Ja, eine Garage ist in der Regel in der Wohngebäudeversicherung enthalten, sofern sie zum versicherten Grundstück gehört und fest mit dem Boden oder dem Gebäude verbunden ist. Eine angrenzende Garage oder eine Garage, die sich auf demselben Grundstück befindet, gilt in den meisten Fällen als Bestandteil des versicherten Gebäudes.
Voraussetzungen:
- Feste Verbindung zum Gebäude oder Grundstück: Die Garage muss entweder direkt ans Haus angrenzen oder sich auf demselben Grundstück befinden. In diesem Fall wird sie üblicherweise als Teil des Gebäudes mitversichert.
- Nebengebäude im Versicherungsschutz: Falls die Garage ein separates Nebengebäude ist, sollte sie in der Police explizit als Teil des Versicherungsschutzes aufgeführt sein. Viele Standard-Wohngebäudeversicherungen schließen Nebengebäude wie Garagen automatisch mit ein.
Was ist versichert?
- Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser: Schäden, die durch Feuer, Sturm, Hagel oder austretendes Wasser an der Garage entstehen, sind üblicherweise von der Versicherung abgedeckt.
- Vandalismus und Diebstahl: Einige Wohngebäudeversicherungen bieten optionalen Schutz gegen Vandalismus oder Diebstahl von festen Bestandteilen der Garage, wie Toren oder eingebauten Elementen.
Was ist nicht versichert?
- Inhalte der Garage: Bewegliche Gegenstände in der Garage, wie Fahrzeuge, Fahrräder oder Gartengeräte, sind nicht über die Wohngebäudeversicherung abgesichert. Hierfür ist eine Hausratversicherung oder Kfz-Versicherung erforderlich.
Fazit:
Garagen, die sich auf demselben Grundstück wie das Wohngebäude befinden und fest installiert sind, werden in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung mitversichert. Es ist jedoch ratsam, die Versicherungsbedingungen zu überprüfen oder den Versicherer zu fragen, um sicherzustellen, dass die Garage im Versicherungsschutz enthalten ist. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft, den besten Tarif zu finden, der auch Nebengebäude wie Garagen abdeckt.