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Gilt der Ver­si­che­rungs­schutz auch beim Fah­ren auf Radwegen?

Gilt der Ver­si­che­rungs­schutz auch beim Fah­ren auf Radwegen?

Rad­weg statt Stra­ße – beim E‑Scooter in vie­len Fäl­len sogar vorgeschrieben

E‑Scooter gehö­ren längst zum Stadt­bild – und vie­le Fah­rer fra­gen sich: Darf ich über­haupt auf dem Rad­weg fah­ren? Und was pas­siert mit mei­nem Ver­si­che­rungs­schutz, wenn ich dort einen Unfall baue? Die gute Nach­richt: Wenn Du mit Dei­nem E‑Scooter auf dem Rad­weg unter­wegs bist, bleibt der Ver­si­che­rungs­schutz voll­stän­dig erhal­ten – vor­aus­ge­setzt, Du hältst Dich an die gesetz­li­chen Regeln.

E‑Scooter gel­ten als Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge – mit kla­ren Verkehrsregeln

Gemäß der Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge-Ver­ord­nung (eKFV) dür­fen E‑Scooter nur auf Rad­we­gen, Rad­fahr­strei­fen oder Fahr­rad­stra­ßen gefah­ren wer­den. Gibt es kei­nen Rad­weg, ist aus­nahms­wei­se das Fah­ren auf der Fahr­bahn erlaubt. Geh­we­ge sind grund­sätz­lich tabu – es sei denn, sie sind expli­zit für E‑Scooter freigegeben.

Wenn Du also mit Dei­nem Rol­ler einen Rad­weg nutzt, han­delst Du voll­kom­men ver­kehrs­kon­form – und der Ver­si­che­rungs­schutz durch Dei­ne e‑scooter ver­si­che­rung bleibt voll­stän­dig bestehen.

Was pas­siert im Scha­dens­fall auf dem Radweg?

Kommt es auf dem Rad­weg zu einem Unfall – etwa durch einen Zusam­men­stoß mit einem Rad­fah­rer oder Fuß­gän­ger auf einem frei­ge­ge­be­nen kom­bi­nier­ten Weg – springt Dei­ne gesetz­li­che Haft­pflicht über die ver­si­che­rung e‑scooter wie gewohnt ein. Wich­tig ist, dass Du Dich dabei ord­nungs­ge­mäß ver­hältst:

  • Geschwin­dig­keit kon­trol­lie­ren (max. 20 km/h)

  • Rück­sicht auf ande­re Verkehrsteilnehmer

  • Sicht­bar­keit bei Dun­kel­heit (Licht­pflicht!)

  • Kei­ne ver­bo­te­nen Manö­ver oder ris­kan­tes Fahrverhalten

Hältst Du Dich an die­se Regeln, steht der Ver­si­che­rungs­leis­tung nichts im Wege – egal, ob Du auf einem Rad­weg, einer Fahr­rad­stra­ße oder der regu­lä­ren Stra­ße unter­wegs bist.

Son­der­fäl­le: Geh­weg, Fuß­gän­ger­zo­ne & Co.

Fährst Du jedoch uner­laubt auf einem Geh­weg oder in einer nicht frei­ge­ge­be­nen Fuß­gän­ger­zo­ne, kann das Aus­wir­kun­gen auf den Ver­si­che­rungs­schutz haben. Im schlimms­ten Fall wer­tet die Ver­si­che­rung das Ver­hal­ten als gro­be Fahr­läs­sig­keit – und Du haf­test mit. Beson­ders pro­ble­ma­tisch wird es, wenn Du dort einen Unfall ver­ur­sachst.

Auch wenn Du mit einem mani­pu­lier­ten E‑Scooter (z. B. mit erhöh­ter Geschwin­dig­keit über 20 km/h) auf dem Rad­weg fährst, erlischt die Betriebs­er­laub­nis – und damit auch der kom­plet­te Schutz durch Dei­ne e scoo­ter ver­si­che­rung.


Fazit: Auf dem Rad­weg fährst Du mit E‑Scooter ver­si­chert und gesetzeskonform

Solan­ge Du mit Dei­nem E‑Scooter auf einem regu­lä­ren Rad­weg, einer Fahr­rad­stra­ße oder – wenn nötig – auf der Stra­ße unter­wegs bist, genießt Du vol­len Schutz durch Dei­ne e rol­ler ver­si­che­rung. Die Nut­zung von Rad­we­gen ist aus­drück­lich erlaubt und oft sogar vor­ge­schrie­ben. Ach­te jedoch dar­auf, nicht auf Geh­we­gen oder in gesperr­ten Zonen zu fah­ren – dort ris­kierst Du nicht nur Buß­gel­der, son­dern auch den Ver­lust des Ver­si­che­rungs­schut­zes. Mit einem geziel­ten scoo­ter ver­si­chern-Ver­gleich fin­dest Du die opti­ma­le e‑scooter ver­si­che­rung – leis­tungs­stark, rechts­si­cher und genau pas­send zu Dei­nem Fahrverhalten.

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