Der Garten selbst ist in der Regel nicht direkt durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, da diese sich primär auf das Hauptgebäude und die fest verbundenen Bestandteile wie das Dach, Wände und feste Installationen bezieht. Allerdings können bestimmte fest installierte Objekte im Garten, die zum Gebäude gehören, unter bestimmten Umständen mitversichert sein.
Was ist möglicherweise im Garten mitversichert?
- Fest installierte Bestandteile:
- Zäune, Mauern, Terrassen, Carports und Gartenhäuser, die fest mit dem Boden verbunden sind, können durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt sein. Diese gelten als Teil der Gebäudestruktur.
- Gartenmöbel und Pflanzen:
- Bewegliche Gegenstände im Garten, wie Gartenmöbel, Spielgeräte oder Bepflanzungen, sind jedoch in der Regel nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Hierfür könnte eine Hausratversicherung oder eine spezielle Gartenversicherung erforderlich sein.
- Schäden durch Naturgewalten:
- Schäden, die durch Sturm, Hagel oder Feuer an fest installierten Gartenstrukturen (wie Zäunen oder Pergolas) entstehen, können durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt sein, jedoch nicht für Pflanzen oder mobile Gartenartikel.
Fazit:
Der Garten selbst ist nicht vollständig in der Wohngebäudeversicherung enthalten, aber fest verbaute Elemente wie Zäune und Gartenhäuser könnten mitversichert sein. Um sicherzustellen, dass du optimalen Schutz hast, insbesondere für bewegliche Gegenstände oder Pflanzen, solltest du eine Hausratversicherung oder spezielle Zusatzoptionen in Betracht ziehen. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft dabei, den richtigen Tarif zu finden, der deine Bedürfnisse abdeckt.