Suche

Gibt es War­te­zei­ten bei der Firmenrechtsschutzversicherung?

Gibt es War­te­zei­ten bei der Firmenrechtsschutzversicherung?

Ja, bei der Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung gibt es in der Regel War­te­zei­ten, die je nach Ver­si­che­rer und ver­si­cher­tem Rechts­be­reich vari­ie­ren. Die War­te­zeit ist die Zeit­span­ne zwi­schen dem Abschluss der Ver­si­che­rung und dem Zeit­punkt, ab dem der Ver­si­che­rungs­schutz greift. Wäh­rend die­ser War­te­zeit über­nimmt die Ver­si­che­rung kei­ne Kos­ten für neu ent­ste­hen­de Rechts­fäl­le. Dies dient dazu, zu ver­hin­dern, dass Unter­neh­men unmit­tel­bar nach einem bereits abseh­ba­ren Rechts­streit eine Ver­si­che­rung abschließen.

1. Typi­sche War­te­zei­ten bei der Firmenrechtsschutzversicherung

Die War­te­zeit beträgt in den meis­ten Fäl­len 3 Mona­te, was bedeu­tet, dass der Ver­si­che­rungs­schutz erst nach Ablauf die­ser Zeit voll­um­fäng­lich greift. Es gibt jedoch Aus­nah­men, bei denen ent­we­der kür­ze­re oder län­ge­re War­te­zei­ten gel­ten oder gar kei­ne War­te­zeit anfällt. Die War­te­zei­ten unter­schei­den sich in Abhän­gig­keit vom ver­si­cher­ten Rechtsbereich.

Bei­spiel­haf­te Wartezeiten:

  • Arbeits­rechts­schutz: Meist 3 Mona­te War­te­zeit, da arbeits­recht­li­che Strei­tig­kei­ten oft vor­her­seh­bar sind (z.B. bei Kündigungen).
  • Ver­trags­rechts­schutz: Eben­falls oft 3 Mona­te War­te­zeit, um Kon­flik­te zu ver­mei­den, die schon vor Abschluss der Ver­si­che­rung ent­stan­den sind.
  • Miet­rechts­schutz: Häu­fig 3 Mona­te, um Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit Ver­mie­tern über bereits bestehen­de Pro­ble­me auszuschließen.
  • Steu­er­rechts­schutz: Meist 3 Mona­te, ins­be­son­de­re wenn es um Strei­tig­kei­ten mit dem Finanz­amt geht.
  • Straf­rechts­schutz: Kei­ne War­te­zeit bei fahr­läs­si­gen Ver­stö­ßen, jedoch kei­ne Deckung bei vor­sätz­li­chen Vergehen.

2. Rechts­be­rei­che ohne Wartezeit

Eini­ge Rechts­be­rei­che haben kei­ne oder nur sehr kur­ze War­te­zei­ten. Dazu gehö­ren meis­tens Fäl­le, die nicht im Vor­aus abseh­bar sind oder die kei­ne typi­schen Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men erfordern.

Bei­spie­le ohne Wartezeit:

  • Straf­rechts­schutz bei fahr­läs­si­gen Ver­stö­ßen: Greift in der Regel sofort, sofern es sich um fahr­läs­si­ge Ver­stö­ße han­delt (z.B. Umwelt­ver­stö­ße, Arbeitsschutz).
  • Scha­dens­er­satz­rechts­schutz: Häu­fig kei­ne War­te­zeit, da Scha­dens­er­satz­an­sprü­che meist nicht vor­her­seh­bar sind.

3. Was pas­siert wäh­rend der Wartezeit?

Wäh­rend der War­te­zeit ist der Ver­si­che­rungs­schutz für neue Rechts­fäl­le, die inner­halb die­ses Zeit­raums ent­ste­hen, nicht aktiv. Das bedeu­tet, dass alle recht­li­chen Kon­flik­te, die in die­sem Zeit­raum auf­tre­ten, nicht von der Ver­si­che­rung abge­deckt wer­den, auch wenn sie nach Ablauf der War­te­zeit wei­ter­ge­führt werden.

Bei­spiel:

  • Ein Unter­neh­men schließt am 1. Janu­ar eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung ab. Wenn es am 15. Febru­ar zu einer Strei­tig­keit über einen Arbeits­ver­trag kommt, greift der Arbeits­rechts­schutz nicht, da die War­te­zeit von 3 Mona­ten noch nicht abge­lau­fen ist.

4. Aus­schlüs­se vor Vertragsbeginn

Rechts­strei­tig­kei­ten, die vor Abschluss der Ver­si­che­rung ent­stan­den sind oder wäh­rend der War­te­zeit begin­nen, sind in der Regel voll­stän­dig vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­ge­schlos­sen. Auch Strei­tig­kei­ten, die bereits im Vor­feld abseh­bar waren, bei­spiels­wei­se wenn bereits eine Kün­di­gung aus­ge­spro­chen wur­de oder ein Ver­trags­streit bereits besteht, fal­len nicht unter den Versicherungsschutz.

5. Ver­kürz­te oder kei­ne War­te­zeit bei Wech­sel der Versicherung

In bestimm­ten Fäl­len kann die War­te­zeit ent­fal­len oder ver­kürzt wer­den, ins­be­son­de­re wenn ein Unter­neh­men von einem ande­ren Anbie­ter zur neu­en Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung wech­selt und dabei kei­ne Unter­bre­chung des Ver­si­che­rungs­schut­zes besteht. Dies wird oft als “naht­lo­ser Über­gang” bezeichnet.

Bedin­gun­gen für ver­kürz­te Wartezeiten:

  • Der vor­he­ri­ge Ver­si­che­rungs­schutz war lückenlos.
  • Der neue Ver­si­che­rer bie­tet bei einem naht­lo­sen Wech­sel eine sofor­ti­ge Deckung an.

6. War­te­zei­ten umge­hen: Sofor­ti­ger Versicherungsschutz

In bestimm­ten Fäl­len ist es mög­lich, eine Sofort­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, bei der die War­te­zeit ent­fällt oder redu­ziert wird. Die­se Opti­on wird jedoch oft mit höhe­ren Prä­mi­en ange­bo­ten oder ist nur für bestimm­te Rechts­be­rei­che verfügbar.

7. Son­der­re­ge­lun­gen bei drin­gen­den Fällen

Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten für beson­ders drin­gen­de Fäl­le Son­der­re­ge­lun­gen an, bei denen die War­te­zeit redu­ziert oder erlas­sen wird. Dies gilt jedoch nicht für Fäl­le, die ein­deu­tig vor Ver­trags­ab­schluss abseh­bar waren. Es kann sich loh­nen, beim Anbie­ter nach sol­chen Son­der­re­ge­lun­gen zu fra­gen, wenn ein aku­ter Rechts­fall droht.

Fazit: War­te­zei­ten bei der Firmenrechtsschutzversicherung

Bei den meis­ten Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen gibt es eine War­te­zeit von etwa 3 Mona­ten, ins­be­son­de­re für die Berei­che Arbeits‑, Ver­trags- und Miet­rechts­schutz. Die­se War­te­zeit dient dazu, bereits bestehen­de oder abseh­ba­re Strei­tig­kei­ten vom Ver­si­che­rungs­schutz aus­zu­schlie­ßen. In man­chen Rechts­be­rei­chen, wie dem Straf­rechts­schutz für fahr­läs­si­ge Ver­stö­ße oder dem Scha­dens­er­satz­rechts­schutz, kann die War­te­zeit ent­fal­len. Unter­neh­men soll­ten bei der Aus­wahl ihrer Ver­si­che­rung die spe­zi­fi­schen War­te­zei­ten und Aus­nah­men genau prü­fen, um sicher­zu­stel­len, dass sie im Ernst­fall recht­zei­tig abge­si­chert sind.

Vergleichen Sie die besten Firmenrechtsschutzversicherung Angebote

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Firmenrechtsschutz finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen