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Ist die Dach­ter­ras­se in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung versichert?

Ja, eine Dach­ter­ras­se ist in der Regel durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert, da sie als fes­ter Bestand­teil der Bau­sub­stanz betrach­tet wird. Die Ver­si­che­rung über­nimmt Schä­den an der Dach­ter­ras­se, wenn die­se durch ver­si­cher­te Gefah­ren wie Feu­er, Sturm, Hagel, oder Lei­tungs­was­ser­schä­den entstehen.

Was wird abgedeckt?

  1. Schä­den an der Bau­sub­stanz:
    • Die Ter­ras­se als fes­ter Bestand­teil des Dachs wird im Rah­men der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung geschützt. Schä­den an der Kon­struk­ti­on, wie z. B. an der Abdich­tung, den Flie­sen oder dem Belag, die durch die oben genann­ten Gefah­ren ent­ste­hen, sind abgedeckt.
  2. Was­ser­schä­den:
    • Wenn die Dach­ter­ras­se durch einen Lei­tungs­was­ser­scha­den oder Was­ser­ein­tritt infol­ge von Stark­re­gen und Schä­den am Dach­sys­tem betrof­fen ist, sind die Repa­ra­tu­ren eben­falls durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abgesichert.
  3. Sturm­schä­den:
    • Sturm- und Hagel­schä­den, wie umge­stürz­te Gegen­stän­de oder Schä­den an der Sub­stanz der Ter­ras­se, wer­den eben­falls über­nom­men, sofern die Wind­stär­ke den ver­si­cher­ten Schwel­len­wert erreicht (in der Regel Wind­stär­ke 8 oder höher).

Was ist nicht abgedeckt?

  • Beweg­li­che Gegen­stän­de: Gar­ten­mö­bel oder Pflan­zen auf der Dach­ter­ras­se sind nicht durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung geschützt, son­dern fal­len unter den Schutz der Haus­rat­ver­si­che­rung.
  • Schä­den durch Abnut­zung: Schä­den durch Ver­schleiß oder unsach­ge­mä­ße Wartung wer­den nicht übernommen.

Fazit:

Die Dach­ter­ras­se ist als Teil des Gebäu­des in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ver­si­chert, solan­ge die Schä­den durch eine ver­si­cher­te Gefahr ver­ur­sacht wur­den. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft dabei, den bes­ten Schutz für dein Haus und die Dach­ter­ras­se zu finden.

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