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Deckt eine E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung auch Pri­vat­grund­stü­cke ab wenn dort ein Unfall passiert?

Deckt eine E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung auch Pri­vat­grund­stü­cke ab, wenn dort ein Unfall passiert?

Unfall auf dem Hof, der Gara­gen­zu­fahrt oder dem Park­platz – zahlt die Versicherung?

Du fährst mit Dei­nem E‑Scooter nicht nur auf öffent­li­chen Stra­ßen, son­dern nutzt ihn auch auf Dei­nem eige­nen Grund­stück, in der Ein­fahrt oder auf pri­va­ten Park­flä­chen? Dann stellt sich berech­tig­ter­wei­se die Fra­ge: Gilt der Ver­si­che­rungs­schutz auch bei Unfäl­len auf pri­va­ten Flä­chen – oder nur im öffent­li­chen Ver­kehrs­raum? Die gute Nach­richt: In den meis­ten Fäl­len ist auch das Fah­ren auf Pri­vat­grund­stü­cken abge­si­chert – aller­dings mit wich­ti­gen Ein­schrän­kun­gen, die Du ken­nen solltest.


Die E‑S­coo­ter-Haft­pflicht greift auch auf pri­va­tem Gelän­de – mit Ausnahmen

Die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne e‑scooter ver­si­che­rung ist in Deutsch­land in Form einer Kfz-Haft­pflicht gere­gelt. Die­se schützt Dich grund­sätz­lich bei allen Schä­den, die beim Betrieb des Scoo­ters ent­ste­hen – unab­hän­gig davon, ob das auf öffent­li­chen Stra­ßen oder auf pri­va­ten Grund­stü­cken passiert.

Vor­aus­set­zung dafür ist:

  • Der E‑Scooter ist ver­si­chert,

  • der Unfall pas­siert im Rah­men der erlaub­ten Nut­zung,

  • und das Gelän­de ist nicht voll­stän­dig vom Ver­kehr aus­ge­schlos­sen (also z. B. kein abge­sperr­ter Innen­raum oder Fahrverbot).

Wenn Du also beim Ran­gie­ren auf einem pri­va­ten Stell­platz aus Ver­se­hen gegen ein frem­des Auto fährst oder einen Pas­san­ten auf der Gara­gen­zu­fahrt anfährst, springt die ver­si­che­rung e‑scooter in der Regel ein.


Son­der­fall: Unfäl­le auf voll­stän­dig abge­schlos­se­nen Flächen

Ach­tung: Man­che Ver­si­che­rer machen Ein­schrän­kun­gen, wenn es um rein pri­vat genutz­te, nicht öffent­lich zugäng­li­che Flä­chen geht – etwa ein­ge­zäun­te Werks­ge­län­de, Tief­ga­ra­gen mit Zugangs­kon­trol­le oder Innen­hö­fe mit Fahr­ver­bot. Hier kann es pas­sie­ren, dass:

  • kei­ne Leis­tung erfolgt,

  • oder nur unter bestimm­ten Bedin­gun­gen gezahlt wird,

  • etwa bei vor­he­ri­ger Zustim­mung des Versicherers.

Du soll­test also in den Ver­trags­be­din­gun­gen Dei­ner e scoo­ter ver­si­che­rung nach­le­sen, wie „ver­si­cher­te Fahr­be­rei­che“ defi­niert sind. Bei Unsi­cher­heit hilft ein Blick in unse­ren scoo­ter ver­si­chern-Ver­gleich – dort erkennst Du sofort, wel­cher Anbie­ter auch auf Pri­vat­flä­chen umfas­sen­den Schutz bietet.


Kas­ko­schutz für Schä­den am eige­nen Scooter

Wenn Dein Scoo­ter beim Unfall auf pri­va­tem Gelän­de selbst beschä­digt wird – z. B. durch einen Sturz über eine unge­si­cher­te Kan­te oder durch Ansto­ßen an eine Mau­er –, greift die Haft­pflicht nicht. In dem Fall benö­tigst Du eine Teil- oder Voll­kas­ko, wie sie in vie­len e rol­ler ver­si­che­rung-Pre­mi­um­ta­ri­fen ent­hal­ten ist.


Fazit: Ja, der Schutz gilt meist auch auf Pri­vat­grund­stü­cken – mit wich­ti­gen Ausnahmen

In der Regel gilt Dei­ne e‑scooter ver­si­che­rung auch für Schä­den, die auf pri­va­ten Grund­stü­cken pas­sie­ren – solan­ge die­se Flä­chen nicht aus­drück­lich vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen sind. Wer auf Num­mer sicher gehen möch­te, soll­te beim Anbie­ter­ver­gleich genau hin­schau­en. Über den e‑scooter ver­si­che­rung-Ver­gleich fin­dest Du Anbie­ter, die auch auf Pri­vat­flä­chen umfas­sen­den Schutz bie­ten – und das zu Top-Konditionen.

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