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Ist die Garage bei der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 18. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, Garagen sind in der Wohngebäudeversicherung in der Regel mitversichert – allerdings nur, wenn sie fest mit dem Grundstück verbunden sind oder sich auf demselben Grundstück befinden. Bei freistehenden Garagen sollten Sie explizit mit Ihrem Versicherer klären, ob diese automatisch inkludiert oder zusätzlich versichert werden müssen.

Ja, Gara­gen sind in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung in der Regel mit­ver­si­chert – aller­dings nur, wenn sie fest mit dem Grund­stück ver­bun­den sind oder sich auf dem­sel­ben Grund­stück befin­den. Bei frei­ste­hen­den Gara­gen soll­ten Sie expli­zit mit Ihrem Ver­si­che­rer klä­ren, ob die­se auto­ma­tisch inklu­diert oder zusätz­lich ver­si­chert wer­den müssen.

Wann ist die Gara­ge auto­ma­tisch mitversichert?

Die Gara­ge gehört zur Gebäu­de­struk­tur und wird als Neben­ge­bäu­de behan­delt. Sie ist auto­ma­tisch geschützt, wenn fol­gen­de Bedin­gun­gen erfüllt sind:

  • Ange­bau­te oder unter­kel­ler­ter Gara­gen: Direkt mit dem Haus ver­bun­den (z. B. Tief­ga­ra­ge, Car­port mit Fun­da­ment) – voll­stän­dig versichert
  • Frei­ste­hen­de Gara­gen auf dem Grund­stück: Müs­sen expli­zit im Ver­si­che­rungs­ver­trag auf­ge­führt sein, um Ver­si­che­rungs­schutz zu genießen
  • Gara­gen auf frem­dem Grund­stück: Sind nicht auto­ma­tisch mit­ver­si­chert und erfor­dern meist eine sepa­ra­te Vereinbarung

Wel­che Schä­den an der Gara­ge sind abgedeckt?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Schä­den an der Gara­ge durch ver­si­cher­te Gefah­ren ab:

  • Feu­er: Brand und Brand­fol­ge­schä­den an Gara­gen­dach, Wän­den und Boden
  • Sturm und Hagel: Beschä­di­gun­gen durch Stür­me oder Hagel­schlag ab Wind­stär­ke 8 (ca. 62 km/h)
  • Lei­tungs­was­ser: Was­ser­schä­den durch defek­te Roh­re oder beschä­dig­te Wasseranschlüsse
  • Van­da­lis­mus und Ein­bruch: Je nach Tarif kön­nen auch bös­wil­li­ge Beschä­di­gun­gen ver­si­chert sein

Was ist aus­drück­lich nicht versichert?

Beson­ders wich­tig zu wis­sen: Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt nicht das Auto selbst oder beweg­li­che Gegen­stän­de in der Gara­ge. Dafür benö­ti­gen Sie sepa­ra­te Versicherungen:

  • Fahr­zeug: Kfz-Kas­ko­ver­si­che­rung für Beschä­di­gun­gen am Auto
  • Werk­zeu­ge, Fahr­rä­der, Gar­ten­ge­rä­te: Haus­rat­ver­si­che­rung (falls die­se Gegen­stän­de ein­ge­la­gert sind)
  • Ver­schleiß und Wartung: Nor­ma­le Abnut­zung fällt nicht unter den Versicherungsschutz

Prak­ti­sche Tipps für Garage-Versicherung

  • Klä­ren Sie vor Ver­trags­ab­schluss, ob frei­ste­hen­de Gara­gen auto­ma­tisch mit­ver­si­chert sind
  • Über­prü­fen Sie im Ver­si­che­rungs­schein die genaue Beschrei­bung Ihrer Gara­ge (Grö­ße, Bau­wei­se, Material)
  • Nut­zen Sie einen Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung-Ver­gleich, um unter­schied­li­che Leis­tun­gen zu bewerten
  • Doku­men­tie­ren Sie den Zustand Ihrer Gara­ge mit Fotos – hilft im Schadensfall
  • Infor­mie­ren Sie Ihren Ver­si­che­rer bei Umbau­ten (z. B. neue Gara­ge, Anbau)
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