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Gilt die Haus­rat­ver­si­che­rung auch im Urlaub?

Gilt die Haus­rat­ver­si­che­rung auch im Urlaub?

Ja, die Haus­rat­ver­si­che­rung bie­tet in vie­len Fäl­len auch Schutz, wenn Sie sich im Urlaub befin­den und Ihr Haus­rat unter­wegs betrof­fen ist. Die­ser Schutz erstreckt sich jedoch meist auf bestimm­te Situa­tio­nen und Zeit­räu­me. Es ist wich­tig zu ver­ste­hen, wel­che Leis­tun­gen Ihre Haus­rat Ver­si­che­rung wäh­rend des Urlaubs umfasst und wie Sie Ihren Schutz opti­mal gestal­ten können.

Außen­ver­si­che­rung: Schutz für den Haus­rat unterwegs

Vie­le Haus­rat­ver­si­che­run­gen bie­ten eine soge­nann­te Außen­ver­si­che­rung an. Die­se deckt den Ver­lust oder die Beschä­di­gung von Haus­rat, der sich vor­über­ge­hend außer­halb der eige­nen vier Wän­de befin­det. Das ist beson­ders rele­vant, wenn Sie Wert­ge­gen­stän­de oder per­sön­li­che Gegen­stän­de mit auf Rei­sen neh­men. Typi­sche Bei­spie­le sind:

  • Gepäck und per­sön­li­che Gegen­stän­de: Wenn Ihr Kof­fer, Ihre Kame­ra oder ande­re per­sön­li­che Gegen­stän­de im Urlaub gestoh­len wer­den, greift die Außenversicherung.
  • Dieb­stahl im Hotel­zim­mer: Soll­te Ihr Hotel­zim­mer auf­ge­bro­chen wer­den und per­sön­li­che Gegen­stän­de wie Lap­tops, Schmuck oder Klei­dung gestoh­len wer­den, deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung den Scha­den, solan­ge die Außen­ver­si­che­rung in Ihrem Ver­trag ent­hal­ten ist.
  • Fahr­rad­dieb­stahl: Wenn Sie Ihr Fahr­rad im Urlaub dabei haben und es gestoh­len wird, kann die Fahr­rad­dieb­stahl­klau­sel grei­fen, vor­aus­ge­setzt, das Fahr­rad war ord­nungs­ge­mäß gesichert.

Wel­che Schä­den sind durch die Außen­ver­si­che­rung abgedeckt?

Die Außen­ver­si­che­rung deckt ähn­li­che Risi­ken wie der Stan­dard-Schutz der Haus­rat­ver­si­che­rung:

  • Ein­bruch­dieb­stahl: Wenn Ihre Wert­sa­chen in Ihrem Hotel­zim­mer oder Feri­en­haus gestoh­len werden.
  • Raub: Wenn Sie im Urlaub Opfer eines Rau­bes wer­den und per­sön­li­che Gegen­stän­de gewalt­sam ent­wen­det werden.
  • Van­da­lis­mus: Zer­stö­rung von Haus­rat wäh­rend eines Ein­bruchs in ein Feriendomizil.

Gel­tungs­be­reich und Dau­er des Schutzes

Die Außen­ver­si­che­rung gilt übli­cher­wei­se welt­weit, aller­dings nur für einen begrenz­ten Zeit­raum, der in der Poli­ce fest­ge­legt ist. Typi­scher­wei­se liegt die­ser Zeit­raum bei drei Mona­ten. Das bedeu­tet, dass Ihre per­sön­li­chen Gegen­stän­de für Rei­sen, die bis zu drei Mona­te dau­ern, im Rah­men der Haus­rat­ver­si­che­rung abge­si­chert sind. Rei­sen, die län­ger dau­ern, müs­sen geson­dert abge­si­chert werden.

Ein­schrän­kun­gen und Deckungssummen

Die Außen­ver­si­che­rung deckt nicht immer den vol­len Wert Ihrer Gegen­stän­de. Oft gibt es eine begrenz­te Deckungs­sum­me für die im Urlaub mit­ge­führ­ten Gegen­stän­de, die meist einen bestimm­ten Pro­zent­satz der gesam­ten Ver­si­che­rungs­sum­me aus­macht. Häu­fig liegt die­se Begren­zung bei 10% der Ver­si­che­rungs­sum­me. Wenn Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung bei­spiels­wei­se eine Deckungs­sum­me von 50.000 Euro hat, sind Gegen­stän­de außer­halb Ihrer Woh­nung bis zu 5.000 Euro abgesichert.

Dar­über hin­aus gibt es spe­zi­el­le Regeln für Wert­ge­gen­stän­de wie Schmuck, Lap­tops oder Kame­ras. Die­se sind oft nur bis zu einer bestimm­ten Sum­me ver­si­chert, und teu­re Gegen­stän­de soll­ten ent­we­der geson­dert ver­si­chert oder sicher auf­be­wahrt wer­den, bei­spiels­wei­se in einem Hoteltresor.

Was ist nicht abgedeckt?

Nicht alle Schä­den im Urlaub sind durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt. Hier sind eini­ge wich­ti­ge Ausschlüsse:

  • Fahr­läs­sig­keit: Wenn Sie Ihre per­sön­li­chen Gegen­stän­de unge­si­chert las­sen und die­se gestoh­len wer­den, kann die Ver­si­che­rung den Scha­den mög­li­cher­wei­se nicht über­neh­men. Ein Bei­spiel wäre, wenn Sie Ihre Tasche unbe­auf­sich­tigt am Strand lie­gen lassen.
  • Fahr­zeu­ge und Fahr­rä­der: Kraft­fahr­zeu­ge und grö­ße­re Fahr­rä­der sind in der Regel nicht Teil der Außen­ver­si­che­rung. Für Fahr­rä­der kann eine spe­zi­el­le Klau­sel not­wen­dig sein, wie bereits erwähnt.

Zusätz­li­che Absi­che­rung durch Reiseversicherungen

Wäh­rend die Außen­ver­si­che­rung der Haus­rat­ver­si­che­rung einen gewis­sen Schutz im Urlaub bie­tet, ist es oft sinn­voll, zusätz­lich eine Rei­se­ver­si­che­rung abzu­schlie­ßen. Die­se deckt auch ande­re Risi­ken ab, wie:

  • Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung: Spe­zi­ell für den Fall, dass Ihr Gepäck auf Rei­sen ver­lo­ren geht oder gestoh­len wird.
  • Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung: Für den Fall, dass Sie im Aus­land medi­zi­ni­sche Hil­fe benötigen.
  • Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung: Falls Sie die Rei­se aus gesund­heit­li­chen oder ande­ren Grün­den stor­nie­ren müssen.

Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich: Die pas­sen­de Poli­ce finden

Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen dabei, die rich­ti­ge Haus­rat Ver­si­che­rung zu fin­den, die einen umfas­sen­den Schutz auch im Urlaub bie­tet. Ach­ten Sie bei der Wahl Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung auf fol­gen­de Punkte:

  • Außen­ver­si­che­rung: Ist die­se in Ihrem Ver­trag ent­hal­ten? Prü­fen Sie die genau­en Bedin­gun­gen und Deckungssummen.
  • Deckungs­sum­me im Aus­land: Reicht die Deckungs­sum­me aus, um Ihre Wert­ge­gen­stän­de wäh­rend der Rei­se abzusichern?
  • Lauf­zeit der Außen­ver­si­che­rung: Passt die maxi­ma­le Dau­er des Ver­si­che­rungs­schut­zes im Aus­land zu Ihren Reiseplänen?

Fazit

Die Haus­rat­ver­si­che­rung bie­tet durch die Außen­ver­si­che­rung einen wich­ti­gen Schutz für per­sön­li­che Gegen­stän­de, die Sie mit in den Urlaub neh­men. Die­ser Schutz gilt jedoch nur für begrenz­te Zeit und bis zu einer bestimm­ten Deckungs­sum­me. Um opti­mal abge­si­chert zu sein, lohnt es sich, einen Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich durch­zu­füh­ren, um die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten und Leis­tun­gen zu ver­glei­chen. So kön­nen Sie sicher­stel­len, dass Ihr Haus­rat auch im Urlaub bes­tens geschützt ist.

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