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Ist der Keller in der Wohngebäudeversicherung mitversichert?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 18. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, der Keller ist in der Wohngebäudeversicherung mitversichert — allerdings nur für Schäden an der Bausubstanz wie Wänden, Böden und fest installierten Anlagen. Bewegliche Gegenstände und Schäden durch Hochwasser erfordern zusätzliche Versicherungen. Der genaue Schutzumfang hängt vom jeweiligen Tarif ab.

Ja, der Kel­ler ist in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert — aller­dings nur für Schä­den an der Bau­sub­stanz wie Wän­den, Böden und fest instal­lier­ten Anla­gen. Beweg­li­che Gegen­stän­de und Schä­den durch Hoch­was­ser erfor­dern zusätz­li­che Ver­si­che­run­gen. Der genaue Schutz­um­fang hängt vom jewei­li­gen Tarif ab.

Was die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung im Kel­ler abdeckt

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung behan­delt den Kel­ler als inte­gra­len Bestand­teil des Gebäu­des. Der Deckungs­schutz erstreckt sich auf:

  • Bau­sub­stanz: Schä­den an Wän­den, Fuß­bö­den, Decken und der Kel­ler­struk­tur selbst — etwa durch Rohr­brü­che, Ris­se oder Feuchtigkeitseintritt
  • Fest instal­lier­te Anla­gen: Hei­zungs­an­la­gen, Warm­was­ser­spei­cher, Rohr­lei­tun­gen, elek­tri­sche Lei­tun­gen und sani­tä­re Ein­rich­tun­gen im Keller
  • Ver­si­cher­te Gefah­ren: Feu­er, Sturm, Hagel, Blitz­schlag und Lei­tungs­was­ser­schä­den sind stan­dard­mä­ßig abgedeckt
  • Kel­ler­fens­ter und Türen: Auch Ver­schluss- und Abschluss­vor­rich­tun­gen sind im Ver­si­che­rungs­schutz enthalten

Wich­ti­ge Aus­schlüs­se und Lücken

Es gibt jedoch erheb­li­che Lücken, die Kel­ler­be­sit­zer beach­ten sollten:

  • Beweg­li­che Gegen­stän­de: Möbel, Elek­tro­ge­rä­te, Werk­zeu­ge, Fahr­rä­der oder Vor­rä­te im Kel­ler sind nicht ver­si­chert. Hier­für ist eine Haus­rat­ver­si­che­rung erfor­der­lich, die den Kel­ler im Ver­si­che­rungs­schutz einschließt
  • Hoch­was­ser und Über­schwem­mun­gen: Schä­den durch Stark­re­gen, Fluss­hoch­was­ser oder Stau­näs­se sind in der Stan­dard-Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung nicht ent­hal­ten. Eine zusätz­li­che Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung ist not­wen­dig, beson­ders in hoch­was­ser­ge­fähr­de­ten Regionen
  • Sicker­was­ser und Grund­was­ser: Ein­drin­gen­des Grund­was­ser oder Sicker­was­ser wer­den meist nicht abgedeckt
  • Schä­den durch man­geln­de Wartung: Feuch­tig­keits­schä­den, die durch feh­len­de Instand­hal­tung ent­ste­hen, fal­len aus dem Leistungsumfang

Prak­ti­sche Tipps zur Kellerversicherung

  • Ver­si­che­rungs­um­fang über­prü­fen: Kon­trol­lie­re in dei­nen Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen, ob der Kel­ler voll­stän­dig ein­ge­schlos­sen ist
  • Haus­rat­ver­si­che­rung anpas­sen: Stel­le sicher, dass lagern­de Gegen­stän­de im Kel­ler durch die Haus­rat­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert sind
  • Ele­men­tar­ver­si­che­rung abschlie­ßen: Vor allem bei Kel­ler­räu­men unter Gelän­de­ni­veau ist die­se Zusatz­ver­si­che­rung sinn­voll — ca. 50–150 Euro jähr­lich, je nach Tarif und Risikozone
  • Regel­mä­ßi­ge Instand­hal­tung: Abdich­tun­gen, Ent­wäs­se­rung und Lüf­tung regel­mä­ßig über­prü­fen, um Ver­si­che­rungs­an­sprü­che nicht zu gefährden
  • Doku­men­ta­ti­on: Foto­gra­fie­re wert­voll gela­ger­te Gegen­stän­de im Kel­ler zur Schadensfeststellung
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