Ja, die Dämmung eines Gebäudes ist in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung mitversichert, da sie ein fester Bestandteil der Bausubstanz ist. Schäden an der Dämmung, die durch versicherte Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel, oder Leitungswasserschäden verursacht werden, sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Was wird abgedeckt?
- Schäden durch Feuer, Sturm oder Hagel:
- Wenn die Dämmung durch ein Feuer beschädigt wird oder durch starke Stürme bzw. Hagel in Mitleidenschaft gezogen wird, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Reparatur- oder Wiederherstellungskosten.
- Wasserschäden:
- Wenn durch einen Rohrbruch oder undichte Stellen Wasser in die Dämmung eindringt, kann die Versicherung die Trocknung und Sanierung der Dämmung übernehmen, um größere Schäden wie Schimmelbildung zu verhindern.
Was ist nicht abgedeckt?
- Schäden durch Alterung oder Verschleiß: Schäden, die durch die natürliche Alterung der Dämmung entstehen, werden nicht von der Versicherung abgedeckt, da dies als normaler Verschleiß gilt.
- Fahrlässige Handlungen: Schäden, die durch unsachgemäße Arbeiten oder Vernachlässigung verursacht werden, wie z. B. das Verlegen von Dämmmaterialien ohne ausreichenden Schutz vor Feuchtigkeit, sind ebenfalls nicht versichert.
Fazit:
Die Dämmung ist als Teil der Bausubstanz durch die Wohngebäudeversicherung geschützt, wenn Schäden durch versicherte Gefahren verursacht werden. Für umfassenden Schutz solltest du sicherstellen, dass die Versicherung alle relevanten Risiken abdeckt, einschließlich Leitungswasserschäden und Sturmschäden. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft, den passenden Tarif zu finden.