Ob der Keller in der Hausratversicherung versichert ist, hängt von den genauen Bedingungen und Einschlüssen der Versicherung ab. In der Regel ist der Keller jedoch in die Hausratversicherung einbezogen, da er Teil des versicherten Wohnbereichs ist.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es bei einigen Versicherern Einschränkungen geben kann. Zum Beispiel kann der Versicherungsschutz begrenzt sein, wenn der Keller als Abstellraum für besonders wertvolle Gegenstände oder als Werkstatt genutzt wird. Auch können Schäden, die durch Feuchtigkeit oder Hochwasser verursacht werden, möglicherweise nicht abgedeckt sein. Es ist daher wichtig, die genauen Bedingungen und Einschlüsse der Hausratversicherung sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass der Hausrat im Keller ausreichend abgedeckt ist.