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Ist die Dachterrasse in der Wohngebäudeversicherung versichert?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 18. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, eine Dachterrasse ist in der Wohngebäudeversicherung versichert, da sie als fester Bestandteil der Bausubstanz gilt. Die Versicherung deckt Schäden an der Terrasse ab, wenn diese durch versicherte Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasserschäden entstehen. Allerdings kommt es auf die genaue Ausgestaltung des Versicherungsvertrags an.

Ja, eine Dach­ter­ras­se ist in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ver­si­chert, da sie als fes­ter Bestand­teil der Bau­sub­stanz gilt. Die Ver­si­che­rung deckt Schä­den an der Ter­ras­se ab, wenn die­se durch ver­si­cher­te Gefah­ren wie Feu­er, Sturm, Hagel oder Lei­tungs­was­ser­schä­den ent­ste­hen. Aller­dings kommt es auf die genaue Aus­ge­stal­tung des Ver­si­che­rungs­ver­trags an.

Was ist bei der Dach­ter­ras­se versichert?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt die Dach­ter­ras­se als Teil des Gebäu­des vor direk­ten Schä­den durch ver­si­cher­te Gefah­ren. Das umfasst:

  • Kon­struk­ti­ve Schä­den: Beschä­di­gun­gen an der Abdich­tung, den Flie­sen, dem Belag oder der tra­gen­den Struk­tur durch Sturm, Hagel oder Feuer
  • Was­ser­schä­den: Ein­drin­gen­de Näs­se nach Stark­re­gen oder durch defek­te Dach­ab­dich­tung, falls die­se Schä­den durch eine ver­si­cher­te Gefahr ver­ur­sacht wurden
  • Sturm­schä­den: Beschä­di­gun­gen durch Sturm (meist ab Wind­stär­ke 8) oder Hagelschlag
  • Feu­er­fol­ge­schä­den: Repa­ra­tu­ren nach Brand­schä­den oder Blitzschlag

Wich­tig: Der Umfang hängt vom gewähl­ten Tarif ab. Prü­fe in dei­nem Ver­si­che­rungs­ver­trag, ob die Dach­ter­ras­se expli­zit als ver­si­cher­tes Gebäu­de­teil genannt ist.

Was ist NICHT versichert?

  • Beweg­li­che Ein­rich­tun­gen: Gar­ten­mö­bel, Pflanz­kü­bel, Son­nen­schir­me oder Deko­ra­tio­nen fal­len unter die Haus­rat­ver­si­che­rung, nicht die Wohngebäudeversicherung
  • Ver­schleiß und War­tungs­män­gel: Schä­den durch man­geln­de Instand­hal­tung, Alte­rung oder unsach­ge­mä­ße Wartung wer­den nicht übernommen
  • Ober­flä­chen­was­ser: Stau­näs­se durch Blo­cka­den oder man­gel­haft aus­ge­führ­te Ent­wäs­se­rungs­sys­te­me ist oft nicht gedeckt
  • Bewuss­tes Unter­las­sen: Schä­den durch fahr­läs­sig unter­las­se­ne Repa­ra­tu­ren oder Wartungsarbeiten

Prak­ti­sche Tipps für opti­ma­len Versicherungsschutz

  • Tarif genau prü­fen: Stel­le sicher, dass die Dach­ter­ras­se und deren Beson­der­hei­ten (z. B. Mate­ri­al des Belags, Grö­ße) im Ver­si­che­rungs­um­fang expli­zit genannt sind
  • Regel­mä­ßi­ge Wartung doku­men­tie­ren: Hal­te alle Instand­hal­tungs­ar­bei­ten fest, um Ver­si­che­rungs­an­sprü­che zu sichern
  • Haus­rat­ver­si­che­rung ergän­zen: Schlie­ße eine sepa­ra­te Haus­rat­ver­si­che­rung ab, um Möbel und Gegen­stän­de auf der Ter­ras­se zu schützen
  • Ver­si­che­rungs­sum­me rich­tig bemes­sen: Die Ver­si­che­rungs­sum­me soll­te dem aktu­el­len Neu­wert des Gebäu­des entsprechen
  • Ver­gleich durch­füh­ren: Nut­ze einen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungs-Ver­gleich, um einen Tarif zu fin­den, der dei­ne Dach­ter­ras­se opti­mal absichert
  • Regel­mä­ßig über­prü­fen: Beson­ders nach Umbau­ten oder Reno­va­tio­nen soll­test du dei­nen Ver­si­che­rungs­schutz über­prü­fen und anpassen
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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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