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Gibt es eine Erstattung bei Notfällen im Ausland?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 12. Juli 2025
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, viele Zahnzusatzversicherungen erstatten Notfallbehandlungen im Ausland – aber die Höhe hängt vom Geltungsbereich und der Tarifwahl ab. In der EU werden Kosten in der Regel wie in Deutschland nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) erstattet, außerhalb Europas oft nur bis zum 2,3-fachen GOZ-Satz. Reine Inlandstarife zahlen hingegen überhaupt nicht im Ausland.

Ja, vie­le Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen erstat­ten Not­fall­be­hand­lun­gen im Aus­land – aber die Höhe hängt vom Gel­tungs­be­reich und der Tarif­wahl ab. In der EU wer­den Kos­ten in der Regel wie in Deutsch­land nach der Gebüh­ren­ord­nung für Zahn­ärz­te (GOZ) erstat­tet, außer­halb Euro­pas oft nur bis zum 2,3‑fachen GOZ-Satz. Rei­ne Inlands­ta­ri­fe zah­len hin­ge­gen über­haupt nicht im Ausland.

Unter­schie­de: EU vs. außer­eu­ro­päi­sche Länder

Der Aus­lands­schutz einer Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ist nicht ein­heit­lich gere­gelt. Die meis­ten moder­nen Tari­fe bie­ten zwar welt­wei­ten Gel­tungs­be­reich an, doch die kon­kre­te Leis­tung vari­iert erheblich:

  • Inner­halb der EU: Ver­si­che­rer erstat­ten Zahn­be­hand­lun­gen nach deut­schen GOZ-Gebüh­ren. Du erhältst die glei­che Quo­te wie in Deutsch­land – ob 70 %, 80 % oder 100 %, je nach Tarif­va­ri­an­te. Dies gilt auch für den EWR (Island, Liech­ten­stein, Norwegen).
  • Außer­halb der EU: Die Erstat­tung wird typi­scher­wei­se auf 2,3‑faches oder in Pre­mi­um-Tari­fen 3,5‑faches GOZ-Niveau begrenzt. Lie­gen die loka­len Zahn­arzt­ge­büh­ren dar­un­ter – wie oft in Süd­eu­ro­pa oder Asi­en – zahlt der Ver­si­che­rer bis 100 %. Über­schrei­ten sie die Gren­ze, bleibt ein Eigenanteil.
  • Rei­ne Inlands­ta­ri­fe: Die­se bie­ten kei­nen Aus­lands­schutz – daher vor Ver­trags­ab­schluss prü­fen, ob die Poli­ce den Gel­tungs­be­reich „welt­weit” oder nur „inner­halb Deutsch­lands” vorsieht.
  • Befris­te­te Aus­lands­gel­tung: Man­che Tari­fe decken Not­fäl­le nur wäh­rend Urlaubs­rei­sen bis 42 oder 56 Tage ab. Län­ge­re Aus­lands­auf­ent­hal­te benö­ti­gen expli­zit unbe­grenz­te Weltgeltung.

Prak­ti­scher Ablauf: So wird die Not­fall­be­hand­lung erstattet

Im Not­fall im Aus­land soll­test du fol­gen­de Schrit­te beach­ten, damit die Erstat­tung rei­bungs­los verläuft:

  • Rech­nung in deut­scher oder eng­li­scher Spra­che: Ver­lan­ge immer eine detail­lier­te Rech­nung mit Zahn­be­zeich­nun­gen (Zahn­sche­ma), Behand­lungs­da­tum und Zah­lungs­wei­se. Digi­ta­le Zahn­ärz­te kön­nen meist direkt eng­lisch abrechnen.
  • Doku­men­ta­ti­on vor Ort sam­meln: Foto­gra­fie­re Rönt­gen­bil­der und Befun­de mit dem Smart­phone. Die­se hel­fen bei der Leis­tungs­prü­fung und beschleu­ni­gen die Erstat­tung erheblich.
  • Anspruch inner­halb von 14 Tagen nach Heim­kehr anmel­den: Laden Sie die Rech­nung und Bele­ge im Kun­den­por­tal oder mobi­len App hoch. Digi­tal arbei­ten­de Ver­si­che­rer zah­len oft bereits nach 48 Stun­den auf Ihr Kon­to aus.
  • Wech­sel­kurs beach­ten: Wenn die Rech­nung in Fremd­wäh­rung vor­liegt, rech­net der Ver­si­che­rer zum Devi­sen­kurs des Leis­tungs­ta­ges um. Tipp: Zah­le mit Kre­dit­kar­te und rei­che die Abrech­nung ein – so ist die Euro-Umrech­nung doku­men­tiert und für dich transparenter.
  • GKV-Leis­tung prü­fen: In EU-Län­dern über­nimmt dei­ne gesetz­li­che Kran­ken­kas­se einen Fest­zu­schuss; außer­halb Euro­pas ist eine zusätz­li­che Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung sinn­voll. Dei­ne Zahn­po­li­ce stockt dann auf.

Wel­che Leis­tun­gen im Aus­land übli­cher­wei­se ver­si­chert sind

Fol­gen­de Not­fall­be­hand­lun­gen wer­den von guten Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen auch im Aus­land abgedeckt:

  • Aku­te Schmerz­be­hand­lung und Pro­vi­so­ri­ums-Ver­sor­gung: ca. 100 % Erstat­tung in Kom­fort- und Pre­mi­um-Tari­fen, oft mit Ober­gren­ze von 250–500 € pro Kalenderjahr.
  • Not­fall-Kro­ne oder Onlay: Bis zur ver­ein­bar­ten Zahn­ersatz-Quo­te (ca. 70–100 %), aller­dings mit GOZ-Limits und even­tu­ell gede­ckel­ten Materialkosten.
  • Repa­ra­tur von Zahn­ersatz: Brü­cken- und Pro­the­sen-Repa­ra­tu­ren wer­den voll oder antei­lig ersetzt, falls der ursprüng­li­che Zahn­ersatz bereits ver­si­chert war.
  • Nar­ko­se bei medi­zi­ni­scher Not­wen­dig­keit: ca. 80–100 % Erstat­tung, wenn per Rech­nung dokumentiert.

Prak­ti­sche Tipps für Auslandsreisen

  • Lade dir die Not­fall-App dei­nes Ver­si­che­rers her­un­ter und spei­che­re die 24/7‑Hotline ab – man­che Anbie­ter hel­fen bei der Zahn­su­che und vorab-Kostenabsprache.
  • Mer­ke dir oder spei­che­re wich­ti­ge Zahn­be­grif­fe in Eng­lisch (z. B. crown, root canal, inlay, bridge) – das ver­hin­dert Missverständnisse.
  • Bei län­ge­ren Auf­ent­hal­ten (über
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