Ja, der Keller ist in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung mitversichert, da er als fester Bestandteil des Gebäudes gilt. Die Versicherung deckt Schäden, die an der Bausubstanz des Kellers entstehen, wie zum Beispiel durch Feuer, Sturm, Leitungswasserschäden oder andere versicherte Gefahren.
Was ist im Keller durch die Wohngebäudeversicherung versichert?
- Bausubstanz:
- Schäden an den Wänden, Böden, Decken und der Kellerstruktur selbst sind durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Zum Beispiel, wenn ein Rohrbruch die Wände durchfeuchtet oder ein Sturm die Kellerfenster beschädigt.
- Fest installierte Bestandteile:
- Feste Einbauten wie Heizungsanlagen, sanitäre Installationen oder Rohrleitungen im Keller sind ebenfalls durch die Wohngebäudeversicherung geschützt.
Was ist nicht abgedeckt?
- Bewegliche Gegenstände wie Möbel, Elektrogeräte oder Werkzeuge, die im Keller gelagert sind, fallen nicht unter den Schutz der Wohngebäudeversicherung. Diese sind durch die Hausratversicherung abgedeckt, sofern der Keller ebenfalls im Deckungsbereich der Hausratversicherung liegt.
Schäden durch Überschwemmungen im Keller:
- Schäden durch Überschwemmungen oder Starkregen, die den Keller betreffen, sind nicht automatisch in der Standard-Wohngebäudeversicherung enthalten. Hierfür wird eine Elementarschadenversicherung benötigt, die speziell Naturgefahren wie Hochwasser oder Überschwemmungen abdeckt.
Fazit:
Der Keller ist in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt, wenn es um Schäden an der Bausubstanz geht. Für bewegliche Gegenstände oder Schäden durch Naturgefahren wie Hochwasser ist eine zusätzliche Hausrat- oder Elementarschadenversicherung erforderlich. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft dir, den optimalen Versicherungsschutz zu finden.