Ja, der Keller ist bei der Hausratversicherung in der Regel mitversichert, sofern er zu Ihrer Wohnung gehört. Alle Gegenstände, die im Keller gelagert werden und als Hausrat zählen, sind in den meisten Fällen durch die Hausratversicherung gegen die üblichen Risiken wie Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasser und Sturm abgesichert. Es gibt jedoch einige Punkte, die zu beachten sind.
Was ist im Keller versichert?
Wenn der Keller Teil Ihrer Wohnung ist und Sie dort Gegenstände lagern, sind diese in der Regel durch die Hausrat Versicherung abgedeckt. Dazu gehören:
- Möbel und Haushaltsgeräte: Z. B. eingelagerte Möbelstücke, Staubsauger, oder Gartenmöbel.
- Sportgeräte: Fahrräder, Ski-Ausrüstungen oder Fitnessgeräte.
- Elektrogeräte: Waschtrockner, Gefriertruhen oder andere elektronische Geräte, die im Keller aufbewahrt werden.
- Persönliche Gegenstände: Kleidung, Koffer, Werkzeuge oder andere Haushaltsgegenstände.
Welche Risiken sind versichert?
Die Hausratversicherung schützt den Hausrat im Keller vor den gleichen Gefahren wie den Hausrat in der Wohnung. Typische versicherte Risiken sind:
- Einbruchdiebstahl: Wenn in den Keller eingebrochen wird und Gegenstände gestohlen werden, greift die Hausratversicherung. Es muss jedoch ein gewaltsamer Einbruch stattgefunden haben (z. B. aufgebrochenes Schloss).
- Feuer: Gegenstände im Keller sind bei Brandschäden durch Feuer in der Regel versichert.
- Leitungswasserschäden: Wenn ein Rohr im Keller bricht und dadurch Hausrat beschädigt wird, zahlt die Versicherung den Schaden.
- Sturm- und Hagelschäden: Wenn durch Sturmschäden Wasser in den Keller eindringt und Hausrat beschädigt wird, greift die Hausratversicherung.
Einschränkungen im Keller
Obwohl der Hausrat im Keller in der Regel versichert ist, gibt es einige Einschränkungen, die zu beachten sind:
- Einbruchschutz:
- Der Keller muss abgeschlossen sein, damit die Hausratversicherung im Falle eines Einbruchs zahlt. Wenn der Keller nicht ordnungsgemäß gesichert ist, kann die Versicherung den Schaden möglicherweise nicht regulieren.
- Wertgegenstände:
- Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld oder teure Elektronikgeräte sollten nicht im Keller gelagert werden, da die Deckung für solche Gegenstände im Keller eingeschränkt ist. Die Versicherung übernimmt in vielen Fällen nur einen geringen Teil des Wertes für solche Gegenstände, wenn sie im Keller aufbewahrt werden.
- Feuchtigkeit und Schimmel:
- Schäden, die durch Feuchtigkeit oder Schimmel entstehen, sind in der Regel nicht abgedeckt, da dies oft als mangelnde Wartung angesehen wird.
- Hochwasser:
- Hochwasserschäden sind in der Standard-Hausratversicherung nicht abgedeckt. Um sich gegen Hochwasserschäden zu schützen, benötigen Sie eine Elementarschadenversicherung.
Was tun im Schadensfall?
Wenn es im Keller zu einem versicherten Schaden kommt, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Schaden dokumentieren:
- Fotografieren Sie die beschädigten Gegenstände und notieren Sie, was genau betroffen ist.
- Schaden melden:
- Informieren Sie Ihre Hausratversicherung so schnell wie möglich über den Schaden und reichen Sie eine Schadensmeldung ein.
- Kaufbelege einreichen:
- Wenn möglich, reichen Sie Kaufbelege oder Nachweise über den Wert der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände ein.
Fazit
Ja, der Keller ist in der Hausratversicherung mitversichert, sofern er zu Ihrer Wohnung gehört und ordnungsgemäß gesichert ist. Die versicherten Risiken umfassen Einbruchdiebstahl, Feuer, Leitungswasserschäden und Sturm. Achten Sie jedoch auf Einschränkungen bei Wertgegenständen und den Einbruchschutz. Ein Hausratversicherung Vergleich hilft Ihnen, die passende Versicherung für Ihren Hausrat zu finden und die Hausratversicherung Kosten optimal zu gestalten.