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Ist der Grill im Garten in der Hausratversicherung versichert?

Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, Grills sind in der Hausratversicherung versichert – allerdings mit wichtigen Einschränkungen bei Wertgrenzen und Sicherungsanforderungen. Die meisten Versicherer ordnen Grills als Gartenzubehör ein und begrenzen die Entschädigung durch sogenannte Sublimits auf 10–20 % der Versicherungssumme. Bei hochwertigen Modellen führt dies schnell zu Unterversicherung.

Ja, Grills sind in der Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert – aller­dings mit wich­ti­gen Ein­schrän­kun­gen bei Wert­gren­zen und Siche­rungs­an­for­de­run­gen. Die meis­ten Ver­si­che­rer ord­nen Grills als Gar­ten­zu­be­hör ein und begren­zen die Ent­schä­di­gung durch soge­nann­te Sub­li­mits auf 10–20 % der Ver­si­che­rungs­sum­me. Bei hoch­wer­ti­gen Model­len führt dies schnell zu Unterversicherung.

Grill in der Haus­rat­ver­si­che­rung: Das ist abgedeckt

Grills gel­ten als Haus­rat­ge­gen­stän­de und sind grund­sätz­lich gegen Feu­er, Dieb­stahl, Van­da­lis­mus, Lei­tungs­was­ser­schä­den und Natur­ge­wal­ten ver­si­chert – sofern sie ord­nungs­ge­mäß gela­gert und betrie­ben wer­den. Kohle‑, Gas- und Elek­tro­grills wer­den dabei gleichbehandelt.

Das zen­tra­le Pro­blem sind Sub­li­mit-Rege­lun­gen. Ein kon­kre­tes Bei­spiel: Bei einer Haus­rat­ver­si­che­rungs­sum­me von 100.000 Euro und einem 15-%-Sublimit für Gar­ten­zu­be­hör erhal­ten Sie maxi­mal 15.000 Euro Ent­schä­di­gung – unab­hän­gig vom tat­säch­li­chen Kauf­preis eines hoch­wer­ti­gen Grills. Ein Pre­mi­um-Grill im Wert von 4.000–5.000 Euro wäre damit deut­lich unterversichert.

Nicht abge­deckt sind: Ver­schleiß und Rost­bil­dung, man­geln­de Wartung, unsach­ge­mä­ße Bedie­nung oder Fahr­läs­sig­keit (z. B. unbe­auf­sich­tig­ter Betrieb), Schä­den durch inne­re Hit­ze­ent­wick­lung sowie in man­chen Poli­cen Sturm­schä­den bei feh­len­der Verankerung.

Dieb­stahl­schutz: Siche­rungs­an­for­de­run­gen in 2026

Ein häu­fi­ger Grund für Leis­tungs­ab­leh­nun­gen ist unzu­rei­chen­de Siche­rung gegen Dieb­stahl. Ver­si­che­rer for­dern typi­scher­wei­se kon­kre­te Schutzmaßnahmen:

  • Anschluss mit Stahl­si­cher­heits­ket­te an fest ver­an­ker­te Objek­te (Gar­ten­häu­ser, Metallpfosten)
  • Lage­rung in abge­schlos­se­nen Räu­men (Gara­ge, Gar­ten­schup­pe) in der Nebensaison
  • Beton­fun­da­ment oder Ver­an­ke­rung im Ter­ras­sen­bo­den bei sta­tio­nä­ren Modellen
  • Sicht­schutz durch Abdeck­pla­nen oder Zaun zur Diebstahlprävention

Wird ein unge­si­cher­ter Grill gestoh­len, kann der Ver­si­che­rer die Zah­lung ver­wei­gern. Doku­men­tie­ren Sie alle Siche­rungs­maß­nah­men foto­gra­fisch und spei­chern Sie die­se digi­tal ab – mit Datierungsstempel.

Pre­mi­um-Grills und Ein­bau­mo­del­le: Zusatz­schutz notwendig

Hoch­wer­ti­ge Grills, Ein­bau­mo­del­le oder ita­lie­ni­sche Spe­zi­al­grills (ca. 3.000–5.000 Euro auf­wärts) sind durch Stan­dard-Sub­li­mits nicht aus­rei­chend geschützt. Handlungsoptionen:

  • Erhö­hung des Gar­ten­zu­be­hör-Sub­li­mits direkt in der bestehen­den Hausratpolice
  • Sepa­ra­te Zusatz­ver­si­che­rung für Gar­ten­mö­bel oder hoch­wer­ti­ge Außengeräte
  • Expli­zi­te Ein­zel­auf­nah­me des Grills mit Kauf­preis und Seri­en­num­mer im Versicherungsantrag

Klä­ren Sie die­se Optio­nen vor dem Kauf mit Ihrem Ver­si­che­rer ab – so ver­mei­den Sie böse Über­ra­schun­gen im Schadensfall.

Check­lis­te für opti­ma­len Grillschutz

  • Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen prü­fen: Wert­gren­ze für Gar­ten­zu­be­hör und Außen­an­la­gen ermitteln
  • Grill­mo­dell anmel­den: Kauf­preis, Typ und Bau­jahr dem Ver­si­che­rer mitteilen
  • Siche­rung doku­men­tie­ren: Fotos von Ket­te, Ver­an­ke­rung und Lage­r­ort aufbewahren
  • Kauf­be­le­ge archi­vie­ren: Rech­nung und Kas­sen­zet­tel sind im Scha­dens­fall obligatorisch
  • Hoch­wer­ti­ge Model­le sepa­rie­ren: Ab 2.500 Euro lohnt sich ein erhöh­tes Sub­li­mit oder Zusatzschutz
  • Win­ter­la­ge­rung klä­ren: Erfra­gen Sie, ob gela­ger­te Grills außer­halb der Sai­son ver­si­chert sind
  • Wartung durch­füh­ren: Regel­mä­ßi­ge Inspek­tio­nen, Gas­lei­tung-Kon­trol­le und Rei­ni­gung sind Leistungsvoraussetzung
  • Nie­mals unbe­auf­sich­tigt betrei­ben: Fahr­läs­sig­keit führt zur Leistungsablehnung
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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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