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Gibt es eine Kün­di­gungs­frist bei der Privathaftpflichtversicherung?

Ja, es gibt eine Kün­di­gungs­frist bei der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung, die in der Regel drei Mona­te zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res beträgt. Hier sind die wich­tigs­ten Details zur Kün­di­gungs­frist und den damit ver­bun­de­nen Bedingungen:

1. Regu­lä­re Kündigungsfrist

  • Die Kün­di­gungs­frist für die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung beträgt in den meis­ten Fäl­len drei Mona­te zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res.
  • Bei­spiel: Wenn das Ver­si­che­rungs­jahr am 31. Dezem­ber endet, musst du spä­tes­tens bis zum 30. Sep­tem­ber die Kün­di­gung ein­rei­chen, damit der Ver­trag zum Jah­res­en­de ausläuft.

2. Ver­trags­lauf­zeit

  • Die Lauf­zeit der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung beträgt in der Regel ein Jahr oder drei Jah­re. Wenn die Min­dest­lauf­zeit erreicht ist, kannst du den Ver­trag mit einer Frist von drei Mona­ten zum Ablauf des Ver­si­che­rungs­jah­res kündigen.
  • Bei­spiel: Hast du eine Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit drei­jäh­ri­ger Lauf­zeit abge­schlos­sen, kannst du den Ver­trag nach Ablauf die­ser drei Jah­re mit einer drei­mo­na­ti­gen Kün­di­gungs­frist beenden.

3. Son­der­kün­di­gungs­recht

  • Es gibt bestimm­te Fäl­le, in denen du die Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch außer­halb der regu­lä­ren Kün­di­gungs­frist kün­di­gen kannst. Die­se Fäl­le fal­len unter das Son­der­kün­di­gungs­recht:
    • Bei­trags­er­hö­hung: Wenn der Ver­si­che­rer die Bei­trä­ge erhöht, ohne die Leis­tun­gen zu ver­bes­sern, hast du das Recht, inner­halb von einem Monat nach Erhalt der Mit­tei­lung zu kündigen.
    • Scha­den­fall: Nach einem regu­lier­ten Scha­den­fall oder bei einer Ableh­nung der Scha­dens­re­gu­lie­rung durch den Ver­si­che­rer kannst du eben­falls inner­halb von einem Monat außer­or­dent­lich kündigen.
    • Ver­trags­än­de­run­gen: Soll­ten sich die Ver­trags­be­din­gun­gen ändern, z. B. eine Ver­län­ge­rung der Lauf­zeit ohne dei­ne Zustim­mung, kannst du den Ver­trag auch außer­or­dent­lich kündigen.

4. Kün­di­gungs­for­men

  • Die Kün­di­gung muss schrift­lich erfol­gen, und es ist emp­feh­lens­wert, sie per Ein­schrei­ben oder über einen nach­weis­ba­ren Weg (z. B. per E‑Mail) zu ver­schi­cken, damit du einen Nach­weis über den Ein­gang hast.

5. Kün­di­gung bei einem Wech­sel des Versicherers

  • Wenn du zu einem ande­ren Anbie­ter wech­seln möch­test, ach­te dar­auf, die Kün­di­gungs­frist dei­nes aktu­el­len Ver­trags ein­zu­hal­ten. Es emp­fiehlt sich, den neu­en Ver­si­che­rungs­ver­trag bereits abzu­schlie­ßen, bevor du den alten Ver­trag kün­digst, um eine Ver­si­che­rungs­lü­cke zu vermeiden.

Fazit

Die Kün­di­gungs­frist bei der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung beträgt in der Regel drei Mona­te zum Ende des Ver­si­che­rungs­jah­res. In bestimm­ten Fäl­len, wie bei einer Bei­trags­er­hö­hung oder nach einem Scha­den­fall, kannst du von einem Son­der­kün­di­gungs­recht Gebrauch machen. Stel­le sicher, dass die Kün­di­gung recht­zei­tig und schrift­lich erfolgt. Ein Ver­gleich der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen kann dir hel­fen, bei Bedarf einen bes­se­ren Tarif zu finden.

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