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Gibt es eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ohne War­te­zeit für Selbständige?

Ja, es gibt Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen ohne War­te­zeit für Selb­stän­di­ge, aller­dings hängt dies stark von den Ver­si­che­rungs­an­bie­tern, dem gewähl­ten Tarif und den ver­si­cher­ten Berei­chen ab. In der Regel haben vie­le Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen eine War­te­zeit von etwa 3 Mona­ten, bevor der Ver­si­che­rungs­schutz in bestimm­ten Rechts­be­rei­chen greift. Es gibt jedoch Aus­nah­men und spe­zi­el­le Tari­fe, die ent­we­der eine ver­kürz­te War­te­zeit oder gar kei­ne War­te­zeit für bestimm­te Rechts­be­rei­che bieten.

Was bedeu­tet “War­te­zeit” bei der Rechtsschutzversicherung?

Die War­te­zeit ist der Zeit­raum, der nach Abschluss der Ver­si­che­rung ver­ge­hen muss, bevor der Ver­si­che­rungs­neh­mer Leis­tun­gen in Anspruch neh­men kann. Wäh­rend die­ser Zeit über­nimmt die Ver­si­che­rung kei­ne Kos­ten für neue Rechts­strei­tig­kei­ten. Der Zweck der War­te­zeit besteht dar­in, Miss­brauch zu ver­hin­dern, also dass eine Ver­si­che­rung erst dann abge­schlos­sen wird, wenn bereits ein Kon­flikt oder Rechts­streit abseh­bar ist.

Berei­che mit häu­fi­gen Wartezeiten:

Bei den meis­ten Ver­si­che­rern gibt es in fol­gen­den Berei­chen eine War­te­zeit:

  • Arbeits­recht (bei Strei­tig­kei­ten mit Mit­ar­bei­tern oder Auftraggebern)
  • Ver­trags­recht (z.B. bei Kon­flik­ten mit Kun­den oder Geschäftspartnern)
  • Miet­recht (für Gewerberäume)
  • Steu­er­rechts­schutz (bei Kon­flik­ten mit dem Finanzamt)

Rechts­schutz ohne War­te­zeit für Selbständige:

Es gibt eini­ge Situa­tio­nen und spe­zi­el­le Ver­si­che­rungs­an­bie­ter, bei denen eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ohne War­te­zeit mög­lich ist:

1. Über­nah­me von Vorversicherungen

Wenn du als Selb­stän­di­ger bereits eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hat­test und zu einem neu­en Anbie­ter wech­selst, ist es bei vie­len Ver­si­che­rern üblich, die lau­fen­de Ver­si­che­rung naht­los zu über­neh­men, ohne eine neue War­te­zeit zu ver­lan­gen. Dies setzt jedoch vor­aus, dass die Vor­ver­si­che­rung durch­ge­hend bestan­den hat und der Ver­si­che­rungs­schutz in ähn­li­chem Umfang wei­ter­ge­führt wird.

Bei­spiel:

  • Du hat­test bis­her eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung bei einem Anbie­ter und wech­selst zu einem ande­ren Ver­si­che­rer. Der neue Ver­si­che­rer ver­zich­tet in der Regel auf die War­te­zeit, wenn der Vor­ver­trag ähn­li­che Leis­tun­gen abge­deckt hat.

2. Ver­kehrs­rechts­schutz

In vie­len Fäl­len bie­ten Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen für Selb­stän­di­ge einen Ver­kehrs­rechts­schutz ohne War­te­zeit an. Das bedeu­tet, dass der Schutz im Bereich Ver­kehrs­recht sofort nach Ver­trags­ab­schluss greift. Dies ist beson­ders für Selb­stän­di­ge wich­tig, die beruf­lich viel unter­wegs sind und Fir­men­fahr­zeu­ge nutzen.

Bei­spiel:

  • Ein selb­stän­di­ger Hand­wer­ker hat einen Ver­kehrs­un­fall auf dem Weg zu einem Kun­den. Wenn der Ver­kehrs­rechts­schutz ohne War­te­zeit abge­schlos­sen wur­de, über­nimmt die Ver­si­che­rung sofort die Kos­ten für die Ver­tei­di­gung oder Durch­set­zung von Ansprüchen.

3. Straf­rechts­schutz

Der Straf­rechts­schutz greift häu­fig eben­falls ohne War­te­zeit, ins­be­son­de­re wenn es sich um fahr­läs­si­ge Ver­stö­ße gegen Vor­schrif­ten han­delt, z.B. im Arbeits- oder Umwelt­schutz­be­reich. Selb­stän­di­ge, die in risi­ko­rei­chen Bran­chen arbei­ten, pro­fi­tie­ren von einem sofor­ti­gen Schutz, wenn sie bei­spiels­wei­se wegen eines fahr­läs­si­gen Ver­sto­ßes gegen gesetz­li­che Auf­la­gen belangt werden.

Bei­spiel:

  • Ein Unter­neh­mer wird wegen eines angeb­li­chen Ver­sto­ßes gegen Arbeits­schutz­vor­schrif­ten belangt. Der Straf­rechts­schutz greift sofort, ohne dass eine War­te­zeit abge­war­tet wer­den muss.

4. Son­der­ta­ri­fe für Selbständige

Eini­ge Ver­si­che­rungs­an­bie­ter bie­ten spe­zi­ell für Selb­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler maß­ge­schnei­der­te Tari­fe an, die in bestimm­ten Berei­chen kei­ne War­te­zeit vor­se­hen. Die­se Son­der­ta­ri­fe sind dar­auf aus­ge­legt, die spe­zi­el­len Bedürf­nis­se von Selb­stän­di­gen zu berück­sich­ti­gen und bie­ten oft­mals einen sofor­ti­gen Schutz bei Ver­trags­ab­schluss, beson­ders bei Ver­trags- oder Arbeitsrecht.

Bei­spiel:

  • Ein Frei­be­ruf­ler schließt einen spe­zi­el­len Tarif bei einem Ver­si­che­rer ab, der Ver­trags­strei­tig­kei­ten sofort abdeckt, ohne eine drei­mo­na­ti­ge Wartezeit.

5. Bereits abseh­ba­re Streitigkeiten

Vie­le Ver­si­che­run­gen bie­ten Rechts­schutz ohne War­te­zeit, wenn der Rechts­streit nicht abseh­bar ist, also wenn bei Ver­trags­ab­schluss kei­ne Kon­flik­te oder dro­hen­den Rechts­strei­tig­kei­ten bekannt waren. Wenn der Selb­stän­di­ge also kei­ne lau­fen­den oder bevor­ste­hen­den Rechts­strei­tig­kei­ten hat, kann er sofort vom Ver­si­che­rungs­schutz profitieren.

Bei­spiel:

  • Ein Selb­stän­di­ger schließt eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ab, und weni­ge Wochen spä­ter ergibt sich ein uner­war­te­ter Ver­trags­streit mit einem neu­en Kun­den. Wenn kei­ne abseh­ba­ren Kon­flik­te bestan­den, greift der Ver­si­che­rungs­schutz sofort.

Anbie­ter mit Rechts­schutz ohne War­te­zeit für Selbständige:

Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten Tari­fe spe­zi­ell für Selb­stän­di­ge an, die in bestimm­ten Berei­chen kei­ne War­te­zeit vor­se­hen. Hier sind eini­ge bekann­te Anbie­ter, die ent­spre­chen­de Tari­fe anbie­ten könn­ten (abhän­gig von den genau­en Kon­di­tio­nen und dem indi­vi­du­el­len Angebot):

  • ARAG: Die ARAG bie­tet oft fle­xi­ble Tari­fe für Selb­stän­di­ge an, bei denen bestimm­te Berei­che ohne War­te­zeit abge­deckt wer­den, etwa der Verkehrsrechtsschutz.
  • Alli­anz: Die Alli­anz bie­tet eben­falls Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen für Selb­stän­di­ge und Frei­be­ruf­ler an, bei denen der Ver­kehrs- oder Straf­rechts­schutz ohne War­te­zeit sofort greift.
  • His­cox: His­cox bie­tet spe­zi­ell für Frei­be­ruf­ler und Selb­stän­di­ge Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen an, die in man­chen Berei­chen ohne War­te­zeit starten.

Wich­ti­ge Hinweise:

  • Prü­fe den Ver­si­che­rungs­ver­trag genau: Es ist wich­tig, vor Ver­trags­ab­schluss die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau zu lesen und sicher­zu­stel­len, wel­che Berei­che von der War­te­zeit aus­ge­nom­men sind und wel­che nicht.
  • Son­der­ver­ein­ba­run­gen: Bei eini­gen Ver­si­che­rern sind Son­der­ver­ein­ba­run­gen mög­lich, um auf bestimm­te War­te­zei­ten zu ver­zich­ten, wenn du nach­wei­sen kannst, dass kei­ne abseh­ba­ren Rechts­strei­tig­kei­ten bestehen.
  • Tarif­ver­gleich: Ein Ver­gleich ver­schie­de­ner Anbie­ter ist sinn­voll, da es Ver­si­che­run­gen gibt, die fle­xi­ble­re Bedin­gun­gen für Selb­stän­di­ge anbieten.

Fazit: Rechts­schutz­ver­si­che­rung ohne War­te­zeit für Selbständige

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung ohne War­te­zeit für Selb­stän­di­ge ist durch­aus mög­lich, vor allem in den Berei­chen Ver­kehrs­rechts­schutz und Straf­rechts­schutz. In vie­len Fäl­len kann auch ein Wech­sel von einer bestehen­den Rechts­schutz­ver­si­che­rung zu einem neu­en Anbie­ter die War­te­zeit umge­hen. Spe­zi­el­le Tari­fe für Selb­stän­di­ge bie­ten oft­mals einen sofor­ti­gen Schutz, vor allem wenn es sich um nicht abseh­ba­re Rechts­strei­tig­kei­ten han­delt. Ein sorg­fäl­ti­ger Ver­gleich und das Lesen der Ver­trags­be­din­gun­gen sind ent­schei­dend, um sicher­zu­stel­len, dass die gewünsch­ten Berei­che ohne War­te­zeit abge­deckt sind.

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