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Ist die Däm­mung in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mitversichert?

Ja, die Däm­mung eines Gebäu­des ist in der Regel durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert, da sie ein fes­ter Bestand­teil der Bau­sub­stanz ist. Schä­den an der Däm­mung, die durch ver­si­cher­te Gefah­ren wie Feu­er, Sturm, Hagel, oder Lei­tungs­was­ser­schä­den ver­ur­sacht wer­den, sind im Rah­men der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abgedeckt.

Was wird abgedeckt?

  1. Schä­den durch Feu­er, Sturm oder Hagel:
    • Wenn die Däm­mung durch ein Feu­er beschä­digt wird oder durch star­ke Stür­me bzw. Hagel in Mit­lei­den­schaft gezo­gen wird, über­nimmt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung die Repa­ra­tur- oder Wie­der­her­stel­lungs­kos­ten.
  2. Was­ser­schä­den:
    • Wenn durch einen Rohr­bruch oder undich­te Stel­len Was­ser in die Däm­mung ein­dringt, kann die Ver­si­che­rung die Trock­nung und Sanie­rung der Däm­mung über­neh­men, um grö­ße­re Schä­den wie Schim­mel­bil­dung zu verhindern.

Was ist nicht abgedeckt?

  • Schä­den durch Alte­rung oder Ver­schleiß: Schä­den, die durch die natür­li­che Alte­rung der Däm­mung ent­ste­hen, wer­den nicht von der Ver­si­che­rung abge­deckt, da dies als nor­ma­ler Ver­schleiß gilt.
  • Fahr­läs­si­ge Hand­lun­gen: Schä­den, die durch unsach­ge­mä­ße Arbei­ten oder Ver­nach­läs­si­gung ver­ur­sacht wer­den, wie z. B. das Ver­le­gen von Dämm­ma­te­ria­li­en ohne aus­rei­chen­den Schutz vor Feuch­tig­keit, sind eben­falls nicht versichert.

Fazit:

Die Däm­mung ist als Teil der Bau­sub­stanz durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung geschützt, wenn Schä­den durch ver­si­cher­te Gefah­ren ver­ur­sacht wer­den. Für umfas­sen­den Schutz soll­test du sicher­stel­len, dass die Ver­si­che­rung alle rele­van­ten Risi­ken abdeckt, ein­schließ­lich Lei­tungs­was­ser­schä­den und Sturm­schä­den. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft, den pas­sen­den Tarif zu finden.

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