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Gibt es eine Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung mit einer Geld-zurück-Garantie?

Eine Geld-zurück-Garan­tie ist bei klas­si­schen Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­run­gen nicht weit ver­brei­tet, da es sich bei die­sen Ver­si­che­run­gen um Schutz­ver­trä­ge han­delt, die auf die Absi­che­rung von Risi­ken aus­ge­legt sind. In der Regel bie­ten Ver­si­che­rer kei­ne Rück­erstat­tung der Prä­mi­en an, wenn kei­ne Schä­den ein­tre­ten, da die Bei­trä­ge für den Schutz im Scha­dens­fall genutzt werden.

Mög­lich­kei­ten für eine Art “Geld-zurück-Garan­tie” oder Beitragsrückerstattung:

  1. Scha­dens­freie Jah­re: Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten eine Art von Bei­trags­rück­erstat­tung oder Rabatt an, wenn der Ver­si­che­rungs­neh­mer über einen bestimm­ten Zeit­raum hin­weg kei­ne Schä­den mel­det. Die­se Model­le beloh­nen eine scha­dens­freie Hal­tung des Pfer­des, indem sie in Form von Prä­mi­en­min­de­run­gen oder Rabat­ten wirken. 
    • Bei­spiel: Eini­ge Ver­si­che­run­gen redu­zie­ren die Prä­mi­en im nächs­ten Jahr, wenn im Vor­jahr kei­ne Schä­den gemel­det wur­den. Das ist zwar kei­ne direk­te Geld-zurück-Garan­tie, aber eine Form von „Beloh­nung“ für eine scha­dens­freie Zeit.
  2. Fle­xi­ble Kün­di­gungs­op­tio­nen: Man­che Ver­si­che­rer bie­ten eine Kün­di­gungs­mög­lich­keit mit Rück­erstat­tung der gezahl­ten Prä­mi­en an, wenn der Ver­trag inner­halb einer bestimm­ten Frist (meist 14 bis 30 Tage) nach Abschluss stor­niert wird. In die­sem Fall wird die bereits gezahl­te Prä­mie antei­lig oder kom­plett zurück­er­stat­tet, sofern kei­ne Schä­den in der kur­zen Zeit gemel­det wurden. 
    • Tipp: Über­prü­fe die Rück­tritts- und Kün­di­gungs­be­din­gun­gen in der Poli­ce, um zu erfah­ren, ob und unter wel­chen Bedin­gun­gen eine Rück­erstat­tung mög­lich ist.
  3. Rabatt­mo­del­le: Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten Pro­gram­me an, bei denen lang­fris­ti­ge Kun­den Rabat­te oder Rück­zah­lun­gen erhal­ten, wenn sie über meh­re­re Jah­re kei­ne Schä­den gemel­det haben. Die­se Form der „Rück­erstat­tung“ ist aller­dings an die Bedin­gung geknüpft, dass kei­ne Schä­den ver­ur­sacht wurden. 
    • Bei­spiel: Bei man­chen Anbie­tern bekommst du nach 3 oder 5 scha­dens­frei­en Jah­ren einen Teil der Prä­mi­en zurück, um die Kun­den­bin­dung zu fördern.

Fazit:

Eine ech­te Geld-zurück-Garan­tie in dem Sin­ne, dass du die Prä­mi­en am Ende der Ver­trags­lauf­zeit kom­plett zurück­be­kommst, gibt es bei der klas­si­schen Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel nicht. Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten jedoch Rabat­te oder Prä­mi­en­min­de­run­gen für scha­dens­freie Jah­re oder fle­xi­ble Kün­di­gungs­op­tio­nen mit antei­li­ger Rück­erstat­tung der Prä­mi­en an. Ein detail­lier­ter Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich kann dir hel­fen, Anbie­ter mit sol­chen Optio­nen zu fin­den, die dei­nen Bedürf­nis­sen am bes­ten entsprechen.

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