Ja, ein Carport ist über die Wohngebäudeversicherung versichert – allerdings nur, wenn er fest mit dem Grundstück verbunden und im Versicherungsvertrag explizit aufgeführt ist. Die Versicherung deckt dann Schäden an der Bausubstanz durch Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser ab, nicht aber das parkende Fahrzeug selbst.
Wann ist der Carport durch die Wohngebäudeversicherung geschützt?
Ein Carport gilt als fester Bestandteil der Gebäudesubstanz, wenn er dauerhaft auf dem Grundstück installiert und mit diesem verbunden ist. Das unterscheidet ihn von einem mobilen Unterstand. Die meisten Versicherer behandeln Carports ähnlich wie Garagen oder Terrassendächer – sie sind standardmäßig in vielen Tarifen enthalten, sollten aber im Versicherungsschein namentlich erwähnt sein.
Besonders wichtig: Bei freistehenden Carports (nicht am Hauptgebäude befestigt) oder Carports auf benachbarten Grundstücken kann es zu Versicherungslücken kommen. Hier empfehle ich, aktiv mit dem Versicherer zu klären, ob der Carport unter die Wohngebäudeversicherung fällt oder eine separate Absicherung notwendig ist. Im Zweifelsfall sollte eine schriftliche Bestätigung eingeholt werden.
Welche Schäden am Carport sind versichert?
- Feuer und Blitzschlag: Totalschaden oder Teilschäden durch Brand sind vollständig gedeckt
- Sturm und Schneebruch: Schäden durch Stürme ab Windstärke 8 sowie umgestürzte Bäume
- Hagel: Beschädigungen durch Hagelkörner
- Leitungswasserschäden: Bruch von Rohren im oder am Carport
- Vandalismus: Abhängig vom Tarif teilweise mitversichert
Was ist NICHT versichert?
Die Wohngebäudeversicherung deckt nicht ab:
- Das geparkte Fahrzeug: Dieses ist durch die Kfz-Kaskoversicherung zu versichern
- Fahrräder oder Motorräder: Diese gehören zur Hausratversicherung
- Verschleiß und Wartung: Normale Abnutzung ist ausgeschlossen
- Elementarschäden (2026): Überschwemmung, Starkregen und Erdrutsch erfordern meist einen zusätzlichen Baustein
Praktische Checkliste für Carport-Besitzer
- Prüfen Sie Ihren aktuellen Versicherungsvertrag – ist der Carport explizit aufgeführt?
- Klären Sie mit dem Versicherer, ob der Carport als Nebengebäude eingestuft wird
- Dokumentieren Sie die Bauweise und Befestigung des Carports (fest verankert vs. freistehend)
- Erwägen Sie einen Elementarschadenschutz, besonders bei Hochwasser- oder Sturm-Risiko
- Führen Sie ein Foto-Inventar des Carports als Nachweis
- Vergleichen Sie Tarife regelmäßig – die Versicherungsleistungen unterscheiden sich deutlich