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Gibt es eine Berufs­haft­pflicht für pri­va­te Tätigkeiten?

Ja, es gibt spe­zi­el­le Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen, die auf den Schutz von pri­va­ten Tätig­kei­ten zuge­schnit­ten sind. In der Regel bezieht sich der Begriff “Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung” auf eine Ver­si­che­rung, die für beruf­li­che Tätig­kei­ten abge­schlos­sen wird, um berufs­spe­zi­fi­sche Risi­ken und Schä­den abzu­de­cken. Jedoch gibt es auch Berei­che, in denen pri­va­te Tätig­kei­ten oder frei­be­ruf­li­che Arbei­ten eine ähn­li­che Absi­che­rung erfor­dern. Die­se Ver­si­che­run­gen decken die Haf­tung für Schä­den ab, die du durch eine beruf­li­che oder frei­be­ruf­li­che Tätig­keit ver­ur­sa­chen könn­test. Hier sind die wich­tigs­ten Aspek­te dazu:

1. Unter­schied zwi­schen Pri­vat­haft­pflicht und Berufshaftpflicht

  • Eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt Schä­den ab, die im pri­va­ten Bereich ent­ste­hen. Sie schützt dich vor Ansprü­chen, wenn du als Pri­vat­per­son Sach­schä­den oder Per­so­nen­schä­den ver­ur­sachst, zum Bei­spiel im All­tag oder in der Freizeit.
  • Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung hin­ge­gen deckt Schä­den ab, die im Rah­men dei­ner beruf­li­chen Tätig­keit ent­ste­hen. Wenn du als Selbst­stän­di­ger oder Frei­be­ruf­ler arbei­test oder eine bestimm­te pri­va­te Tätig­keit aus­übst, die mit beson­de­ren Risi­ken ver­bun­den ist, kann eine Berufs­haft­pflicht not­wen­dig sein.
  • Bei­spiel: Wenn du als Leh­rer, Archi­tekt oder Arzt arbei­test, deckt eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung Feh­ler oder Schä­den ab, die durch dei­ne beruf­li­che Tätig­keit entstehen.

2. Berufs­haft­pflicht für frei­be­ruf­li­che oder selbst­stän­di­ge Tätigkeiten

  • Wenn du frei­be­ruf­lich tätig bist oder als Selbst­stän­di­ger arbei­test, schützt dich die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht gegen Schä­den, die du im Rah­men dei­ner beruf­li­chen Tätig­keit ver­ur­sachst. Hier ist eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung notwendig.
  • Bei­spiel: Ein frei­be­ruf­li­cher IT-Bera­ter, der einen Feh­ler bei der Pro­gram­mie­rung macht und dadurch finan­zi­el­le Ver­lus­te beim Kun­den ver­ur­sacht, ist durch die Berufs­haft­pflicht abgesichert.

3. Beson­de­re pri­va­te Tätigkeiten

  • Es gibt auch Tätig­kei­ten, die zwar im pri­va­ten Bereich ange­sie­delt sind, aber auf­grund ihres Risi­ko­po­ten­zi­als eine erwei­ter­te Absi­che­rung erfor­dern. Ein Bei­spiel hier­für ist die Tätig­keit als Haus­ver­wal­ter oder als ehren­amt­li­cher Vor­stand in einem Verein.
  • Bei­spiel: Wenn du als ehren­amt­li­cher Ver­eins­vor­stand tätig bist und einen Feh­ler machst, der den Ver­ein finan­zi­ell belas­tet, schützt dich eine spe­zi­el­le Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung oder Ver­eins­ver­si­che­rung vor mög­li­chen Ansprüchen.

4. Erwei­ter­te Pri­vat­haft­pflicht für pri­va­te, aber ris­kan­te Tätigkeiten

  • Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten auch erwei­ter­te Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen an, die bestimm­te pri­va­te Tätig­kei­ten abde­cken, die nicht rein pri­va­ter Natur sind, aber nicht unter die beruf­li­che Haft­pflicht fal­len. Die­se Erwei­te­run­gen kön­nen für Nach­bar­schafts­hil­fe, Gefäl­lig­keits­hand­lun­gen oder ehren­amt­li­che Tätig­kei­ten sinn­voll sein.
  • Bei­spiel: Du hilfst regel­mä­ßig Freun­den oder Nach­barn bei der Reno­vie­rung oder als Gärt­ner. Eine erwei­ter­te Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung könn­te auch die­se Risi­ken abdecken.

5. Deckung für Vermögensschäden

  • In eini­gen Fäl­len kann es sinn­voll sein, eine Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht abzu­schlie­ßen, um dich gegen finan­zi­el­le Schä­den abzu­si­chern, die durch Bera­tungs­feh­ler oder unter­las­se­ne Leis­tun­gen ent­ste­hen. Dies ist beson­ders rele­vant für Per­so­nen, die bera­tend tätig sind, wie Steu­er­be­ra­ter, IT-Fach­leu­te oder Rechtsanwälte.
  • Bei­spiel: Wenn du als Bera­ter tätig bist und durch eine fal­sche Emp­feh­lung einen finan­zi­el­len Scha­den beim Kun­den ver­ur­sachst, deckt die Ver­mö­gens­scha­den­haft­pflicht die dar­aus resul­tie­ren­den Ansprü­che ab.

6. Berufs­haft­pflicht für Pri­vat­per­so­nen in krea­ti­ven Berufen

  • Auch Per­so­nen, die in krea­ti­ven Beru­fen tätig sind, wie Foto­gra­fen, Desi­gner oder Autoren, benö­ti­gen oft eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, um sich vor Haf­tungs­ri­si­ken zu schüt­zen. Hier geht es vor allem um Schä­den, die durch Fehl­leis­tun­gen, Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen oder Ver­trags­ver­let­zun­gen entstehen.
  • Bei­spiel: Ein Foto­graf, der ver­se­hent­lich wich­ti­ge Fotos löscht und dadurch den Kun­den schä­digt, kann durch eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung geschützt werden.

7. Berufs­haft­pflicht für hand­werk­li­che Tätigkeiten

  • Wer hand­werk­li­che Arbei­ten pri­vat oder neben­be­ruf­lich aus­führt, wie zum Bei­spiel Klemp­ner­ar­bei­ten oder Reno­vie­run­gen, soll­te eben­falls eine erwei­ter­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung in Betracht zie­hen. Hier besteht ein erhöh­tes Risi­ko für Sach­schä­den, die durch feh­ler­haf­te Arbei­ten ver­ur­sacht wer­den können.
  • Bei­spiel: Du führst neben­be­ruf­lich Reno­vie­rungs­ar­bei­ten durch und ver­ur­sachst durch einen Feh­ler einen Was­ser­scha­den in der Woh­nung des Kun­den. Die Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung wür­de die Kos­ten für den ent­stan­de­nen Scha­den übernehmen.

8. Spe­zi­al­ta­ri­fe für bestimm­te Tätigkeiten

  • Man­che Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Spe­zi­al­ta­ri­fe für bestimm­te pri­va­te Tätig­kei­ten an, die im Grau­be­reich zwi­schen pri­va­ten und beruf­li­chen Akti­vi­tä­ten lie­gen. Dazu gehö­ren Tari­fe für ehren­amt­li­che Tätig­kei­ten, Haus­ver­wal­ter­tä­tig­kei­ten oder ande­re Tätig­kei­ten, die zwar pri­vat sind, aber eine beruf­li­che Haf­tung nach sich zie­hen können.
  • Tipp: Wenn du sol­che Tätig­kei­ten aus­übst, erkun­di­ge dich bei dei­nem Ver­si­che­rer, ob spe­zi­el­le Tari­fe für dei­ne indi­vi­du­el­le Tätig­keit ange­bo­ten werden.

9. Erwei­ter­ter Schutz in der Privathaftpflicht

  • Eini­ge Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten erwei­ter­te Zusatz­bau­stei­ne für Tätig­kei­ten an, die in den Bereich der frei­en Mit­ar­beit oder ehren­amt­li­chen Tätig­keit fal­len. Die­se Zusatz­bau­stei­ne kön­nen die Lücke zwi­schen pri­va­ter und beruf­li­cher Haf­tung schlie­ßen, ins­be­son­de­re wenn es um gele­gent­li­che, aber risi­ko­rei­che Tätig­kei­ten geht.
  • Bei­spiel: Du arbei­test gele­gent­lich als Nach­hil­fe­leh­rer. Ein erwei­ter­ter Pri­vat­haft­pflicht­schutz kann hier nütz­lich sein, um dich vor even­tu­el­len Scha­den­er­satz­for­de­run­gen zu schützen.

Fazit

Eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist not­wen­dig, wenn du frei­be­ruf­lich oder selbst­stän­dig arbei­test und dich gegen die Haf­tungs­ri­si­ken absi­chern möch­test, die durch beruf­li­che Tätig­kei­ten ent­ste­hen. Für pri­va­te, aber risi­ko­rei­che Tätig­kei­ten wie Nach­bar­schafts­hil­fe oder Ehren­amt kannst du Erwei­te­run­gen oder spe­zi­el­le Tari­fe inner­halb der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung wäh­len, um dich umfas­send zu schüt­zen. Ein Ver­gleich der Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen hilft dir, die pas­sen­de Ver­si­che­rung zu fin­den, die genau zu dei­nen Anfor­de­run­gen und Tätig­kei­ten passt.

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