Ja, ein Carport kann in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung mitversichert sein, wenn er fest mit dem Gebäude verbunden ist oder auf demselben Grundstück steht. Ein Carport wird ähnlich wie eine Garage als fester Bestandteil der Immobilie betrachtet, sofern dies im Versicherungsvertrag festgelegt ist.
Wann ist der Carport versichert?
- Feste Verbindung mit dem Grundstück:
- Wenn der Carport auf dem gleichen Grundstück steht und fest installiert ist, fällt er oft unter die Bausubstanz der Wohngebäudeversicherung. In diesem Fall deckt die Versicherung Schäden ab, die durch Feuer, Sturm, Hagel, oder Leitungswasserschäden entstehen.
- Vertragliche Absicherung:
- Es ist wichtig, den Versicherungsvertrag zu überprüfen oder beim Versicherer nachzufragen, ob der Carport automatisch mitversichert ist oder ob eine Erweiterung des Versicherungsschutzes erforderlich ist.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung beim Carport?
- Schäden durch Feuer: Falls der Carport durch einen Brand beschädigt oder zerstört wird, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Reparatur- oder Wiederaufbaukosten.
- Sturmschäden: Schäden, die durch umgestürzte Bäume oder starke Winde entstehen, sind ebenfalls abgedeckt.
- Hagelschäden: Wenn der Carport durch Hagel beschädigt wird, ist dies auch durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt.
Was ist nicht abgedeckt?
- Bewegliche Gegenstände im Carport, wie Fahrzeuge oder Fahrräder, sind nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Diese Gegenstände fallen unter die Kfz-Versicherung (für das Auto) oder die Hausratversicherung (für Gegenstände wie Fahrräder).
Fazit:
Ein Carport ist in vielen Fällen über die Wohngebäudeversicherung versichert, wenn er fest mit dem Grundstück verbunden ist. Es ist jedoch wichtig, den genauen Versicherungsumfang zu prüfen, um sicherzustellen, dass der Carport ausreichend abgesichert ist. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen kann dir helfen, den besten Versicherungsschutz für deine Immobilie und den Carport zu finden.