Wann greift die Hausratversicherung beim Diebstahl von Gartenmöbeln?
Die Hausratversicherung schützt in der Regel nur den Hausrat, der sich innerhalb der Wohnung oder des Hauses befindet. Gegenstände, die im Freien gelagert werden, wie Gartenmöbel, Sonnenschirme oder Grills, fallen normalerweise nicht unter diesen Schutz. Dennoch gibt es Ausnahmen, bei denen Gartenmöbel abgesichert sein können:
- Vertragliche Erweiterung:
- Einige Versicherer bieten eine Erweiterung der Hausratversicherung an, die auch den Diebstahl von Gartenmöbeln abdeckt. Dies muss jedoch explizit in den Vertragsbedingungen stehen oder als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung abgeschlossen werden.
- Einbruchdiebstahl:
- Wenn Gartenmöbel aus einem abgeschlossenen Bereich wie einem Gartenhaus, einer Garage oder einem Carport gestohlen werden, kann die Hausratversicherung greifen, sofern der Diebstahl mit einem Einbruch verbunden ist. Der Raum muss jedoch abschließbar sein, und es muss ein Nachweis für den Einbruch vorliegen.
Was ist nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt?
Es gibt einige Fälle, in denen der Diebstahl von Gartenmöbeln nicht durch die Hausratversicherung abgedeckt ist:
- Diebstahl aus dem offenen Garten:
- Wenn Gartenmöbel aus einem offenen Garten oder von einer Terrasse entwendet werden, ohne dass ein Einbruch stattgefunden hat, greift die Hausratversicherung in der Regel nicht. In solchen Fällen benötigen Sie entweder eine spezielle Erweiterung oder eine Gartenversicherung.
- Vandalismus:
- Wenn die Gartenmöbel nicht gestohlen, sondern mutwillig beschädigt werden (Vandalismus), greift die Hausratversicherung normalerweise nicht, es sei denn, es wurde in einen abgeschlossenen Bereich eingebrochen.
Zusätzlicher Schutz für Gartenmöbel
Um Gartenmöbel gegen Diebstahl abzusichern, gibt es einige zusätzliche Möglichkeiten:
- Gartenversicherung:
- Eine Gartenversicherung kann eine gute Ergänzung sein, um den Außenbereich und die darin befindlichen Möbel, Pflanzen oder Werkzeuge abzusichern. Diese Versicherung greift auch bei Diebstahl aus dem Garten, Vandalismus oder wetterbedingten Schäden.
- Sicherheitsmaßnahmen:
- Um das Risiko eines Diebstahls zu minimieren, können Sie zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen treffen, wie:
- Abschließen von Gartenmöbeln oder Grills mit speziellen Sicherungsketten.
- Bewegungsmelder oder Überwachungskameras installieren, um potenzielle Diebe abzuschrecken.
- Um das Risiko eines Diebstahls zu minimieren, können Sie zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen treffen, wie:
Fazit
Der Diebstahl von Gartenmöbeln ist in der Standard-Hausratversicherung in der Regel nicht abgedeckt, insbesondere wenn die Gegenstände im Freien stehen. Wenn der Diebstahl jedoch aus einem abgeschlossenen Bereich erfolgt, kann die Versicherung greifen. Eine Erweiterung der Hausratversicherung oder eine Gartenversicherung kann zusätzlichen Schutz bieten. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft Ihnen, die passende Lösung zu finden und die Hausratversicherung Kosten optimal anzupassen.