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Gibt es Ver­si­che­run­gen spe­zi­ell für E‑Scooter von Sharing-Anbietern?

Gibt es spe­zi­el­le Ver­si­che­run­gen für E‑Scooter von Sharing-Anbietern?

Wenn Du einen E‑Scooter von Sha­ring-Diens­ten nutzt, musst Du Dich in der Regel nicht selbst um eine e‑scooter ver­si­che­rung küm­mern. Die Anbie­ter sol­cher Miet-Scoo­ter küm­mern sich übli­cher­wei­se eigen­stän­dig um den Haft­pflicht­schutz für ihre Flot­te. Doch ist die­ser Schutz mit der pri­va­ten e scoo­ter ver­si­che­rung ver­gleich­bar? Und wie unter­schei­den sich die Kon­di­tio­nen bei ver­schie­de­nen Fir­men? Hier erfährst Du alles Wich­ti­ge über die Absi­che­rung bei Sha­ring-Scoo­tern und wann es sinn­voll sein kann, zusätz­li­che Vor­keh­run­gen zu treffen.

Ver­si­che­rung über den Sharing-Dienst

Bei allen gän­gi­gen Ver­leih­fir­men, die e‑scooter anbie­ten, ist bereits eine Haft­pflicht inte­griert, damit Du legal und abge­si­chert auf öffent­li­chen Stra­ßen fah­ren kannst. Die­se schützt Dich, falls Du ande­ren Per­so­nen einen Scha­den zufügst. Die Kos­ten für die­se Poli­ce sind meist im Miet­preis ent­hal­ten und wer­den nicht geson­dert aus­ge­wie­sen. Du erkennst den ent­spre­chen­den Schutz dar­an, dass die Leih-Scoo­ter ein klei­nes e scoo­ter kenn­zei­chen ange­bracht haben, das den gül­ti­gen Ver­si­che­rungs­schutz belegt.

In der Regel gilt die­se Ver­si­che­rung jedoch nur für den Mie­ter, der den Sha­ring-Scoo­ter mit sei­nem Account akti­viert hat. Soll­test Du also mit meh­re­ren Freun­den unter­wegs sein, muss jede Per­son ihren eige­nen Miet­vor­gang star­ten. Sonst könn­te es bei einem Unfall Pro­ble­me mit der Haf­tungs­fra­ge geben. Prü­fe außer­dem die Nut­zungs­be­din­gun­gen genau: Man­che Anbie­ter schlie­ßen Fahr­ten mit zwei Per­so­nen auf einem Scoo­ter aus und behal­ten sich vor, bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit (z. B. Fah­ren unter Alko­hol­ein­fluss) den Ver­si­che­rungs­schutz einzuschränken.

Unter­schie­de bei den Anbietern

Obwohl das Grund­prin­zip bei allen Sha­ring-Unter­neh­men gleich ist, kön­nen sich die Deckungs­sum­men und Selbst­be­tei­li­gun­gen unter­schei­den. So kann es bei einem Anbie­ter eine höhe­re maxi­ma­le Deckung geben, wäh­rend ein ande­rer mög­li­cher­wei­se stren­ge­re Regeln für Scha­dens­mel­dun­gen auf­stellt. Dies kann sich auf Dei­nen Fahr­kom­fort aus­wir­ken, wenn Du bei­spiel­wei­se einen Krat­zer ver­ur­sachst oder in einen Unfall ver­wi­ckelt bist. In jedem Fall soll­test Du Dich vor der ers­ten Fahrt mit den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen ver­traut machen.

Eine eigen­stän­di­ge ver­si­che­rung e‑scooter für Sha­ring-Diens­te ist meist nicht nötig, da Du den Scoo­ter ja nicht besitzt. Den­noch kann es sinn­voll sein, eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung zu haben, die klei­ne­re Risi­ken abdeckt, falls der Sha­ring-Schutz uner­war­tet nicht greift – zum Bei­spiel, wenn Du gegen ver­trag­li­che Bedin­gun­gen ver­stößt oder der Scha­den nicht voll­stän­dig über­nom­men wird.

Abgren­zung zu eige­nen E‑Scootern

Besitzt Du selbst einen E‑Scooter, musst Du die­sen zwin­gend selbst scoo­ter ver­si­chern, bevor Du Dich auf öffent­li­che Stra­ßen begibst. In die­sem Fall erhältst Du Dein eige­nes Kenn­zei­chen und kannst – falls gewünscht – zusätz­lich Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko abschlie­ßen, um Dich gegen Dieb­stahl oder selbst­ver­schul­de­te Schä­den abzu­si­chern. Eine rei­ne e rol­ler ver­si­che­rung-Haft­pflicht ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben und unver­zicht­bar, um legal zu fahren.

Brauchst Du eine Zusatzversicherung?

Sha­ring-Anbie­ter bie­ten Dir mit ihrem Basis­schutz übli­cher­wei­se aus­rei­chend Sicher­heit, solan­ge Du Dich an die Spiel­re­geln hältst. Möch­test Du gegen per­sön­li­che Risi­ken abge­si­chert sein, zum Bei­spiel bei Ver­let­zun­gen ohne Fremd­ver­schul­den, kann eine pri­va­te Unfall­ver­si­che­rung sinn­voll sein. Die­se ist unab­hän­gig von der elek­tro­rol­ler ver­si­che­rung, da sie auch bei Frei­zeit­un­fäl­len greift, die nichts mit dem Sha­ring-Dienst zu tun haben.

Ach­te zudem dar­auf, dass Dein Fah­ren auf dem Sha­ring-Scoo­ter nicht gegen die Bedin­gun­gen des jewei­li­gen Anbie­ters ver­stößt. Bei Ver­stö­ßen wie Alko­hol am Len­ker oder dem Befah­ren von unge­eig­ne­ten Wegen kann es pas­sie­ren, dass Du trotz vor­han­de­ner Poli­ce auf Dei­nem Scha­den sitzenbleibst.

Fazit

Für die Nut­zung eines gemie­te­ten E‑Scooters brauchst Du in der Regel kei­ne eige­ne e‑scooter ver­si­che­rung, da der Sha­ring-Anbie­ter die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Haft­pflicht für Dich über­nimmt. Hast Du jedoch Dei­nen eige­nen E‑Scooter, musst Du ihn ver­pflich­tend e scoo­ter ver­si­chern las­sen und Dein indi­vi­du­el­les e scoo­ter kenn­zei­chen anbrin­gen. Wer sich zusätz­lich vor per­sön­li­chen Risi­ken, etwa Ver­let­zun­gen oder Unfäl­len durch eige­nes Ver­schul­den, schüt­zen möch­te, kann eine pri­va­te Haft­pflicht- oder Unfall­ver­si­che­rung in Betracht zie­hen. In jedem Fall gilt: Prü­fe die Bedin­gun­gen, fah­re ver­ant­wor­tungs­voll und nut­ze das Sha­ring-Ange­bot, um bequem und legal durch die Stadt zu rollen.

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