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Ja, digitale Abdrucknahmen werden von guten Zahnzusatzversicherungen erstattet – allerdings nur, wenn sie im Rahmen einer versicherten Leistung (Krone, Brücke, Implantat, Schiene) medizinisch notwendig sind. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt den digitalen Scan nicht; er gilt als moderne Leistungserbringung außerhalb der Regelversorgung. Mit einem Premiumtarif (90–100 % Restkosten) werden digitale Abdrücke zusammen mit Labor- und Materialkosten komplett erstattet.
Ja, digitale Abdrucknahmen werden von guten Zahnzusatzversicherungen erstattet – allerdings nur, wenn sie im Rahmen einer versicherten Leistung (Krone, Brücke, Implantat, Schiene) medizinisch notwendig sind. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt den digitalen Scan nicht; er gilt als moderne Leistungserbringung außerhalb der Regelversorgung. Mit einem Premiumtarif (90–100 % Restkosten) werden digitale Abdrücke zusammen mit Labor- und Materialkosten komplett erstattet.
Versicherer übernehmen digitale Scans in diesen Situationen:
Ausgeschlossen sind dagegen: reine Komfort- oder Serviceleistungen ohne Bezug zu einer versicherten Behandlung sowie in seltenen Fällen Doppelabrechnung, wenn ein Tarif ausdrücklich nur die „kostengünstige” konventionelle Variante vorsieht (kommt bei Premium-Policen kaum vor).
Ein realistisches Szenario zeigt, wie die Erstattung funktioniert:
Bei 100 % Restkosten-Erstattung: Du zahlst 0 € Eigenanteil – die kompletten 600 € übernimmt die Zahnzusatzversicherung, inklusive der digitalen Abdrücknahme.
Bei 90 % Erstattung und Jahreslimit 500 €: Die Police zahlt maximal 500 €, du trägst 100 € selbst.
Achte beim Tarifvergleich auf solche Passagen:
Fehlt solche Klarheit, drohen unnötige Diskussionen. Wähle Tarife, die moderne Verfahren ausdrücklich einschließen – das spart Zeit und Ärger.
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