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Ist der Gar­ten in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mitversichert?

Der Gar­ten selbst ist in der Regel nicht direkt durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt, da die­se sich pri­mär auf das Haupt­ge­bäu­de und die fest ver­bun­de­nen Bestand­tei­le wie das Dach, Wän­de und fes­te Instal­la­tio­nen bezieht. Aller­dings kön­nen bestimm­te fest instal­lier­te Objek­te im Gar­ten, die zum Gebäu­de gehö­ren, unter bestimm­ten Umstän­den mit­ver­si­chert sein.

Was ist mög­li­cher­wei­se im Gar­ten mitversichert?

  1. Fest instal­lier­te Bestand­tei­le:
    • Zäu­ne, Mau­ern, Ter­ras­sen, Car­ports und Gar­ten­häu­ser, die fest mit dem Boden ver­bun­den sind, kön­nen durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt sein. Die­se gel­ten als Teil der Gebäudestruktur.
  2. Gar­ten­mö­bel und Pflan­zen:
    • Beweg­li­che Gegen­stän­de im Gar­ten, wie Gar­ten­mö­bel, Spiel­ge­rä­te oder Bepflan­zun­gen, sind jedoch in der Regel nicht durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt. Hier­für könn­te eine Haus­rat­ver­si­che­rung oder eine spe­zi­el­le Gar­ten­ver­si­che­rung erfor­der­lich sein.
  3. Schä­den durch Natur­ge­wal­ten:
    • Schä­den, die durch Sturm, Hagel oder Feu­er an fest instal­lier­ten Gar­ten­struk­tu­ren (wie Zäu­nen oder Per­go­las) ent­ste­hen, kön­nen durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt sein, jedoch nicht für Pflan­zen oder mobi­le Gartenartikel.

Fazit:

Der Gar­ten selbst ist nicht voll­stän­dig in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ent­hal­ten, aber fest ver­bau­te Ele­men­te wie Zäu­ne und Gar­ten­häu­ser könn­ten mit­ver­si­chert sein. Um sicher­zu­stel­len, dass du opti­ma­len Schutz hast, ins­be­son­de­re für beweg­li­che Gegen­stän­de oder Pflan­zen, soll­test du eine Haus­rat­ver­si­che­rung oder spe­zi­el­le Zusatz­op­tio­nen in Betracht zie­hen. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft dabei, den rich­ti­gen Tarif zu fin­den, der dei­ne Bedürf­nis­se abdeckt.

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