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Ist die Gara­ge bei der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung eingeschlossen?

Ja, eine Gara­ge ist in der Regel durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit­ver­si­chert, wenn sie fest mit dem Grund­stück und dem Gebäu­de ver­bun­den ist oder sich auf dem­sel­ben Grund­stück befin­det. Hier­bei han­delt es sich um ein fest ver­bau­tes Neben­ge­bäu­de, das zur Gebäu­de­struk­tur gehört und somit unter den Schutz der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung fällt.

Wann ist die Gara­ge in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung eingeschlossen?

  1. Fest ver­bun­de­ne Gara­gen:
    • Wenn die Gara­ge fest mit dem Haus ver­bun­den ist oder auf dem­sel­ben Grund­stück steht, ist sie in der Regel auto­ma­tisch durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung geschützt. Dies gilt für Schä­den durch Feu­er, Sturm, Lei­tungs­was­ser und ande­re ver­si­cher­te Gefahren.
  2. Frei­ste­hen­de Gara­gen:
    • Eine frei­ste­hen­de Gara­ge, die sich auf dem glei­chen Grund­stück befin­det, kann eben­falls in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ein­ge­schlos­sen sein, muss aber oft expli­zit im Ver­si­che­rungs­ver­trag auf­ge­führt wer­den. Es ist wich­tig, beim Ver­si­che­rer zu klä­ren, ob frei­ste­hen­de Gara­gen auto­ma­tisch mit­ver­si­chert sind oder ob eine Erwei­te­rung der Poli­ce erfor­der­lich ist.

Was deckt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Gara­gen ab?

  • Schä­den an der Bau­sub­stanz der Gara­ge, ein­schließ­lich Dach, Wän­de und Boden, durch ver­si­cher­te Gefah­ren wie Feu­er, Sturm oder Lei­tungs­was­ser.
  • Fol­ge­schä­den, wie Was­ser­schä­den, die durch beschä­dig­te Dächer oder Wän­de in die Gara­ge eindringen.

Was ist nicht abgedeckt?

  • Fahr­zeu­ge und beweg­li­che Gegen­stän­de in der Gara­ge (z. B. Werk­zeu­ge, Fahr­rä­der) sind nicht durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ver­si­chert. Für die­se Gegen­stän­de ist eine Haus­rat­ver­si­che­rung oder eine spe­zi­fi­sche Kfz-Ver­si­che­rung für das Auto zuständig.

Fazit:

Die Gara­ge ist in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung in der Regel ein­ge­schlos­sen, sofern sie auf dem­sel­ben Grund­stück steht und im Ver­trag berück­sich­tigt ist. Frei­ste­hen­de Gara­gen soll­ten jedoch expli­zit im Ver­si­che­rungs­ver­trag erwähnt wer­den, um umfas­sen­den Schutz zu gewähr­leis­ten. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft, den opti­ma­len Ver­si­che­rungs­schutz zu finden.

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