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Gibt es eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Jungpferde?

Gibt es eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Jungpferde?

Ja, es gibt Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen, die spe­zi­ell auch Jung­pfer­de abde­cken. Obwohl Jung­pfer­de mög­li­cher­wei­se noch nicht in vol­lem Umfang gerit­ten wer­den oder an Tur­nie­ren teil­neh­men, kön­nen sie den­noch uner­war­tet Schä­den ver­ur­sa­chen. Daher ist es wich­tig, auch für Foh­len und jun­ge Pfer­de eine ent­spre­chen­de Ver­si­che­rung zu haben. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Kon­di­tio­nen für Jung­pfer­de an oder inte­grie­ren die­se in die Ver­si­che­rung der Mutterstute.

Was deckt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung für Jung­pfer­de ab?

  1. Per­so­nen­schä­den:
    Wenn dein Jung­pferd eine Per­son ver­letzt, über­nimmt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung die Kos­ten für medi­zi­ni­sche Behand­lun­gen, Schmer­zens­geld und even­tu­el­le Ver­dienst­aus­fäl­le. Das Ver­hal­ten von jun­gen Pfer­den ist oft unvor­her­seh­bar, wes­halb der Schutz durch eine Ver­si­che­rung beson­ders wich­tig ist.
    • Bei­spiel: Ein Jung­pferd erschrickt auf der Wei­de und ver­letzt dabei einen Pas­san­ten, indem es die­sen umstößt. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Behand­lung des Pas­san­ten sowie even­tu­el­le Schmerzensgeldzahlungen.
  2. Sach­schä­den:
    Jung­pfer­de sind häu­fig sehr neu­gie­rig und ver­spielt, was dazu füh­ren kann, dass sie unbe­ab­sich­tigt Sach­schä­den ver­ur­sa­chen. Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung deckt die­se Schä­den ab, z. B. an Autos, Zäu­nen oder Gebäuden.
    • Bei­spiel: Dein Jung­pferd bricht durch den Zaun und beschä­digt ein gepark­tes Auto. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Repa­ra­tur des Fahrzeugs.
  3. Ver­mö­gens­schä­den:
    Soll­ten durch das Ver­hal­ten des Jung­pfer­des indi­rek­te finan­zi­el­le Ver­lus­te ent­ste­hen, deckt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch die­se soge­nann­ten Ver­mö­gens­schä­den ab. Dies könn­te der Fall sein, wenn eine Ver­an­stal­tung auf­grund eines Vor­falls mit dem Jung­pferd abge­sagt wer­den muss und dem Ver­an­stal­ter dadurch Ein­nah­men entgehen.
  4. Fremd­rei­ter­schutz:
    Falls das Jung­pferd bereits von einem Trai­ner oder einer Reit­be­tei­li­gung genutzt wird, soll­te die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch einen Fremd­rei­ter­schutz ent­hal­ten. Dadurch sind Schä­den abge­deckt, die durch Per­so­nen ver­ur­sacht wer­den, die das Jung­pferd im Rah­men einer Reit­be­tei­li­gung oder Aus­bil­dung nutzen.
  5. Flur­schä­den:
    Wenn dein Jung­pferd aus­bricht und land­wirt­schaft­li­che Flä­chen beschä­digt, deckt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch die­se Flur­schä­den ab. Die­se sind beson­ders wich­tig, wenn dein Pferd in einer länd­li­chen Umge­bung gehal­ten wird.
    • Bei­spiel: Dein Jung­pferd läuft auf ein angren­zen­des Feld und zer­stört einen Teil der Ern­te. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für den ent­stan­de­nen Flurschaden.

Beson­de­re Bedin­gun­gen für Foh­len und Jungpferde

Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten an, Foh­len bis zu einem bestimm­ten Alter (meist 6 bis 12 Mona­te) ohne zusätz­li­che Kos­ten in die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung der Mut­ter­stu­te zu inte­grie­ren. Ab einem bestimm­ten Alter oder bei Jung­pfer­den, die bereits im Trai­ning oder in der Aus­bil­dung ste­hen, muss das Tier jedoch indi­vi­du­ell ver­si­chert wer­den. Die­se Rege­lung gilt ins­be­son­de­re dann, wenn das Jung­pferd regel­mä­ßig gerit­ten wird oder an Tur­nie­ren teilnimmt.

  • Bei­spiel: Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung von Ver­si­che­rern wie Uelz­e­ner oder Han­se­Mer­kur bie­tet oft die Mög­lich­keit, Foh­len bis zu einem Alter von 12 oder 18 Mona­ten kos­ten­los mit­zu­ver­si­chern. Nach Ablauf die­ser Frist müs­sen Jung­pfer­de sepa­rat ver­si­chert werden.

Fazit

Auch für Jung­pfer­de ist eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung uner­läss­lich. Sie schützt den Hal­ter vor den finan­zi­el­len Risi­ken, die durch unvor­her­ge­se­he­ne Schä­den ent­ste­hen kön­nen. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Tari­fe oder Bedin­gun­gen für Foh­len und Jung­pfer­de an, die ent­we­der in die Ver­si­che­rung der Mut­ter inte­griert wer­den oder sepa­rat ver­si­chert wer­den müs­sen. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den bes­ten Tarif für dein Jung­pferd zu fin­den und sicher­zu­stel­len, dass du opti­mal abge­si­chert bist.

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