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Gilt mei­ne E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung auch in ande­ren EU-Ländern?

Gilt mei­ne E‑S­coo­ter-Ver­si­che­rung auch in ande­ren EU-Ländern?

Die Fra­ge, ob Dei­ne e‑scooter ver­si­che­rung auch in ande­ren EU-Län­dern gilt, ist für vie­le Nut­zer wich­tig – gera­de wenn Du planst, Dei­nen Scoo­ter im Aus­land zu nut­zen. In der Regel erstreckt sich der gesetz­li­che Haft­pflicht­schutz, den Du abschlie­ßen musst, auf den gesam­ten Euro­päi­schen Wirt­schafts­raum (EWR). Das bedeu­tet, dass Dei­ne e scoo­ter ver­si­chern-Poli­ce in den meis­ten EU-Län­dern grund­sätz­lich aner­kannt wird.

Haft­pflicht­schutz im EU-Ausland

Die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Haft­pflicht­ver­si­che­rung für E‑Scooter – also der Kern Dei­ner ver­si­che­rung e‑scooter – bie­tet in der Regel einen euro­pa­wei­ten Schutz. Das heißt:

  • EU- und EWR-Schutz: Vie­le Ver­si­che­rer gewäh­ren auto­ma­tisch einen begrenz­ten Aus­lands­schutz, meist für einen Zeit­raum von bis zu sechs Wochen.

  • Gel­tungs­be­reich: Die­ser Schutz deckt die übli­chen Haft­pflicht­an­sprü­che ab, die im Fal­le eines Unfalls in ande­ren EU-Län­dern ent­ste­hen können.

Zusätz­li­che Leis­tun­gen und Einschränkungen

Wäh­rend die Haft­pflicht­ver­si­che­rung in den meis­ten Fäl­len euro­pa­weit gül­tig ist, kön­nen Zusatz­bau­stei­ne wie Teil­kas­ko oder Voll­kas­ko Ein­schrän­kun­gen haben:

  • Kas­ko­ver­si­che­rung: Bei Schä­den an Dei­nem eige­nen Scoo­ter – etwa durch Dieb­stahl oder Van­da­lis­mus – soll­test Du die Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen genau prü­fen, da der Schutz im Aus­land manch­mal zeit­lich begrenzt oder regio­nal ein­ge­schränkt ist.

  • Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen: Ach­te dar­auf, dass Dein e scoo­ter kenn­zei­chen aktu­ell ist, da es auch in ande­ren Län­dern als Nach­weis Dei­nes Ver­si­che­rungs­schut­zes dient.

Wor­auf Du ach­ten solltest

  • Ver­trags­be­din­gun­gen prü­fen: Bevor Du Dei­nen Scoo­ter ins Aus­land mit­nimmst, soll­test Du die genau­en Kon­di­tio­nen Dei­nes Ver­si­che­rungs­ver­trags lesen oder direkt beim Anbie­ter nach­fra­gen, ob und in wel­chem Umfang der Schutz im EU-Aus­land gilt.

  • Dau­er des Auf­ent­halts: Falls Du planst, Dei­nen Scoo­ter län­ger als die stan­dard­mä­ßig abge­deck­te Zeit im Aus­land zu nut­zen, kann es sinn­voll sein, den Ver­si­che­rungs­schutz zu erwei­tern oder eine spe­zi­el­le Ver­ein­ba­rung zu treffen.

Fazit

Dei­ne e‑scooter ver­si­che­rung bie­tet in den meis­ten Fäl­len auch im EU-Aus­land einen grund­le­gen­den Haft­pflicht­schutz, sodass Du Dei­nen Scoo­ter inner­halb des Euro­päi­schen Wirt­schafts­raums fah­ren kannst. Ach­te jedoch dar­auf, die Ver­trags­be­din­gun­gen zu prü­fen – beson­ders bei Zusatz­leis­tun­gen wie Teil- oder Voll­kas­ko – um sicher­zu­stel­len, dass Du im Aus­land voll­stän­dig abge­si­chert bist. So kannst Du Dei­nen e scoo­ter ver­si­chern und auch inter­na­tio­nal sicher unter­wegs sein.

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