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Ist der Fir­men­rechts­schutz auch für Ein-Per­so­nen-Unter­neh­men sinnvoll?

Ja, ein Fir­men­rechts­schutz kann auch für Ein-Per­so­nen-Unter­neh­men (EPU) sinn­voll sein. Selbst wenn nur eine Per­son das gesam­te Unter­neh­men betreibt, kön­nen sich aus der Geschäfts­tä­tig­keit recht­li­che Kon­flik­te erge­ben, die hohe Kos­ten ver­ur­sa­chen. Ein-Per­so­nen-Unter­neh­men ste­hen oft vor den glei­chen recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen wie grö­ße­re Unter­neh­men, haben aber in der Regel weni­ger finan­zi­el­le Rück­la­gen, um teu­re Rechts­strei­tig­kei­ten zu bewäl­ti­gen. Ein Fir­men­rechts­schutz bie­tet in die­sen Fäl­len eine wich­ti­ge Absicherung.

Grün­de, war­um Fir­men­rechts­schutz für Ein-Per­so­nen-Unter­neh­men sinn­voll ist:

1. Absi­che­rung bei Vertragsstreitigkeiten

Auch Ein-Per­so­nen-Unter­neh­men schlie­ßen regel­mä­ßig Ver­trä­ge mit Kun­den, Lie­fe­ran­ten oder Geschäfts­part­nern ab. Kon­flik­te über die Erfül­lung von Ver­trags­ver­ein­ba­run­gen, z.B. bei man­gel­haf­ten Lie­fe­run­gen oder aus­ste­hen­den Zah­lun­gen, kön­nen zu teu­ren Rechts­strei­tig­kei­ten füh­ren. Der Fir­men­rechts­schutz über­nimmt die Kos­ten für die Durch­set­zung von Ansprü­chen oder die Ver­tei­di­gung in sol­chen Fällen.

Bei­spiel:

  • Ein Free­lan­cer hat eine Dienst­leis­tung erbracht, aber der Kun­de wei­gert sich, die Rech­nung zu bezah­len. Der Fir­men­rechts­schutz deckt die Anwalts- und Gerichts­kos­ten, um die For­de­rung einzutreiben.

2. Steu­er­recht­li­che Absicherung

Ein-Per­so­nen-Unter­neh­men sind oft mit steu­er­recht­li­chen Fra­gen und Aus­ein­an­der­set­zun­gen kon­fron­tiert, ins­be­son­de­re nach Betriebs­prü­fun­gen oder wenn das Finanz­amt Nach­zah­lun­gen for­dert. Ein Fir­men­rechts­schutz schützt vor den finan­zi­el­len Belas­tun­gen sol­cher Strei­tig­kei­ten und über­nimmt die Kos­ten für anwalt­li­che Bera­tung oder Ver­fah­ren vor dem Finanzgericht.

Bei­spiel:

  • Das Finanz­amt for­dert nach einer Betriebs­prü­fung Steu­er­nach­zah­lun­gen, die das Ein-Per­so­nen-Unter­neh­men anfech­ten möch­te. Der Fir­men­rechts­schutz über­nimmt die Kos­ten für Anwäl­te und die recht­li­che Vertretung.

3. Miet­recht­li­che Konflikte

Wenn ein Ein-Per­so­nen-Unter­neh­men Gewer­be­räu­me mie­tet, kann es zu miet­recht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zun­gen kom­men, z.B. bei Miet­erhö­hun­gen, Kün­di­gun­gen oder Neben­kos­ten­ab­rech­nun­gen. Sol­che Kon­flik­te kön­nen ohne Rechts­schutz­ver­si­che­rung teu­er wer­den, da oft Anwäl­te und Gerichts­ver­fah­ren nötig sind.

Bei­spiel:

  • Der Ver­mie­ter eines klei­nen Büros kün­digt dem Ein-Per­so­nen-Unter­neh­men den Miet­ver­trag. Der Fir­men­rechts­schutz unter­stützt bei der Ver­tei­di­gung gegen die­se Kün­di­gung und über­nimmt die Kos­ten des Rechtsstreits.

4. Ver­kehrs­rechts­schutz

Ein-Per­so­nen-Unter­neh­men, die beruf­lich viel mit dem Auto unter­wegs sind, pro­fi­tie­ren vom Ver­kehrs­rechts­schutz. Die­ser deckt recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen im Stra­ßen­ver­kehr, z.B. bei Buß­geld­be­schei­den oder Unfäl­len, die wäh­rend der geschäft­li­chen Nut­zung eines Fahr­zeugs auftreten.

Bei­spiel:

  • Der Inha­ber des Ein-Per­so­nen-Unter­neh­mens wird im Aus­land auf einer Geschäfts­rei­se in einen Ver­kehrs­un­fall ver­wi­ckelt. Der Fir­men­rechts­schutz über­nimmt die Kos­ten für die Ver­tei­di­gung bei Ver­kehrs­de­lik­ten und even­tu­ell anfal­len­den Gerichtsverfahren.

5. Straf­recht­li­che Absicherung

Auch Ein-Per­so­nen-Unter­neh­men kön­nen in straf­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen ver­wi­ckelt wer­den, ins­be­son­de­re wenn fahr­läs­si­ge Ver­stö­ße gegen Vor­schrif­ten, wie Arbeits- oder Umwelt­schutz­be­stim­mun­gen, zur Ankla­ge füh­ren. Der Fir­men­rechts­schutz bie­tet hier Schutz und über­nimmt die Kos­ten für die Verteidigung.

Bei­spiel:

  • Ein Unter­neh­mer wird beschul­digt, fahr­läs­sig gegen eine Arbeits- oder Sicher­heits­vor­schrift ver­sto­ßen zu haben. Der Fir­men­rechts­schutz deckt die Kos­ten der straf­recht­li­chen Verteidigung.

6. Schutz vor Forderungsausfällen

Für Ein-Per­so­nen-Unter­neh­men ist For­de­rungs­aus­fall ein erheb­li­ches Risi­ko, da eine offe­ne Rech­nung die finan­zi­el­le Sta­bi­li­tät stark beein­träch­ti­gen kann. Vie­le Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen bie­ten eine Erwei­te­rung für For­de­rungs­ma­nage­ment oder Inkas­so­maß­nah­men an, die die recht­li­che Durch­set­zung offe­ner For­de­run­gen abdecken.

Bei­spiel:

  • Ein Ein­zel­un­ter­neh­mer war­tet ver­geb­lich auf die Zah­lung eines Kun­den. Der Fir­men­rechts­schutz unter­stützt bei der recht­li­chen Durch­set­zung der For­de­rung und deckt die Kos­ten für Mahn­ver­fah­ren oder Inkassoservices.

7. Rechts­be­ra­tung und Mediation

Vie­le Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­run­gen bie­ten zusätz­li­che Leis­tun­gen wie Rechts­be­ra­tung und Media­ti­on an. Die­se hel­fen, recht­li­che Pro­ble­me früh­zei­tig zu erken­nen und außer­ge­richt­lich zu lösen, bevor sie eska­lie­ren und teu­re Gerichts­ver­fah­ren nach sich ziehen.

Bei­spiel:

  • Ein Ein­zel­un­ter­neh­mer hat Fra­gen zur Gestal­tung eines neu­en Ver­trags mit einem Kun­den. Der Fir­men­rechts­schutz bie­tet eine kos­ten­lo­se tele­fo­ni­sche Rechts­be­ra­tung, um mög­li­che Kon­flik­te von vorn­her­ein zu vermeiden.

8. Gerin­ge finan­zi­el­le Rücklagen

Ein-Per­so­nen-Unter­neh­men ver­fü­gen oft nicht über die finan­zi­el­len Rück­la­gen, um teu­re Gerichts­ver­fah­ren aus eige­ner Tasche zu bezah­len. Ein Rechts­streit kann daher exis­tenz­be­dro­hend sein. Eine Fir­men­rechts­schutz­ver­si­che­rung schützt vor die­sem Risi­ko und sorgt dafür, dass der Unter­neh­mer sich auf sein Geschäft kon­zen­trie­ren kann, ohne sich vor finan­zi­el­len Belas­tun­gen durch Rechts­strei­tig­kei­ten zu fürchten.

Fazit: Fir­men­rechts­schutz für Ein-Per­so­nen-Unter­neh­men sinnvoll?

Ein Fir­men­rechts­schutz ist für Ein-Per­so­nen-Unter­neh­men durch­aus sinn­voll, da er Schutz vor den finan­zi­el­len Belas­tun­gen bie­tet, die durch Rechts­strei­tig­kei­ten ent­ste­hen kön­nen. Selbst­stän­di­ge und Ein­zel­un­ter­neh­mer ste­hen oft vor den­sel­ben recht­li­chen Her­aus­for­de­run­gen wie grö­ße­re Unter­neh­men, haben aber in der Regel weni­ger finan­zi­el­le Res­sour­cen, um teu­re Ver­fah­ren zu füh­ren. Mit einem Fir­men­rechts­schutz kön­nen Ein-Per­so­nen-Unter­neh­men sich gegen Ver­trags­strei­tig­kei­ten, steu­er­recht­li­che Kon­flik­te, miet­recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen, Ver­kehrs­de­lik­te und straf­recht­li­che Vor­wür­fe absi­chern und gleich­zei­tig auf zusätz­li­che Leis­tun­gen wie Rechts­be­ra­tung und For­de­rungs­ma­nage­ment zurückgreifen.

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