Ja, eine Dachterrasse ist in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung mitversichert, da sie als fester Bestandteil der Bausubstanz betrachtet wird. Die Versicherung übernimmt Schäden an der Dachterrasse, wenn diese durch versicherte Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel, oder Leitungswasserschäden entstehen.
Was wird abgedeckt?
- Schäden an der Bausubstanz:
- Die Terrasse als fester Bestandteil des Dachs wird im Rahmen der Wohngebäudeversicherung geschützt. Schäden an der Konstruktion, wie z. B. an der Abdichtung, den Fliesen oder dem Belag, die durch die oben genannten Gefahren entstehen, sind abgedeckt.
- Wasserschäden:
- Wenn die Dachterrasse durch einen Leitungswasserschaden oder Wassereintritt infolge von Starkregen und Schäden am Dachsystem betroffen ist, sind die Reparaturen ebenfalls durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert.
- Sturmschäden:
- Sturm- und Hagelschäden, wie umgestürzte Gegenstände oder Schäden an der Substanz der Terrasse, werden ebenfalls übernommen, sofern die Windstärke den versicherten Schwellenwert erreicht (in der Regel Windstärke 8 oder höher).
Was ist nicht abgedeckt?
- Bewegliche Gegenstände: Gartenmöbel oder Pflanzen auf der Dachterrasse sind nicht durch die Wohngebäudeversicherung geschützt, sondern fallen unter den Schutz der Hausratversicherung.
- Schäden durch Abnutzung: Schäden durch Verschleiß oder unsachgemäße Wartung werden nicht übernommen.
Fazit:
Die Dachterrasse ist als Teil des Gebäudes in der Wohngebäudeversicherung versichert, solange die Schäden durch eine versicherte Gefahr verursacht wurden. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft dabei, den besten Schutz für dein Haus und die Dachterrasse zu finden.