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Ja, Schäden durch Hunde in Tierpensionen sind in der Regel durch die Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt — sofern der Schaden unbeabsichtigt entstand und Ihr Hund ihn während des Aufenthalts in der Pension verursacht hat. Dies gilt für Sachschäden an der Einrichtung, Verletzungen anderer Tiere und Personenschäden gleichermaßen. Allerdings bleiben Sie als Hundehalter gemäß § 833 BGB verschuldensunabhängig haftbar, weshalb Ihre Versicherung reguliert.
Ja, Schäden durch Hunde in Tierpensionen sind in der Regel durch die Hundehaftpflichtversicherung abgedeckt — sofern der Schaden unbeabsichtigt entstand und Ihr Hund ihn während des Aufenthalts in der Pension verursacht hat. Dies gilt für Sachschäden an der Einrichtung, Verletzungen anderer Tiere und Personenschäden gleichermaßen. Allerdings bleiben Sie als Hundehalter gemäß § 833 BGB verschuldensunabhängig haftbar, weshalb Ihre Versicherung reguliert.
Die Hundehaftpflichtversicherung deckt typischerweise drei Schadenskategorien ab:
Wichtig: Die Versicherung greift auch dann, wenn Ihr Hund unter Aufsicht der Tierpension ist. Sie bleiben rechtlich haftbar, da die Gefährdungshaftung für Hundehalter weiterhin gilt — unabhängig davon, wer den Hund beaufsichtigt.
Bevor Sie Ihren Hund in eine Tierpension geben, prüfen Sie folgende Punkte:
Wenn Ihr Hund in der Tierpension einen Schaden verursacht, ist schnelles Handeln entscheidend:
Besonderheit: Sollte die Tierpension grob fahrlässig gewesen sein (z. B. unzureichende Beaufsichtigung), könnte deren Versicherung teilweise haften. Dies ändert jedoch nichts daran, dass Ihre Hundehaftpflichtversicherung grundsätzlich zahlt — die Versicherungen klären untereinander, wer letztendlich reguliert.
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