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Greift die Haus­rat­ver­si­che­rung beim Dieb­stahl von Gartenmöbeln?

Wann greift die Haus­rat­ver­si­che­rung beim Dieb­stahl von Gartenmöbeln?

Die Haus­rat­ver­si­che­rung schützt in der Regel nur den Haus­rat, der sich inner­halb der Woh­nung oder des Hau­ses befin­det. Gegen­stän­de, die im Frei­en gela­gert wer­den, wie Gar­ten­mö­bel, Son­nen­schir­me oder Grills, fal­len nor­ma­ler­wei­se nicht unter die­sen Schutz. Den­noch gibt es Aus­nah­men, bei denen Gar­ten­mö­bel abge­si­chert sein können:

  1. Ver­trag­li­che Erwei­te­rung:
    • Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten eine Erwei­te­rung der Haus­rat­ver­si­che­rung an, die auch den Dieb­stahl von Gar­ten­mö­beln abdeckt. Dies muss jedoch expli­zit in den Ver­trags­be­din­gun­gen ste­hen oder als Zusatz­bau­stein zur Haus­rat­ver­si­che­rung abge­schlos­sen werden.
  2. Ein­bruch­dieb­stahl:
    • Wenn Gar­ten­mö­bel aus einem abge­schlos­se­nen Bereich wie einem Gar­ten­haus, einer Gara­ge oder einem Car­port gestoh­len wer­den, kann die Haus­rat­ver­si­che­rung grei­fen, sofern der Dieb­stahl mit einem Ein­bruch ver­bun­den ist. Der Raum muss jedoch abschließ­bar sein, und es muss ein Nach­weis für den Ein­bruch vorliegen.

Was ist nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt?

Es gibt eini­ge Fäl­le, in denen der Dieb­stahl von Gar­ten­mö­beln nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt ist:

  1. Dieb­stahl aus dem offe­nen Gar­ten:
    • Wenn Gar­ten­mö­bel aus einem offe­nen Gar­ten oder von einer Ter­ras­se ent­wen­det wer­den, ohne dass ein Ein­bruch statt­ge­fun­den hat, greift die Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel nicht. In sol­chen Fäl­len benö­ti­gen Sie ent­we­der eine spe­zi­el­le Erwei­te­rung oder eine Gar­ten­ver­si­che­rung.
  2. Van­da­lis­mus:
    • Wenn die Gar­ten­mö­bel nicht gestoh­len, son­dern mut­wil­lig beschä­digt wer­den (Van­da­lis­mus), greift die Haus­rat­ver­si­che­rung nor­ma­ler­wei­se nicht, es sei denn, es wur­de in einen abge­schlos­se­nen Bereich eingebrochen.

Zusätz­li­cher Schutz für Gartenmöbel

Um Gar­ten­mö­bel gegen Dieb­stahl abzu­si­chern, gibt es eini­ge zusätz­li­che Möglichkeiten:

  1. Gar­ten­ver­si­che­rung:
    • Eine Gar­ten­ver­si­che­rung kann eine gute Ergän­zung sein, um den Außen­be­reich und die dar­in befind­li­chen Möbel, Pflan­zen oder Werk­zeu­ge abzu­si­chern. Die­se Ver­si­che­rung greift auch bei Dieb­stahl aus dem Gar­ten, Van­da­lis­mus oder wet­ter­be­ding­ten Schäden.
  2. Sicher­heits­maß­nah­men:
    • Um das Risi­ko eines Dieb­stahls zu mini­mie­ren, kön­nen Sie zusätz­li­che Sicher­heits­vor­keh­run­gen tref­fen, wie: 
      • Abschlie­ßen von Gar­ten­mö­beln oder Grills mit spe­zi­el­len Sicherungsketten.
      • Bewe­gungs­mel­der oder Über­wa­chungs­ka­me­ras instal­lie­ren, um poten­zi­el­le Die­be abzuschrecken.

Fazit

Der Dieb­stahl von Gar­ten­mö­beln ist in der Stan­dard-Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel nicht abge­deckt, ins­be­son­de­re wenn die Gegen­stän­de im Frei­en ste­hen. Wenn der Dieb­stahl jedoch aus einem abge­schlos­se­nen Bereich erfolgt, kann die Ver­si­che­rung grei­fen. Eine Erwei­te­rung der Haus­rat­ver­si­che­rung oder eine Gar­ten­ver­si­che­rung kann zusätz­li­chen Schutz bie­ten. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­de Lösung zu fin­den und die Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten opti­mal anzupassen.

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