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Gel­ten beson­de­re Bedin­gun­gen für Schwerlast-E-Scooter?

Gel­ten beson­de­re Bedin­gun­gen für Schwerlast-E-Scooter?

Was Du wis­sen musst, wenn Dein E‑Scooter mehr Power und Gewicht transportiert

Die Nach­fra­ge nach Schwer­last-E-Scoo­tern steigt – ob für Hand­werks­be­trie­be, Lie­fer­diens­te oder Per­so­nen mit grö­ße­rem Platz­be­darf. Doch was bedeu­tet das für die Ver­si­che­rung? Muss ein Schwer­last­mo­dell anders oder zusätz­lich abge­si­chert wer­den als ein Stan­dard­mo­dell? Die Ant­wort lau­tet: Ja – in vie­len Fäl­len gel­ten beson­de­re Bedin­gun­gen, die Du unbe­dingt beach­ten soll­test, wenn Du einen leis­tungs­star­ken oder spe­zi­ell umge­bau­ten E‑Scooter ver­si­chern möchtest.


Was sind Schwer­last-E-Scoo­ter überhaupt?

Schwer­last-E-Scoo­ter sind Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge, die dafür aus­ge­legt sind, mehr Gewicht zu trans­por­tie­ren – zum Bei­spiel durch:

  • Ver­stärk­te Rahmenkonstruktionen

  • Zusätz­li­che Trans­port­flä­chen oder Anhänger

  • Höhe­re Motorleistung

  • Gro­ße Akku­ka­pa­zi­tä­ten für län­ge­re Reichweiten

Obwohl die­se Fahr­zeu­ge tech­nisch oft wie nor­ma­le E‑Scooter wir­ken, erfül­len sie nicht immer die Vor­aus­set­zun­gen der Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge-Ver­ord­nung (eKFV) – und genau hier beginnt die ver­si­che­rungs­recht­li­che Relevanz.


Ver­si­che­rung nur bei Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Gren­zen möglich

Damit Du eine gül­ti­ge e‑scooter ver­si­che­rung abschlie­ßen kannst, muss auch ein Schwer­last-Scoo­ter die fol­gen­den gesetz­li­chen Vor­ga­ben erfüllen:

  • Höchst­ge­schwin­dig­keit: max. 20 km/h

  • Nenn­dau­er­leis­tung: max. 500 Watt

  • Vor­han­de­ne Betriebs­er­laub­nis (ABE)

  • Kei­ne Sitz­mög­lich­keit (bei Standardzulassung)

  • Len­ker, zwei Brem­sen, Licht & Klingel

Fehlt eine die­ser Vor­aus­set­zun­gen – z. B. bei einem Modell mit zu star­ker Moto­ri­sie­rung oder ohne gül­ti­ge ABE – ist kei­ne regu­lä­re e scoo­ter ver­si­che­rung mög­lich. Sol­che Model­le gel­ten dann als nicht ver­si­che­rungs­fä­hig im klas­si­schen Sinn und dür­fen im öffent­li­chen Ver­kehr nicht gefah­ren wer­den.


Son­der­ver­si­che­run­gen bei gewerb­li­cher Nut­zung oder Sonderbauformen

Wenn Du einen Schwer­last-Scoo­ter gewerb­lich nutzt – z. B. als Lie­fer­dienst oder in der Logis­tik – oder wenn Dein Fahr­zeug über Son­der­aus­stat­tun­gen wie Anhän­ger, Lade­ram­pen oder Sitz­flä­chen ver­fügt, benö­tigst Du mög­li­cher­wei­se eine Spe­zi­al­ver­si­che­rung. Eini­ge Anbie­ter bie­ten in die­sem Fall ange­pass­te Poli­cen außer­halb der klas­si­schen ver­si­che­rung e‑scooter an – meist im Rah­men einer:

  • Gewerb­li­chen Fahrzeugversicherung

  • Elek­tro­nik­ver­si­che­rung

  • Las­ten­rad- oder Spezialfahrzeugversicherung

Über unse­ren scoo­ter ver­si­chern-Ver­gleich kannst Du prü­fen, ob Dein Modell regu­lär ver­si­cher­bar ist oder ob eine indi­vi­du­el­le Absi­che­rung erfor­der­lich wird.


Was bei Eigen­um­bau­ten zu beach­ten ist

Vie­le Nut­zer bau­en ihren E‑Scooter nach­träg­lich um – etwa mit sta­bi­le­ren Ach­sen, Anhän­ger­kupp­lun­gen oder grö­ße­rem Akku. Die­se Ver­än­de­run­gen kön­nen dazu füh­ren, dass:

  • Die ABE erlischt,

  • der Scoo­ter nicht mehr als Elek­tro­kleinst­fahr­zeug gilt,

  • und somit kein Ver­si­che­rungs­schutz mehr besteht.

Wenn Du also einen Schwer­last-Scoo­ter nutzt oder umbau­en möch­test, soll­test Du unbe­dingt prü­fen, ob das Fahr­zeug wei­ter­hin eine gül­ti­ge Betriebs­er­laub­nis besitzt – andern­falls ent­fällt der Schutz durch Dei­ne e rol­ler ver­si­che­rung vollständig.


Fazit: Ja, für Schwer­last-E-Scoo­ter gel­ten beson­de­re Versicherungsregeln

Schwer­last-E-Scoo­ter kön­nen nicht auto­ma­tisch wie nor­ma­le Model­le ver­si­chert wer­den. Nur wenn sie alle gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen erfül­len, ist eine klas­si­sche e‑scooter ver­si­che­rung mög­lich. Bei Abwei­chun­gen – etwa durch Umbau­ten oder Son­der­nut­zung – brauchst Du Spe­zi­al­ta­ri­fe oder gewerb­li­che Lösun­gen. Über unse­ren e‑scooter ver­si­che­rung-Ver­gleich fin­dest Du schnell her­aus, ob Dein Modell regu­lär ver­si­cher­bar ist – oder eine indi­vi­du­el­le Absi­che­rung nötig wird.

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