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Gibt es E‑S­coo­ter-Ver­si­che­run­gen mit Selbst­be­halt und ohne Selbstbehalt?

Gibt es E‑S­coo­ter-Ver­si­che­run­gen mit Selbst­be­halt und ohne Selbstbehalt?

Selbst­be­tei­li­gung beim E‑Scooter? Ja – aber nur bei bestimm­ten Tarifen

Vie­le ken­nen den Begriff „Selbst­be­tei­li­gung“ aus der Kfz-Ver­si­che­rung oder pri­va­ten Haft­pflicht – aber wie ist das bei der e‑scooter ver­si­che­rung gere­gelt? Muss man im Scha­den­fall etwas aus eige­ner Tasche zah­len? Und gibt es Tari­fe mit und ohne Selbst­be­halt? Die kur­ze Ant­wort: Ja, bei­de Vari­an­ten sind am Markt erhält­lich – aller­dings ist die Selbst­be­tei­li­gung nicht in jeder Ver­si­che­rungs­form relevant.

Die klas­si­sche Haft­pflicht­ver­si­che­rung – meist ohne Selbstbehalt

Die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung für E‑Scooter deckt alle Schä­den ab, die Du Drit­ten zufügst – etwa bei einem Unfall mit einem Fuß­gän­ger, einem Auto oder frem­dem Eigen­tum. In der Regel gilt:

  • Kei­ne Selbst­be­tei­li­gung bei rei­nen Haftpflicht-Tarifen

  • Vol­le Über­nah­me der Scha­den­re­gu­lie­rung durch die ver­si­che­rung e‑scooter

  • Gesetz­lich fest­ge­leg­te Deckungs­sum­men (min­des­tens 1 Mio. € für Sachschäden)

Sol­che Basis-Tari­fe ohne Selbst­be­halt fin­dest Du über einen e‑scooter ver­si­che­rung-Ver­gleich beson­ders schnell – ide­al für alle, die güns­tig fah­ren und den­noch gut abge­si­chert sein wollen.

Teil­kas­ko und Zusatz­leis­tun­gen – hier kann ein Selbst­be­halt greifen

Wenn Du Dei­ne e scoo­ter ver­si­che­rung um zusätz­li­che Leis­tun­gen erwei­terst – etwa mit Teil­kas­ko, Dieb­stahl­schutz oder Akku­schutz – kann ein Selbst­be­halt fäl­lig wer­den. Typi­sche Fälle:

  • Teil­kas­ko­schutz für Schä­den am eige­nen E‑Scooter (z. B. durch Brand, Dieb­stahl, Vandalismus)

  • Elek­tronik­schä­den, z. B. durch Kurz­schluss oder Feuchtigkeit

  • Akku­schutz bei Brand oder Explo­si­on wäh­rend des Ladevorgangs

In die­sen optio­na­len Bau­stei­nen legen vie­le Ver­si­che­rer einen Selbst­be­halt von 100 bis 300 Euro pro Scha­den­fall fest. Damit wird ver­hin­dert, dass für Klein­schä­den sofort Ansprü­che gestellt wer­den – und die Bei­trä­ge blei­ben ins­ge­samt günstiger.

Gibt es auch Voll­schutz ohne Selbstbeteiligung?

Ja, eini­ge Anbie­ter ermög­li­chen auch eine erwei­ter­te E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung ganz ohne Selbst­be­halt, selbst bei Zusatz­leis­tun­gen. Die­se Tari­fe sind meist etwas teu­rer, bie­ten aber maxi­ma­len Kom­fort und kei­ne Kos­ten im Scha­dens­fall – ide­al für Viel­nut­zer, Pend­ler oder gewerb­li­che Fahrer.

Ein Ver­gleich lohnt sich hier beson­ders: Über unse­ren scoo­ter ver­si­chern-Ver­gleich kannst Du gezielt nach Tari­fen mit oder ohne Selbst­be­tei­li­gung filtern.


Fazit: Mit oder ohne Selbst­be­halt – Du ent­schei­dest, wie Du Dei­nen E‑Scooter ver­si­chern willst

Die ein­fa­che Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Dei­nen E‑Scooter kommt in der Regel ohne Selbst­be­halt aus – Du bist rund­um geschützt, ohne selbst zah­len zu müs­sen. Sobald Du Dei­nen Schutz jedoch um Teil­kas­ko oder ande­re Bau­stei­ne erwei­terst, kann ein Selbst­be­halt vor­ge­se­hen sein. Ob Du einen Tarif mit oder ohne Eigen­be­tei­li­gung wählst, hängt ganz von Dei­nen Anfor­de­run­gen ab. Am bes­ten ver­gleichst Du die Optio­nen trans­pa­rent über unse­ren e rol­ler ver­si­che­rung-Service – damit Du am Ende genau den Schutz bekommst, der zu Dir und Dei­nem Fahr­stil passt.

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