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Ist der Ver­lust von Schlüs­sel in der Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt?

Ja, der Ver­lust von Schlüs­seln kann in der Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt sein, jedoch hängt dies von den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen und der Art des Schlüs­sels ab. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten eine Zusatz­klau­sel oder einen spe­zi­el­len Schlüs­sel­ver­lust­schutz an, der im Rah­men der Haus­rat­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wer­den kann. Es gibt jedoch eini­ge wich­ti­ge Punk­te zu beachten.

1. Pri­va­te Schlüs­sel (z. B. Wohnungsschlüssel)

Stan­dard­mä­ßig deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung den Ver­lust oder Dieb­stahl von pri­va­ten Schlüs­seln, wie dem Woh­nungs­schlüs­sel, in der Regel nicht ab. Der Ver­lust eines pri­va­ten Schlüs­sels führt nicht unmit­tel­bar zu einem Sach­scha­den, son­dern nur dann, wenn bei­spiels­wei­se nach dem Ver­lust ein Ein­bruch statt­fin­det und dadurch Schä­den am Haus­rat entstehen.

Wann greift die Hausratversicherung?

  • Ein­bruch nach Schlüs­sel­ver­lust: Wenn ein Schlüs­sel gestoh­len wur­de und der Dieb mit die­sem Schlüs­sel in Ihre Woh­nung ein­dringt und Haus­rat stiehlt oder beschä­digt, greift die Haus­rat­ver­si­che­rung für den ent­stan­de­nen Ein­bruch­scha­den. In die­sem Fall regu­liert die Ver­si­che­rung den Scha­den, weil es sich um einen ver­si­cher­ten Ein­bruch handelt.

Wann greift die Haus­rat­ver­si­che­rung nicht?

  • Schlüs­sel­ver­lust ohne Fol­ge­scha­den: Wenn Sie Ihren pri­va­ten Schlüs­sel ver­lie­ren, aber es zu kei­nem Ein­bruch oder Dieb­stahl kommt, über­nimmt die Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel nicht die Kos­ten für den Aus­tausch der Schlös­ser. Hier wäre ein Schlüs­sel­ver­lust­schutz nötig, der sepa­rat abge­schlos­sen wer­den muss.

2. Ver­lust von frem­den Schlüs­seln (z. B. Miet­woh­nung oder Arbeit)

Wenn Sie einen frem­den Schlüs­sel, wie den Schlüs­sel zu einer Miet­woh­nung, zur Arbeits­stel­le oder zu einem gemein­schaft­li­chen Gebäu­de (z. B. Haus­flur oder Tief­ga­ra­ge) ver­lie­ren, kann dies höhe­re Kos­ten ver­ur­sa­chen, da mög­li­cher­wei­se gan­ze Schließ­an­la­gen aus­ge­tauscht wer­den müssen.

  • Miet­woh­nungs­schlüs­sel: Wenn Sie als Mie­ter den Schlüs­sel zur Woh­nung ver­lie­ren, kann der Ver­mie­ter ver­lan­gen, dass die Schließ­an­la­ge aus­ge­tauscht wird, ins­be­son­de­re wenn der Ver­lust des Schlüs­sels ein Sicher­heits­ri­si­ko darstellt.
  • Beruf­li­che Schlüs­sel: Wenn Sie einen Schlüs­sel ver­lie­ren, der Ihnen im Rah­men Ihrer beruf­li­chen Tätig­keit anver­traut wur­de (z. B. Zugangs­schlüs­sel zu Büro­räu­men), kann auch hier der Aus­tausch der Schließ­an­la­ge hohe Kos­ten verursachen.

In die­sen Fäl­len kann eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung ein­sprin­gen, wenn der Schlüs­sel­ver­lust im Rah­men der pri­va­ten Haft­pflicht­ver­si­che­rung oder einer spe­zi­el­len Schlüs­sel­ver­si­che­rung abge­deckt ist. Vie­le pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­run­gen bie­ten die Mög­lich­keit, den Ver­lust von frem­den Schlüs­seln als Zusatz­bau­stein abzusichern.

3. Schlüs­sel­ver­lust-Zusatz in der Hausratversicherung

Eini­ge Ver­si­che­rer bie­ten eine Schlüs­sel­ver­lust-Klau­sel als Zusatz­op­ti­on zur Haus­rat­ver­si­che­rung an. Die­se Klau­sel deckt die Kos­ten für den Aus­tausch von Schlös­sern ab, wenn Sie Ihre pri­va­ten Schlüs­sel ver­lie­ren oder die­se gestoh­len wer­den. Es ist wich­tig, die genau­en Bedin­gun­gen die­ser Klau­sel zu prü­fen, da nicht alle Schlüs­sel­ar­ten oder Ver­lust­si­tua­tio­nen abge­deckt sind.

Was deckt eine Schlüs­sel­ver­lust-Klau­sel ab?

  • Kos­ten für den Schloss­tausch: Wenn Ihr pri­va­ter Woh­nungs­schlüs­sel ver­lo­ren geht oder gestoh­len wird, über­nimmt die Zusatz­klau­sel die Kos­ten für den Aus­tausch der Schlös­ser.
  • Schließ­an­la­gen: In eini­gen Fäl­len deckt die Schlüs­sel­ver­lust-Klau­sel auch die Kos­ten für den Aus­tausch einer Schließ­an­la­ge in Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern oder Miet­woh­nun­gen, wenn der Schlüs­sel­ver­lust ein Sicher­heits­ri­si­ko darstellt.

Fazit

Der Ver­lust von Schlüs­seln ist stan­dard­mä­ßig nicht durch die Haus­rat­ver­si­che­rung abge­deckt, es sei denn, der Schlüs­sel wird gestoh­len und es kommt zu einem Ein­bruch, der Schä­den am Haus­rat ver­ur­sacht. Für den rei­nen Ver­lust eines pri­va­ten oder frem­den Schlüs­sels ohne Ein­bruch­scha­den bie­tet die Haus­rat­ver­si­che­rung in der Regel kei­nen Schutz. Um sich vor den Kos­ten des Schloss­tauschs zu schüt­zen, kön­nen Sie ent­we­der eine Schlüs­sel­ver­lust-Klau­sel zur Haus­rat­ver­si­che­rung hin­zu­fü­gen oder eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung mit Schlüs­sel­ver­lust­schutz abschlie­ßen. Ein Haus­rat­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft Ihnen, die pas­sen­de Poli­ce mit aus­rei­chen­dem Schutz zu fin­den und Ihre Haus­rat­ver­si­che­rung Kos­ten zu optimieren.

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