In Deutschland ist es nicht strafbar, eine Katze versehentlich zu überfahren. Allerdings ist es strafbar, nach einem solchen Unfall einfach weiterzufahren, ohne sich um das Tier zu kümmern oder die zuständigen Behörden zu informieren. Dies kann als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gewertet werden.
Nach § 142 des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) ist es eine strafbare Unfallflucht, wenn Sie nach einem Verkehrsunfall den Ort des Geschehens verlassen, ohne zuvor Ihre Personalien und die Umstände des Unfalls bekannt zu geben. Dies gilt auch dann, wenn Sie ein Tier angefahren haben.
Auch nach dem Tierschutzgesetz (§17) ist es strafbar, ein Tier durch Aussetzen oder Verlassen seines Schicksals zu überlassen. Das gilt auch für angefahrene Tiere. Daher ist es wichtig, bei einem Unfall mit einem Tier, egal ob es sich um eine Katze oder ein anderes Tier handelt, die Polizei oder den zuständigen Tierarzt zu informieren.
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