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Deckt die Ver­si­che­rung auch Schä­den durch Hun­de an Gebäudeteilen?

Ja, Schä­den durch Hun­de an Gebäu­de­tei­len kön­nen durch die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt sein, ins­be­son­de­re wenn es sich um frem­des Eigen­tum han­delt. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Repa­ra­tur- oder Ersatz­kos­ten für Schä­den, die Ihr Hund an Gebäu­de­tei­len ver­ur­sacht, wie z. B. Türen, Fens­tern, Wän­den oder Fuß­bö­den.

Typi­sche Gebäu­de­schä­den durch Hunde

  1. Krat­zen oder Bei­ßen an Türen und Wän­den:
    • Wenn Ihr Hund an Türen, Wän­den oder Tür­rah­men kratzt oder beißt und die­se dadurch beschä­digt, über­nimmt die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Aus­tausch der beschä­dig­ten Teile.
  2. Beschä­di­gung von Fuß­bö­den:
    • Soll­te Ihr Hund Fuß­bö­den zer­krat­zen oder durch Ver­schmut­zun­gen wie Urin oder Krat­zer Schä­den an Tep­pi­chen oder Holz­bö­den ver­ur­sa­chen, deckt die Ver­si­che­rung auch die­se Schä­den, sofern sie an frem­dem Eigen­tum ent­stan­den sind.
  3. Schä­den an Fens­tern oder Glas:
    • Wenn Ihr Hund durch Fens­ter­schei­ben springt oder die­se auf ande­re Wei­se beschä­digt, kann die Ver­si­che­rung auch hier die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Ersatz der beschä­dig­ten Fens­ter übernehmen.
  4. Miet­sach­schä­den:
    • Für Hun­de­hal­ter, die zur Mie­te woh­nen, sind Schä­den an gemie­te­ten Gebäu­de­tei­len beson­ders rele­vant. Schä­den, die Ihr Hund in einer gemie­te­ten Woh­nung oder einem gemie­te­ten Haus ver­ur­sacht, fal­len unter Miet­sach­schä­den und sind oft in der Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abgedeckt.

Vor­aus­set­zun­gen für die Deckung

  1. Frem­des Eigen­tum:
    • Die Ver­si­che­rung deckt nur Schä­den an frem­dem Eigen­tum ab. Das bedeu­tet, dass Schä­den an Gebäu­de­tei­len, die Ihnen nicht gehö­ren, ver­si­chert sind. Eigen­schä­den, also Schä­den an Ihrem eige­nen Haus oder Ihrer eige­nen Woh­nung, sind in der Regel nicht durch die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt. Hier­für wäre eine Haus­rat- oder Gebäu­de­ver­si­che­rung zuständig.
  2. Unbe­ab­sich­tig­te Schä­den:
    • Der Scha­den muss unbe­ab­sich­tigt ent­ste­hen. Wenn Ihr Hund ver­se­hent­lich oder durch instink­ti­ves Ver­hal­ten Gebäu­de­tei­le beschä­digt, greift die Ver­si­che­rung. Vor­sätz­li­che Schä­den oder gro­be Fahr­läs­sig­keit Ihrer­seits könn­ten jedoch den Ver­si­che­rungs­schutz beeinträchtigen.
  3. Miet­sach­schä­den:
    • In vie­len Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen sind Miet­sach­schä­den spe­zi­ell auf­ge­führt. Wenn Sie in einer Miet­woh­nung oder einem gemie­te­ten Haus woh­nen und Ihr Hund Tei­le der Woh­nung oder des Gebäu­des beschä­digt, greift die Ver­si­che­rung auch für die­se Art von Schä­den. Es ist wich­tig, die Poli­ce dar­auf­hin zu prü­fen, dass Miet­sach­schä­den aus­drück­lich ein­ge­schlos­sen sind.

Ein­schrän­kun­gen und Besonderheiten

  1. Gro­be Fahr­läs­sig­keit:
    • Soll­ten die Schä­den durch gro­be Fahr­läs­sig­keit des Hun­de­hal­ters ent­ste­hen, z. B. weil der Hund unbe­auf­sich­tigt in einem Bereich gelas­sen wur­de, in dem er bereits wie­der­holt Schä­den ange­rich­tet hat, könn­te die Ver­si­che­rung die Deckung ein­schrän­ken oder ver­wei­gern.
  2. Bestimm­te Gebäu­de­tei­le:
    • Man­che Ver­si­che­run­gen schlie­ßen Schä­den an bestimm­ten Gebäu­de­tei­len wie Glas­flä­chen, Türen oder Wän­den aus oder bie­ten nur eine ein­ge­schränk­te Deckung. Es ist daher wich­tig, die genau­en Bedin­gun­gen Ihrer Ver­si­che­rungs­po­li­ce zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass sol­che Schä­den tat­säch­lich abge­deckt sind.
  3. Haf­tung des Mie­ters:
    • Wenn Sie zur Mie­te woh­nen, kön­nen Schä­den durch den Hund zu einer Haf­tung gegen­über dem Ver­mie­ter füh­ren. Hier greift die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung, sofern die Schä­den als Miet­sach­schä­den aner­kannt sind. In eini­gen Fäl­len wird der Ver­mie­ter jedoch bestimm­te Abnut­zun­gen oder nor­ma­le Gebrauchs­spu­ren nicht als ver­si­cher­te Schä­den akzeptieren.

Was tun im Schadensfall?

  1. Scha­den doku­men­tie­ren:
    • Machen Sie Fotos der beschä­dig­ten Gebäu­de­tei­le und notie­ren Sie den genau­en Her­gang des Vor­falls. Die­se Doku­men­ta­ti­on hilft, den Scha­den bei der Ver­si­che­rung kor­rekt zu melden.
  2. Ver­si­che­rung infor­mie­ren:
    • Mel­den Sie den Scha­den schnellst­mög­lich Ihrer Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung. Geben Sie alle rele­van­ten Infor­ma­tio­nen wei­ter, damit der Fall zügig bear­bei­tet wer­den kann.
  3. Kos­ten­vor­anschlä­ge ein­ho­len:
    • In man­chen Fäl­len wird die Ver­si­che­rung ver­lan­gen, dass Sie einen Kos­ten­vor­anschlag für die Repa­ra­tur oder den Aus­tausch der beschä­dig­ten Gebäu­de­tei­le einholen.

Fazit

Ja, Schä­den an Gebäu­de­tei­len, die durch Ihren Hund ver­ur­sacht wer­den, sind in der Regel durch die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt, sofern es sich um frem­des Eigen­tum han­delt und der Scha­den unbe­ab­sich­tigt ent­stan­den ist. Beson­ders in Miet­woh­nun­gen oder gemie­te­ten Häu­sern greift die Ver­si­che­rung häu­fig auch bei Miet­sach­schä­den. Wich­tig ist, die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass alle rele­van­ten Schä­den abge­deckt sind.

Ein Hun­de­haft­pflicht Ver­gleich kann Ihnen hel­fen, eine Ver­si­che­rung zu fin­den, die sol­che Gebäu­de­schä­den umfas­send abdeckt.

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