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Gilt die Haus­rat­ver­si­che­rung auch für Zweit- oder Ferienwohnungen?

Gilt die Haus­rat­ver­si­che­rung auch für Zweit- oder Ferienwohnungen?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung deckt grund­sätz­lich nur den Haus­rat ab, der sich in der im Ver­trag ange­ge­be­nen Haupt­woh­nung befin­det. Wenn Sie jedoch eine Zweit­woh­nung oder Feri­en­woh­nung besit­zen, ist es mög­lich, die­se zusätz­lich abzu­si­chern. Es gibt meh­re­re Optio­nen, wie die Haus­rat Ver­si­che­rung auch auf Ihre Zweit- oder Feri­en­woh­nung aus­ge­wei­tet wer­den kann. Der Schutz hängt dabei von den indi­vi­du­el­len Poli­cen und den Erwei­te­run­gen ab, die Sie wählen.

1. Stan­dard-Haus­rat­ver­si­che­rung für die Hauptwohnung

Die nor­ma­le Haus­rat­ver­si­che­rung deckt aus­schließ­lich den Haus­rat in der Haupt­woh­nung ab, die in der Poli­ce ein­ge­tra­gen ist. Das bedeu­tet, dass Schä­den oder Ver­lus­te in einer Zweit- oder Feri­en­woh­nung nicht auto­ma­tisch abge­deckt sind. Dazu zählen:

  • Möbel und Einrichtungsgegenstände
  • Elek­tronik­ge­rä­te
  • Klei­dung und Wertgegenstände

Wenn Sie nur eine Haus­rat­ver­si­che­rung für Ihre Haupt­woh­nung haben, soll­ten Sie sich bewusst sein, dass der Schutz nicht auf wei­te­re Wohn­sit­ze aus­ge­wei­tet ist, es sei denn, Sie schlie­ßen eine sepa­ra­te oder erwei­ter­te Ver­si­che­rung ab.

2. Außen­ver­si­che­rung: Tem­po­rä­rer Schutz für unterwegs

Die Außen­ver­si­che­rung inner­halb der Haus­rat­ver­si­che­rung bie­tet Schutz für Haus­rat, der sich vor­über­ge­hend außer­halb der Haupt­woh­nung befin­det – also auch in einer Zweit­woh­nung oder Feri­en­woh­nung, jedoch nur für begrenz­te Zeit. Typi­scher­wei­se gilt die­ser Schutz für bis zu drei Mona­te und für einen bestimm­ten Pro­zent­satz der Ver­si­che­rungs­sum­me, häu­fig 10–20%.

Bei­spiel:

  • Wenn Sie für eini­ge Wochen in Ihrer Feri­en­woh­nung woh­nen und Ihre per­sön­li­chen Gegen­stän­de, wie Klei­dung, Lap­tops oder Kame­ras, mit­neh­men, sind die­se durch die Außen­ver­si­che­rung wäh­rend die­ses Zeit­raums geschützt.
  • Die­ser Schutz greift jedoch nur vor­über­ge­hend. Wenn Sie die Zweit- oder Feri­en­woh­nung län­ger als drei Mona­te nut­zen, ist der Haus­rat dort nicht mehr durch die Außen­ver­si­che­rung abgedeckt.

3. Sepa­ra­te Haus­rat­ver­si­che­rung für Zweit- oder Ferienwohnungen

Wenn Sie eine dau­er­haf­te Absi­che­rung für eine Zweit­woh­nung oder Feri­en­woh­nung benö­ti­gen, ist es rat­sam, eine sepa­ra­te Haus­rat­ver­si­che­rung für die­sen Wohn­sitz abzu­schlie­ßen. Dabei wird der Haus­rat in der Zweit­woh­nung genau­so ver­si­chert wie in der Haupt­woh­nung. Der Ver­si­che­rungs­um­fang ist iden­tisch, und Sie kön­nen die glei­chen Risi­ken wie Ein­bruch, Feu­er, Lei­tungs­was­ser oder Sturm absichern.

Vor­tei­le einer sepa­ra­ten Haus­rat­ver­si­che­rung für Zweit- oder Ferienwohnungen:

  • Vol­ler Schutz: Ihr gesam­ter Haus­rat in der Zweit­woh­nung oder Feri­en­woh­nung ist gegen alle in der Poli­ce abge­deck­ten Risi­ken versichert.
  • Indi­vi­du­el­le Ver­si­che­rungs­sum­me: Sie kön­nen die Ver­si­che­rungs­sum­me basie­rend auf dem Wert des Haus­rats in der Zweit­woh­nung festlegen.
  • Zusatz­op­tio­nen: Sie kön­nen Erwei­te­run­gen wie eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung oder eine Wert­sa­chen­ver­si­che­rung für die­sen Wohn­sitz hinzufügen.

4. Erwei­ter­te Haus­rat­ver­si­che­rung für meh­re­re Wohnsitze

Man­che Ver­si­che­rer bie­ten die Mög­lich­keit, eine erwei­ter­te Haus­rat­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen, die meh­re­re Wohn­sit­ze, wie eine Zweit­woh­nung oder Feri­en­woh­nung, in einem Ver­trag abdeckt. Dies ist beson­ders prak­tisch, wenn Sie häu­fig zwi­schen bei­den Wohn­sit­zen wech­seln und sicher­stel­len möch­ten, dass der gesam­te Haus­rat an bei­den Orten geschützt ist.

Vor­tei­le einer erwei­ter­ten Hausratversicherung:

  • Ein Ver­trag für meh­re­re Wohn­sit­ze: Sie müs­sen nicht meh­re­re Ver­si­che­run­gen abschlie­ßen, son­dern kön­nen bei­de Wohn­sit­ze über einen ein­zi­gen Ver­trag absichern.
  • Fle­xi­bler Schutz: Der Ver­si­che­rungs­schutz gilt sowohl in der Haupt­woh­nung als auch in der Zweit- oder Ferienwohnung.
  • Kos­ten­er­spar­nis: Oft ist die­se Lösung kos­ten­güns­ti­ger, als zwei sepa­ra­te Haus­rat­ver­si­che­run­gen abzuschließen.

5. Beson­de­re Bedin­gun­gen für Ferienwohnungen

Bei Feri­en­woh­nun­gen gel­ten oft spe­zi­el­le Bedin­gun­gen, da die­se Woh­nun­gen häu­fig leer ste­hen oder nur gele­gent­lich genutzt wer­den. Dies erhöht das Risi­ko für Ein­brü­che oder unent­deck­te Was­ser­schä­den. Vie­le Ver­si­che­rer ver­lan­gen des­halb, dass beson­de­re Sicher­heits­maß­nah­men ergrif­fen wer­den, wie z. B.:

  • Ein­bruch­schutz: Abschließ­ba­re Fens­ter und Türen sowie Alarmanlagen.
  • Was­ser­scha­den­prä­ven­ti­on: Maß­nah­men, um Schä­den durch geplatz­te Roh­re oder unent­deck­te Lecka­gen zu verhindern.

Wich­ti­ge Punk­te für den Ver­si­che­rungs­schutz in Ferienwohnungen:

  • Die Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te den tat­säch­li­chen Wert des Haus­rats abde­cken, der sich in der Feri­en­woh­nung befindet.
  • Über­prü­fen Sie, ob die Ver­si­che­rung auch Schä­den durch Van­da­lis­mus abdeckt, wenn die Woh­nung leer steht.

6. Was ist nicht versichert?

Es gibt bestimm­te Ein­schrän­kun­gen, die Sie bei der Haus­rat­ver­si­che­rung für eine Zweit- oder Feri­en­woh­nung beach­ten sollten:

  • Beruf­lich genutz­te Gegen­stän­de: Wenn Sie die Zweit­woh­nung auch für beruf­li­che Zwe­cke nut­zen, wie etwa als Home­of­fice, müs­sen Sie sicher­stel­len, dass beruf­li­che Gegen­stän­de wie Fir­men­lap­tops oder Arbeits­ma­te­ria­li­en geson­dert ver­si­chert sind.
  • Unbe­auf­sich­tig­te Wert­sa­chen: Vie­le Ver­si­che­rer ver­lan­gen, dass beson­ders wert­vol­le Gegen­stän­de, wie Schmuck oder Bar­geld, sicher in einem Tre­sor auf­be­wahrt wer­den, wenn die Feri­en­woh­nung län­ge­re Zeit unbe­wohnt ist.

Fazit

Die Haus­rat­ver­si­che­rung gilt stan­dard­mä­ßig nur für die Haupt­woh­nung. Wenn Sie jedoch eine Zweit­woh­nung oder Feri­en­woh­nung besit­zen, gibt es ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten, den Haus­rat auch dort abzu­si­chern. Die Außen­ver­si­che­rung bie­tet einen tem­po­rä­ren Schutz, wäh­rend für eine dau­er­haf­te Absi­che­rung eine sepa­ra­te Haus­rat­ver­si­che­rung oder eine Erwei­te­rung des bestehen­den Ver­trags erfor­der­lich ist. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, die bes­te Lösung für den Schutz Ihrer Zweit- oder Feri­en­woh­nung zu fin­den und die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten effi­zi­ent zu gestalten.

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