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Gibt es Son­der­re­ge­lun­gen für denk­mal­ge­schütz­te Gebäude?

Ja, es gibt Son­der­re­ge­lun­gen für denk­mal­ge­schütz­te Gebäu­de in der Haus­rat­ver­si­che­rung sowie in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, da die­se Gebäu­de beson­de­ren Anfor­de­run­gen und Ein­schrän­kun­gen unter­lie­gen. Bei denk­mal­ge­schütz­ten Gebäu­den müs­sen sowohl die Ver­si­che­rungs­kon­di­tio­nen als auch die Schutz­maß­nah­men spe­zi­ell ange­passt wer­den, um den beson­de­ren Wert und die Anfor­de­run­gen des Denk­mal­schut­zes zu berück­sich­ti­gen. Hier sind die wich­tigs­ten Punk­te, die du beach­ten solltest:

1. Haus­rat­ver­si­che­rung und denk­mal­ge­schütz­te Gebäude

Die Haus­rat­ver­si­che­rung bezieht sich in ers­ter Linie auf den Haus­rat inner­halb des Gebäu­des und nicht auf die Bau­sub­stanz. Den­noch gibt es eini­ge Aspek­te, die bei denk­mal­ge­schütz­ten Gebäu­den rele­vant sind, ins­be­son­de­re wenn es um den Schutz wert­vol­ler oder his­to­ri­scher Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de geht.

  • Wert­ge­gen­stän­de im Haus­rat: In einem denk­mal­ge­schütz­ten Gebäu­de kön­nen sich wert­vol­le Anti­qui­tä­ten, Kunst­wer­ke oder his­to­ri­sche Möbel befin­den, die einen höhe­ren Ver­si­che­rungs­wert haben. Es ist wich­tig, dass die­se Gegen­stän­de in der Haus­rat­ver­si­che­rung ent­spre­chend berück­sich­tigt wer­den, oft durch spe­zi­el­le Wert­sa­chen­bau­stei­ne oder eine Zusatz­ver­si­che­rung.
  • Ent­schä­di­gung bei Dieb­stahl oder Zer­stö­rung: Bei einem Dieb­stahl oder einer Beschä­di­gung durch Feu­er oder Was­ser in einem denk­mal­ge­schütz­ten Gebäu­de greift die Haus­rat­ver­si­che­rung. Für beson­ders wert­vol­le Ein­rich­tungs­ge­gen­stän­de oder Anti­qui­tä­ten kön­nen jedoch Ent­schä­di­gungs­gren­zen bestehen, die durch Zusatz­bau­stei­ne erhöht wer­den sollten.

2. Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für denk­mal­ge­schütz­te Gebäude

Für denk­mal­ge­schütz­te Gebäu­de ist die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung beson­ders rele­vant, da die­se den Schutz der Bau­sub­stanz betrifft. Hier gel­ten spe­zi­el­le Rege­lun­gen und Anforderungen:

  • Erhöh­ter Wie­der­her­stel­lungs­auf­wand: Bei einem Scha­den an einem denk­mal­ge­schütz­ten Gebäu­de, etwa durch Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder Sturm, sind die Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten oft deut­lich höher als bei einem moder­nen Gebäu­de. Dies liegt dar­an, dass bei der Instand­set­zung nur ori­gi­nal­ge­treue Mate­ria­li­en und Bau­tech­ni­ken ver­wen­det wer­den dür­fen, die den Denk­mal­schutz­auf­la­gen ent­spre­chen. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung muss die­se erhöh­ten Kos­ten abdecken.
  • Son­der­kon­di­tio­nen für den Denk­mal­schutz: Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten spe­zi­el­le Tari­fe oder Zusatz­klau­seln für denk­mal­ge­schütz­te Gebäu­de an. Die­se berück­sich­ti­gen die beson­de­ren Anfor­de­run­gen des Denk­mal­schut­zes und umfas­sen in der Regel höhe­re Ent­schä­di­gungs­gren­zen für Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten sowie die Berück­sich­ti­gung his­to­ri­scher Bau­ma­te­ria­li­en.
  • Gut­ach­ter und Geneh­mi­gun­gen: Im Scha­dens­fall muss oft ein Gut­ach­ter hin­zu­ge­zo­gen wer­den, der die spe­zi­fi­schen Anfor­de­run­gen des Denk­mal­schut­zes berück­sich­tigt. Außer­dem sind oft zusätz­li­che Geneh­mi­gun­gen von Denk­mal­schutz­be­hör­den not­wen­dig, bevor Repa­ra­tu­ren oder Wie­der­her­stel­lun­gen durch­ge­führt wer­den dürfen.

3. Deckungs­sum­me für denk­mal­ge­schütz­te Gebäude

Die Deckungs­sum­me in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung für denk­mal­ge­schütz­te Gebäu­de soll­te den beson­de­ren Wert und die hohen Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten wider­spie­geln. Oft sind stan­dard­mä­ßi­ge Ver­si­che­rungs­sum­men nicht aus­rei­chend, um die hohen Sanie­rungs­kos­ten nach einem Scha­den zu decken.

  • Neu­wert­ent­schä­di­gung: Die meis­ten Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen bie­ten eine Neu­wert­ent­schä­di­gung, das heißt, sie erset­zen die Kos­ten, die nötig sind, um das Gebäu­de in sei­nen ursprüng­li­chen Zustand zu ver­set­zen. Bei denk­mal­ge­schütz­ten Gebäu­den kann dies sehr teu­er wer­den, da oft Spe­zi­al­an­fer­ti­gun­gen und hand­werk­li­che Tech­ni­ken not­wen­dig sind.
  • Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht: Bei denk­mal­ge­schütz­ten Gebäu­den ist es wich­tig, einen Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht zu ver­ein­ba­ren, um sicher­zu­stel­len, dass auch bei Schä­den, die die regu­lä­re Ver­si­che­rungs­sum­me über­stei­gen, der voll­stän­di­ge Scha­den ersetzt wird. Dies ver­hin­dert, dass du im Scha­dens­fall nur einen Teil der Kos­ten erstat­tet bekommst.

4. Ein­schrän­kun­gen und Auf­la­gen durch den Denkmalschutz

Denk­mal­ge­schütz­te Gebäu­de unter­lie­gen beson­de­ren Auf­la­gen sei­tens der Denk­mal­schutz­be­hör­den, die auch im Scha­dens­fall beach­tet wer­den müssen:

  • Ein­schrän­kun­gen bei Repa­ra­tu­ren und Reno­vie­run­gen: Nach einem Scha­den an einem denk­mal­ge­schütz­ten Gebäu­de dür­fen nur bestimm­te Mate­ria­li­en und Tech­ni­ken ver­wen­det wer­den, die den Denk­mal­schutz­an­for­de­run­gen ent­spre­chen. Dies kann die Wie­der­her­stel­lung ver­teu­ern und den Pro­zess verlängern.
  • Vor­ga­ben der Denk­mal­schutz­be­hör­de: Bevor Repa­ra­tu­ren durch­ge­führt wer­den, ist es oft erfor­der­lich, die Denk­mal­schutz­be­hör­de zu kon­tak­tie­ren und eine Geneh­mi­gung für die Instand­set­zungs­ar­bei­ten ein­zu­ho­len. Die Ver­si­che­rung wird in sol­chen Fäl­len in der Regel mit den zustän­di­gen Behör­den zusam­men­ar­bei­ten, um sicher­zu­stel­len, dass alle Arbei­ten den gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen entsprechen.

5. Beson­de­re Risi­ken bei denk­mal­ge­schütz­ten Gebäuden

Denk­mal­ge­schütz­te Gebäu­de sind oft älter und haben mög­li­cher­wei­se eine ver­al­te­te Bau­sub­stanz, die anfäl­li­ger für bestimm­te Risi­ken ist. Dazu zählen:

  • Feu­er­ge­fahr: Vie­le denk­mal­ge­schütz­te Gebäu­de haben Holz­kon­struk­tio­nen oder alte elek­tri­sche Instal­la­tio­nen, die das Risi­ko eines Bran­des erhö­hen. Eine Haus­rat- oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung soll­te daher den Brand­schutz und die Feu­er­ver­si­che­rung beson­ders berücksichtigen.
  • Was­ser­schä­den: Alte Was­ser­lei­tun­gen oder Dächer kön­nen zu Lei­tungs­was­ser­schä­den füh­ren. Auch hier ist eine umfas­sen­de Deckung durch die Ver­si­che­rung wichtig.

6. Was tun im Schadensfall?

Soll­te es zu einem Scha­den an einem denk­mal­ge­schütz­ten Gebäu­de kom­men, sind fol­gen­de Schrit­te wichtig:

  • Scha­den sofort mel­den: Mel­de den Scha­den sofort bei dei­ner Ver­si­che­rung und infor­mie­re die Denk­mal­schutz­be­hör­de, um sicher­zu­stel­len, dass die Repa­ra­tu­ren den Vor­schrif­ten entsprechen.
  • Gut­ach­ter beauf­tra­gen: Ein Spe­zi­al­gut­ach­ter, der sich mit den Anfor­de­run­gen von denk­mal­ge­schütz­ten Gebäu­den aus­kennt, soll­te den Scha­den bewerten.
  • Geneh­mi­gung ein­ho­len: Stel­le sicher, dass alle not­wen­di­gen Geneh­mi­gun­gen vor­lie­gen, bevor Repa­ra­tu­ren begin­nen, da unsach­ge­mä­ße Repa­ra­tu­ren zu wei­te­ren Schä­den und höhe­ren Kos­ten füh­ren können.

Fazit

Für denk­mal­ge­schütz­te Gebäu­de gel­ten beson­de­re Rege­lun­gen in der Haus­rat­ver­si­che­rung und vor allem in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung. Die Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten nach einem Scha­den kön­nen auf­grund der Denk­mal­schutz­auf­la­gen deut­lich höher aus­fal­len. Daher ist es wich­tig, eine Ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, die den beson­de­ren Anfor­de­run­gen sol­cher Gebäu­de gerecht wird. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den pas­sen­den Tarif mit aus­rei­chen­der Deckung zu fin­den und die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten rich­tig anzupassen.

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