Ja, eine Garage ist in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung mitversichert, wenn sie fest mit dem Grundstück und dem Gebäude verbunden ist oder sich auf demselben Grundstück befindet. Hierbei handelt es sich um ein fest verbautes Nebengebäude, das zur Gebäudestruktur gehört und somit unter den Schutz der Wohngebäudeversicherung fällt.
Wann ist die Garage in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen?
- Fest verbundene Garagen:
- Wenn die Garage fest mit dem Haus verbunden ist oder auf demselben Grundstück steht, ist sie in der Regel automatisch durch die Wohngebäudeversicherung geschützt. Dies gilt für Schäden durch Feuer, Sturm, Leitungswasser und andere versicherte Gefahren.
- Freistehende Garagen:
- Eine freistehende Garage, die sich auf dem gleichen Grundstück befindet, kann ebenfalls in der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen sein, muss aber oft explizit im Versicherungsvertrag aufgeführt werden. Es ist wichtig, beim Versicherer zu klären, ob freistehende Garagen automatisch mitversichert sind oder ob eine Erweiterung der Police erforderlich ist.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung bei Garagen ab?
- Schäden an der Bausubstanz der Garage, einschließlich Dach, Wände und Boden, durch versicherte Gefahren wie Feuer, Sturm oder Leitungswasser.
- Folgeschäden, wie Wasserschäden, die durch beschädigte Dächer oder Wände in die Garage eindringen.
Was ist nicht abgedeckt?
- Fahrzeuge und bewegliche Gegenstände in der Garage (z. B. Werkzeuge, Fahrräder) sind nicht durch die Wohngebäudeversicherung versichert. Für diese Gegenstände ist eine Hausratversicherung oder eine spezifische Kfz-Versicherung für das Auto zuständig.
Fazit:
Die Garage ist in der Wohngebäudeversicherung in der Regel eingeschlossen, sofern sie auf demselben Grundstück steht und im Vertrag berücksichtigt ist. Freistehende Garagen sollten jedoch explizit im Versicherungsvertrag erwähnt werden, um umfassenden Schutz zu gewährleisten. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft, den optimalen Versicherungsschutz zu finden.