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Ist die Dämmung in der Wohngebäudeversicherung mitversichert?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 18. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, die Dämmung ist in der Wohngebäudeversicherung als fester Bestandteil der Bausubstanz mitversichert – aber nur bei Schäden durch versicherte Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasserschäden. Verschleiß und fahrlässige Handlungen sind dagegen ausgeschlossen.

Ja, die Däm­mung ist in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung als fes­ter Bestand­teil der Bau­sub­stanz mit­ver­si­chert – aber nur bei Schä­den durch ver­si­cher­te Gefah­ren wie Feu­er, Sturm, Hagel oder Lei­tungs­was­ser­schä­den. Ver­schleiß und fahr­läs­si­ge Hand­lun­gen sind dage­gen ausgeschlossen.

Wel­che Damm­schä­den sind versichert?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Damm­schä­den ab, die durch fol­gen­de ver­si­cher­te Gefah­ren entstehen:

  • Feu­er und Blitz­schlag: Repa­ra­tur oder Wie­der­her­stel­lung beschä­dig­ter Dämm­ma­te­ria­li­en nach Brandschäden
  • Sturm und Hagel: Beschä­di­gun­gen durch star­ke Win­de oder Hagel­kör­ner, auch wenn die Dach­ab­dich­tung durch­drun­gen wird
  • Lei­tungs­was­ser­schä­den: Trock­nung und Sanie­rung der Däm­mung nach Rohr­bruch oder undich­ten Stel­len; beson­ders wich­tig zur Ver­mei­dung von Schimmelbildung
  • Schnee­druck und Eis­last: Je nach Tarif auch Schä­den durch außer­ge­wöhn­li­che Witterung

Was ist nicht mitversichert?

Ent­schei­dend ist: Nicht jeder Damm­scha­den wird auto­ma­tisch über­nom­men. Fol­gen­de Situa­tio­nen sind ausgeschlossen:

  • Natür­li­che Alte­rung und Ver­schleiß: Wenn die Däm­mung mit den Jah­ren an Wirk­sam­keit ver­liert oder zu feucht wird – dies gilt als nor­ma­ler Verschleiß
  • Fahr­läs­sig­keit: Unsach­ge­mä­ße Mon­ta­ge, feh­len­de Feuch­tig­keits­sper­ren oder man­geln­de Wartung sind nicht versichert
  • Bekann­te Schä­den: Vor­sätz­lich her­bei­ge­führ­te oder bereits exis­tie­ren­de Schä­den vor Versicherungsbeginn
  • Man­gel­haf­ter Neu­bau: Feh­ler bei der Ver­ar­bei­tung oder unzu­rei­chen­de Qua­li­tät wäh­rend der Installation

Wich­ti­ge Tipps zur opti­ma­len Versicherung

  • Leis­tungs­um­fang prü­fen: Ach­te dar­auf, dass dei­ne Poli­ce neben Sturm und Hagel auch Lei­tungs­was­ser­schä­den abdeckt – die­se sind oft im erwei­ter­ten Grund­schutz enthalten
  • Ver­si­che­rungs­sum­me kor­rekt berech­nen: Die Neu­wert­ver­si­che­rung soll­te den aktu­el­len Wie­der­her­stel­lungs­wert wider­spie­geln, ein­schließ­lich moder­ner Dämmstoffe
  • Regel­mä­ßi­ge Wartung doku­men­tie­ren: Hal­te Instand­hal­tungs­ar­bei­ten schrift­lich fest; dies kann bei Scha­dens­re­gu­lie­rung rele­vant sein
  • Sanie­rungs­maß­nah­men recht­zei­tig mel­den: Infor­mie­re dei­ne Ver­si­che­rung bei ener­ge­ti­schen Moder­ni­sie­run­gen oder neu­er Dämmung
  • Tari­fe ver­glei­chen: Unter­schied­li­che Anbie­ter haben unter­schied­li­che Aus­schluss­klau­seln – ein Ver­gleich lohnt sich

Fazit: Die Däm­mung ist geschützt, solan­ge Schä­den durch plötz­li­che, unvor­her­ge­se­he­ne Ereig­nis­se ent­ste­hen. Für umfas­sen­den Schutz soll­test du dar­auf ach­ten, dass die Ver­si­che­rung auch Ele­men­tar­schä­den und Lei­tungs­was­ser­schä­den beinhal­tet. Eine regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung dei­ner Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung 2026 stellt sicher, dass der Ver­si­che­rungs­schutz noch dei­nen aktu­el­len Anfor­de­run­gen entspricht.

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