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Deckt die Versicherung auch Schäden durch Hunde in Tierpensionen?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 04. Oktober 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, Schäden durch Hunde in Tierpensionen sind in der Regel durch die Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt — sofern der Schaden unbeabsichtigt entstand und Ihr Hund ihn während des Aufenthalts in der Pension verursacht hat. Dies gilt für Sachschäden an der Einrichtung, Verletzungen anderer Tiere und Personenschäden gleichermaßen. Allerdings bleiben Sie als Hundehalter gemäß § 833 BGB verschuldensunabhängig haftbar, weshalb Ihre Versicherung reguliert.

Ja, Schä­den durch Hun­de in Tier­pen­sio­nen sind in der Regel durch die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung abge­deckt — sofern der Scha­den unbe­ab­sich­tigt ent­stand und Ihr Hund ihn wäh­rend des Auf­ent­halts in der Pen­si­on ver­ur­sacht hat. Dies gilt für Sach­schä­den an der Ein­rich­tung, Ver­let­zun­gen ande­rer Tie­re und Per­so­nen­schä­den glei­cher­ma­ßen. Aller­dings blei­ben Sie als Hun­de­hal­ter gemäß § 833 BGB ver­schul­dens­un­ab­hän­gig haft­bar, wes­halb Ihre Ver­si­che­rung reguliert.

Wel­che Schä­den in der Tier­pen­si­on sind versichert?

Die Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt typi­scher­wei­se drei Scha­dens­ka­te­go­rien ab:

  • Sach­schä­den an der Ein­rich­tung: Beschä­di­gun­gen von Möbeln, Hun­de­bo­xen, Türen, Zäu­nen oder ande­ren Gegen­stän­den — die Ver­si­che­rung über­nimmt Repa­ra­tur- oder Ersatzkosten
  • Ver­let­zun­gen ande­rer Tie­re: Tier­arzt­kos­ten, wenn Ihr Hund einen ande­ren Hund oder ein ande­res Tier in der Pen­si­on verletzt
  • Per­so­nen­schä­den: Medi­zi­ni­sche Kos­ten, Schmer­zens­geld und Ver­dienst­aus­fall, falls Ihr Hund einen Mit­ar­bei­ter oder Besu­cher verletzt

Wich­tig: Die Ver­si­che­rung greift auch dann, wenn Ihr Hund unter Auf­sicht der Tier­pen­si­on ist. Sie blei­ben recht­lich haft­bar, da die Gefähr­dungs­haf­tung für Hun­de­hal­ter wei­ter­hin gilt — unab­hän­gig davon, wer den Hund beaufsichtigt.

Wor­auf Sie vor der Anmel­dung in einer Tier­pen­si­on ach­ten sollten

Bevor Sie Ihren Hund in eine Tier­pen­si­on geben, prü­fen Sie fol­gen­de Punkte:

  • Deckungs­sum­me über­prü­fen: Eine Deckungs­sum­me von ca. 3 bis 5 Mil­lio­nen Euro wird emp­foh­len, um grö­ße­re Schä­den aus­rei­chend zu schützen
  • Tier­pen­si­on über Ver­si­che­rungs­schutz infor­mie­ren: Vie­le Tier­pen­sio­nen haben selbst eine Ver­si­che­rung. Klä­ren Sie ab, wer im Scha­dens­fall pri­mär haftet
  • Ver­hal­tens­auf­fäl­lig­kei­ten offen­le­gen: Wenn Ihr Hund aggres­si­ves Ver­hal­ten gezeigt hat, infor­mie­ren Sie die Tier­pen­si­on und Ihren Ver­si­che­rer — sonst könn­te die Regu­lie­rung gefähr­det sein
  • Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen prü­fen: Man­che Tari­fe schlie­ßen bestimm­te Hun­de­ras­sen oder ver­hal­tens­auf­fäl­li­ge Hun­de aus

Scha­dens­fall in der Tier­pen­si­on: So ver­fah­ren Sie richtig

Wenn Ihr Hund in der Tier­pen­si­on einen Scha­den ver­ur­sacht, ist schnel­les Han­deln entscheidend:

  • Doku­men­ta­ti­on: Las­sen Sie die Tier­pen­si­on den Vor­fall schrift­lich fest­hal­ten und foto­gra­fie­ren Sie den Schaden
  • Sofort mel­den: Infor­mie­ren Sie Ihre Ver­si­che­rung umge­hend — idea­ler­wei­se inner­halb von 48 Stunden
  • Kos­ten­vor­anschlä­ge ein­ho­len: Die Ver­si­che­rung wird häu­fig einen Kos­ten­vor­anschlag für Repa­ra­tu­ren oder Tier­arzt­be­hand­lun­gen verlangen
  • Alle Unter­la­gen sam­meln: Ver­trä­ge mit der Tier­pen­si­on, medi­zi­ni­sche Gut­ach­ten und Rech­nun­gen sind wich­tig für die Schadensregulierung

Beson­der­heit: Soll­te die Tier­pen­si­on grob fahr­läs­sig gewe­sen sein (z. B. unzu­rei­chen­de Beauf­sich­ti­gung), könn­te deren Ver­si­che­rung teil­wei­se haf­ten. Dies ändert jedoch nichts dar­an, dass Ihre Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung grund­sätz­lich zahlt — die Ver­si­che­run­gen klä­ren unter­ein­an­der, wer letzt­end­lich reguliert.

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