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Gibt es eine Erstattung für digitale Abdrucknahme?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 26. Juli 2025
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, digitale Abdrucknahmen werden von guten Zahnzusatzversicherungen erstattet – allerdings nur, wenn sie im Rahmen einer versicherten Leistung (Krone, Brücke, Implantat, Schiene) medizinisch notwendig sind. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt den digitalen Scan nicht; er gilt als moderne Leistungserbringung außerhalb der Regelversorgung. Mit einem Premiumtarif (90–100 % Restkosten) werden digitale Abdrücke zusammen mit Labor- und Materialkosten komplett erstattet.

Ja, digi­ta­le Abdruck­nah­men wer­den von guten Zahn­zu­satz­ver­si­che­run­gen erstat­tet – aller­dings nur, wenn sie im Rah­men einer ver­si­cher­ten Leis­tung (Kro­ne, Brü­cke, Implan­tat, Schie­ne) medi­zi­nisch not­wen­dig sind. Die gesetz­li­che Kran­ken­ver­si­che­rung über­nimmt den digi­ta­len Scan nicht; er gilt als moder­ne Leis­tungs­er­brin­gung außer­halb der Regel­ver­sor­gung. Mit einem Pre­mi­um­ta­rif (90–100 % Rest­kos­ten) wer­den digi­ta­le Abdrü­cke zusam­men mit Labor- und Mate­ri­al­kos­ten kom­plett erstattet.

Wann zahlt die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung für digi­ta­le Abdrücke?

Ver­si­che­rer über­neh­men digi­ta­le Scans in die­sen Situationen:

  • Zahn­ersatz: Kro­nen, Teil­kro­nen, Inlays, Onlays, Brü­cken – der Scan ermög­licht pass­ge­naue CAD/­CAM-Fer­ti­gung.
  • Implan­tat­ver­sor­gun­gen: Scan­bo­dies, CAD/­CAM-Abut­ments, Biss- und Funk­ti­ons­re­gis­tra­te sind heu­te Standard.
  • Schie­nen­the­ra­pie: Digi­ta­le Abdrü­cke für Knir­scher­schie­nen oder CMD-Schie­nen, wenn Schie­nen im Tarif ver­si­chert sind.
  • Kie­fer­or­tho­pä­die: Scans zur Ali­gner-Pla­nung oder Retain­erher­stel­lung – nur bei KFO-Leis­tun­gen im Tarif.
  • Repa­ra­tu­ren: Digi­ta­le Scans zur pass­ge­nau­en Anfer­ti­gung von Ersatz­tei­len (z. B. neue Front­zahn­kro­ne nach Bruch).

Aus­ge­schlos­sen sind dage­gen: rei­ne Kom­fort- oder Ser­vice­leis­tun­gen ohne Bezug zu einer ver­si­cher­ten Behand­lung sowie in sel­te­nen Fäl­len Dop­pel­ab­rech­nung, wenn ein Tarif aus­drück­lich nur die „kos­ten­güns­ti­ge” kon­ven­tio­nel­le Vari­an­te vor­sieht (kommt bei Pre­mi­um-Poli­cen kaum vor).

Kos­ten­bei­spiel: Digi­ta­le Abfor­mung bei einer Vollkeramikkrone

Ein rea­lis­ti­sches Sze­na­rio zeigt, wie die Erstat­tung funktioniert:

  • Gesamt­kos­ten: ca. 1.200 €
  • Davon Digi­ta­le Abdruck­nah­me: ca. 80 €
  • Labor (CAD/­CAM-Zir­kon): ca. 450 €
  • Zahn­ärzt­li­che Leistung/Material: ca. 270 €
  • Fest­zu­schuss GKV (mit Bonus): 600 €
  • Rest­kos­ten: 600 €

Bei 100 % Rest­kos­ten-Erstat­tung: Du zahlst 0 € Eigen­an­teil – die kom­plet­ten 600 € über­nimmt die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung, inklu­si­ve der digi­ta­len Abdrücknahme.

Bei 90 % Erstat­tung und Jah­res­li­mit 500 €: Die Poli­ce zahlt maxi­mal 500 €, du trägst 100 € selbst.

Das macht digi­ta­le Abdrü­cke für Ver­si­che­rer attraktiv

  • Weni­ger Feh­ler­quo­ten: Der Scan­ner zeigt sofort, ob Prä­pa­ra­ti­ons­gren­zen und Emer­genz­pro­fi­le kor­rekt erfasst sind – Wie­der­ho­lungs­ter­mi­ne fal­len weg.
  • Effi­zi­en­te­re Labor­fer­ti­gung: CAD/­CAM-Pro­zes­se redu­zie­ren Ein­schleif­zeit und Anpas­sungs­auf­wand bei der Eingliederung.
  • Trans­pa­renz: Scan­da­ten sind doku­men­tier­bar; Kos­ten­vor­anschlag und Rech­nung wer­den nachvollziehbar.
  • Bes­se­re Qua­li­tät bei Implan­ta­ten: Digi­ta­le Bohr­scha­blo­nen, prä­zi­se Abut­ment-Pla­nung und ver­schraub­te Supra­kon­struk­tio­nen sen­ken Komplikationen.

Die­se For­mu­lie­run­gen in den Bedin­gun­gen sind wichtig

Ach­te beim Tarif­ver­gleich auf sol­che Passagen:

  • Erstat­tung der zahn­ärzt­li­chen Leis­tun­gen nach GOZ, ein­schließ­lich digi­ta­ler Abfor­mun­gen und CAD/­CAM-Leis­tun­gen.”
  • Mate­ri­al- und Labor­kos­ten in tat­säch­li­cher Höhe, auch für CAD/­CAM-Fer­ti­gung, 3D-Druck, Frä­sun­gen, Scan­bo­dies und indi­vi­du­el­le Abutments.”
  • Funk­ti­ons­ana­ly­se und Funk­ti­ons­dia­gnos­tik (Regis­tra­te, Gesichts­bo­gen, digi­ta­le Ach­sio­gra­phie) sind erstattungsfähig.”
  • Bei implan­tat­ge­tra­ge­nen Ver­sor­gun­gen wer­den Abut­ments, Mul­ti-Unit-Kom­po­nen­ten und zuge­hö­ri­ge Labor­leis­tun­gen ein­schließ­lich digi­ta­ler Pla­nung übernommen.”

Fehlt sol­che Klar­heit, dro­hen unnö­ti­ge Dis­kus­sio­nen. Wäh­le Tari­fe, die moder­ne Ver­fah­ren aus­drück­lich ein­schlie­ßen – das spart Zeit und Ärger.

Check­lis­te: die per­fek­te Poli­ce für digi­ta­le Abdrücke

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