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Gibt es Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen, die auch für grö­ße­re Bau­vor­ha­ben absichern?

Ja, es gibt Rechts­schutz­ver­si­che­run­gen, die spe­zi­ell auf die Absi­che­rung grö­ße­rer Bau­vor­ha­ben aus­ge­rich­tet sind. Die­se Art von Ver­si­che­run­gen ist beson­ders wich­tig für Unter­neh­men in der Bau- und Immo­bi­li­en­bran­che, da gro­ße Bau­pro­jek­te häu­fig mit kom­ple­xen recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen ver­bun­den sind. Bau­vor­ha­ben kön­nen zu Strei­tig­kei­ten mit Auf­trag­ge­bern, Sub­un­ter­neh­mern, Behör­den oder Lie­fe­ran­ten füh­ren, die hohe Kos­ten ver­ur­sa­chen. Spe­zi­el­le Bau­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen bie­ten Schutz vor den finan­zi­el­len Risi­ken, die durch sol­che Strei­tig­kei­ten ent­ste­hen können.

Typi­sche Strei­tig­kei­ten bei Bauvorhaben:

  • Bau­män­gel und Gewähr­leis­tung: Kon­flik­te über die Qua­li­tät der Bau­ar­bei­ten oder über Män­gel, die wäh­rend oder nach der Bau­pha­se auftreten.
  • Ver­zö­ge­run­gen und Ter­min­über­schrei­tun­gen: Aus­ein­an­der­set­zun­gen wegen ver­spä­te­ter Fer­tig­stel­lung von Bau­pro­jek­ten und dar­aus resul­tie­ren­den Ver­trags­stra­fen oder Schadensersatzforderungen.
  • Strei­tig­kei­ten mit Sub­un­ter­neh­mern: Kon­flik­te mit beauf­trag­ten Sub­un­ter­neh­men über die Erfül­lung von Ver­trä­gen oder die Qua­li­tät ihrer Leistungen.
  • Behörd­li­che Geneh­mi­gun­gen und Auf­la­gen: Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Behör­den über Bau­ge­neh­mi­gun­gen, Umwelt­auf­la­gen oder Baustopps.
  • Zah­lungs­strei­tig­kei­ten: Nicht bezahl­te Rech­nun­gen oder Strei­tig­kei­ten über die Höhe von Abschlags­zah­lun­gen zwi­schen Auf­trag­ge­bern und Bauunternehmen.

Wich­ti­ge Leis­tun­gen einer Rechts­schutz­ver­si­che­rung für grö­ße­re Bauvorhaben:

1. Ver­trags­rechts­schutz

Ein zen­tra­ler Bau­stein bei Bau­vor­ha­ben ist der Ver­trags­rechts­schutz, der das Unter­neh­men in Strei­tig­kei­ten über Bau­ver­trä­ge und Werk­ver­trä­ge schützt. Kon­flik­te kön­nen sowohl mit Auf­trag­ge­bern als auch mit Sub­un­ter­neh­mern oder Lie­fe­ran­ten ent­ste­hen. Die Ver­si­che­rung deckt die Kos­ten für Anwäl­te und Gerichts­ver­fah­ren bei Strei­tig­kei­ten über ver­trag­li­che Ver­pflich­tun­gen, Bau­män­gel oder Ver­zö­ge­run­gen.

Was ist abgedeckt?

  • Strei­tig­kei­ten über die Erfül­lung von Bau­ver­trä­gen.
  • Kon­flik­te um Män­gel­an­sprü­che und Gewährleistung.
  • Aus­ein­an­der­set­zun­gen über Fris­ten und Ter­min­über­schrei­tun­gen.

Bei­spiel:

  • Ein Bau­un­ter­neh­men wird ver­klagt, weil das fer­tig­ge­stell­te Gebäu­de Män­gel auf­weist. Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die Ver­tei­di­gung und mög­li­che Gerichtsverfahren.

2. Arbeits­rechts­schutz

Bei gro­ßen Bau­pro­jek­ten sind oft zahl­rei­che Mit­ar­bei­ter und Sub­un­ter­neh­mer invol­viert. Der Arbeits­rechts­schutz deckt die recht­li­chen Kos­ten bei arbeits­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen, z.B. bei Strei­tig­kei­ten um Löh­ne, Kün­di­gun­gen oder Ver­trags­strei­tig­kei­ten mit Subunternehmern.

Was ist abgedeckt?

  • Kün­di­gungs­schutz­kla­gen von Mitarbeitern.
  • Aus­ein­an­der­set­zun­gen über Lohn- und Gehalts­zah­lun­gen.
  • Kon­flik­te mit Sub­un­ter­neh­mern über die Vertragsauslegung.

Bei­spiel:

  • Ein Bau­un­ter­neh­men wird von einem ent­las­se­nen Bau­lei­ter ver­klagt, der eine Abfin­dung for­dert. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für die anwalt­li­che Ver­tre­tung des Unter­neh­mens vor dem Arbeitsgericht.

3. Miet­rechts­schutz für Bau­ma­schi­nen und Baustellen

Vie­le Bau­un­ter­neh­men mie­ten Bau­ma­schi­nen oder Bau­stel­len­ein­rich­tun­gen. Der Miet­rechts­schutz schützt vor den recht­li­chen Risi­ken, die bei der Anmie­tung sol­cher Gerä­te und Ein­rich­tun­gen ent­ste­hen kön­nen, z.B. wenn es zu Strei­tig­kei­ten mit dem Ver­mie­ter oder um Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen für beschä­dig­te Maschi­nen kommt.

Was ist abgedeckt?

  • Kon­flik­te mit Ver­mie­tern von Bau­ma­schi­nen oder Bau­stel­len­con­tai­nern.
  • Aus­ein­an­der­set­zun­gen über Miet­ver­trä­ge für Bau­ma­schi­nen oder Baustellenfahrzeuge.
  • Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen im Zusam­men­hang mit der Mie­te von Maschinen.

Bei­spiel:

  • Ein Bau­un­ter­neh­men wird ver­klagt, weil ein gemie­te­ter Kran auf der Bau­stel­le beschä­digt wur­de. Die Ver­si­che­rung deckt die Kos­ten für die recht­li­che Verteidigung.

4. Behörd­li­che Auseinandersetzungen

Bei gro­ßen Bau­pro­jek­ten spie­len Geneh­mi­gun­gen und behörd­li­che Auf­la­gen eine wich­ti­ge Rol­le. Strei­tig­kei­ten mit Bau­äm­tern oder Umwelt­be­hör­den über Bau­ge­neh­mi­gun­gen, Bau­ver­zö­ge­run­gen oder Vor­schrif­ten kön­nen teu­er und zeit­auf­wän­dig sein. Eine spe­zi­el­le Bau­rechts­schutz­ver­si­che­rung bie­tet auch Ver­wal­tungs­rechts­schutz, der Unter­neh­men bei Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Behör­den unterstützt.

Was ist abgedeckt?

  • Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Bau­äm­tern über Bau­ge­neh­mi­gun­gen oder Bauverzögerungen.
  • Strei­tig­kei­ten mit Umwelt­be­hör­den über Umwelt­auf­la­gen oder Genehmigungsverfahren.
  • Kos­ten für Gut­ach­ten und Ver­tei­di­gung bei behörd­li­chen Auflagen.

Bei­spiel:

  • Ein Unter­neh­men gerät mit der ört­li­chen Bau­be­hör­de in Kon­flikt, weil es eine Bau­ge­neh­mi­gung für ein gro­ßes Bau­pro­jekt nicht erhält. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten für Anwäl­te und even­tu­ell erfor­der­li­che Gutachten.

5. Straf­rechts­schutz

Bei gro­ßen Bau­vor­ha­ben kann es zu straf­recht­li­chen Ermitt­lun­gen kom­men, z.B. wenn gegen Vor­schrif­ten im Arbeits­schutz oder Umwelt­schutz ver­sto­ßen wur­de. Der Straf­rechts­schutz schützt Unter­neh­men und deren Ver­ant­wort­li­che vor den finan­zi­el­len Fol­gen sol­cher Ermitt­lun­gen und Verfahren.

Was ist abgedeckt?

  • Straf­recht­li­che Ver­tei­di­gung bei Ver­stö­ßen gegen Arbeits­schutz- oder Umweltschutzvorschriften.
  • Über­nah­me der Kos­ten für Anwäl­te, Gut­ach­ten und Gerichts­ver­fah­ren im Strafrecht.

Bei­spiel:

  • Die Behör­den ermit­teln gegen ein Bau­un­ter­neh­men wegen eines Vor­falls auf der Bau­stel­le, bei dem es zu einem Unfall kam. Die Ver­si­che­rung über­nimmt die Kos­ten der straf­recht­li­chen Ver­tei­di­gung des Unter­neh­mens und der ver­ant­wort­li­chen Mitarbeiter.

6. For­de­rungs­ma­nage­ment

Bei gro­ßen Bau­vor­ha­ben kommt es häu­fig zu Zah­lungs­strei­tig­kei­ten mit Auf­trag­ge­bern. Vie­le Bau­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen bie­ten zusätz­lich ein For­de­rungs­ma­nage­ment, das bei der Durch­set­zung offe­ner For­de­run­gen unter­stützt. Dies umfasst auch Mahn­ver­fah­ren und die gericht­li­che Ein­trei­bung von For­de­run­gen.

Was ist abgedeckt?

  • Mahn­ver­fah­ren und recht­li­che Schrit­te zur Ein­trei­bung von Forderungen.
  • Kos­ten für Anwäl­te und Gerichts­voll­zie­her bei der Durch­set­zung von Zahlungsansprüchen.

Bei­spiel:

  • Ein Auf­trag­ge­ber ver­wei­gert die Bezah­lung eines Teils der Bau­ar­bei­ten. Die Rechts­schutz­ver­si­che­rung unter­stützt das Bau­un­ter­neh­men bei der Durch­set­zung der offe­nen Forderung.

Wich­ti­ge Anbie­ter für Baurechtsschutzversicherungen:

  • ARAG: Die ARAG bie­tet spe­zi­el­le Bau­rechts­schutz­lö­sun­gen an, die auf die Bedürf­nis­se von Bau­un­ter­neh­men und gro­ßen Bau­pro­jek­ten zuge­schnit­ten sind.
  • R+V Ver­si­che­rung: Die R+V bie­tet Rechts­schutz­pa­ke­te für Bau­un­ter­neh­men, die eine umfas­sen­de Abde­ckung für Vertrags‑, Arbeits- und Miet­recht bieten.
  • His­cox: His­cox bie­tet eben­falls spe­zia­li­sier­te Bau­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen an, die spe­zi­ell auf die Absi­che­rung gro­ßer Bau­vor­ha­ben aus­ge­legt sind.

Fazit: Rechts­schutz­ver­si­che­rung für grö­ße­re Bauvorhaben

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung für grö­ße­re Bau­vor­ha­ben bie­tet umfas­sen­den Schutz gegen die recht­li­chen Risi­ken, die bei gro­ßen Bau­pro­jek­ten auf­tre­ten kön­nen. Sie deckt typi­sche Rechts­be­rei­che wie Ver­trags­recht, Arbeits­recht, Miet­recht, Behör­den­strei­tig­kei­ten und Straf­recht ab. Unter­neh­men, die an gro­ßen Bau­vor­ha­ben betei­ligt sind, pro­fi­tie­ren von der Absi­che­rung, da sie im Fal­le von Kon­flik­ten, Bau­män­geln, Ver­zug oder Behör­den­pro­ble­men vor den hohen Kos­ten eines Rechts­streits geschützt sind.

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