Suche

Ist die Gara­ge in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung enthalten?

Aktualisiert: 24. August 2026  ·  Veröffentlicht: 17. September 2024

Ja, Gara­gen sind in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung in der Regel ent­hal­ten – vor­aus­ge­setzt, sie gehö­ren zum ver­si­cher­ten Grund­stück und sind fest mit dem Gebäu­de oder Boden ver­bun­den. Die meis­ten moder­nen Tari­fe ver­si­chern ange­bau­te oder auf dem glei­chen Grund­stück ste­hen­de Gara­gen auto­ma­tisch als Teil der Gebäu­de­sub­stanz mit.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Gara­gen auf dem ver­si­cher­ten Grund­stück sind meist auto­ma­tisch mitversichert.
  • Ent­fernt lie­gen­de Gara­gen (ande­re Adres­se) müs­sen aus­drück­lich in die Poli­ce auf­ge­nom­men werden.
  • Ver­si­chert ist die Gebäu­de­sub­stanz – nicht der Inhalt (Auto = Kas­ko, Fahrräder/Geräte = Hausrat).
  • Gedeckt sind Feu­er, Sturm/Hagel, Lei­tungs­was­ser, optio­nal Elementar.
  • Poli­ce prü­fen: Neben­ge­bäu­de soll­ten aus­drück­lich auf­ge­führt sein.

Wann ist die Gara­ge mitversichert?

Die Gara­ge fällt unter die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung, wenn fol­gen­de Bedin­gun­gen erfüllt sind:

  • Fes­te Ver­bin­dung / glei­ches Grund­stück: Die Gara­ge ist bau­lich mit dem Haus ver­bun­den oder steht auf dem­sel­ben Grund­stück. Dazu zäh­len ange­bau­te Gara­gen und frei­ste­hen­de Gara­gen auf Ihrem Privatgrundstück.
  • Mit­ver­si­che­rung als Neben­ge­bäu­de: Die meis­ten Ver­si­che­rer schlie­ßen Neben­ge­bäu­de wie Gara­gen, Schup­pen oder Gar­ten­häu­ser stan­dard­mä­ßig ein. Dies soll­te jedoch expli­zit in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen bzw. im Ver­si­che­rungs­schein auf­ge­führt sein.
  • Gara­ge an ande­rer Adres­se: Eine sepa­rat gele­ge­ne Gara­ge (z. B. im Gara­gen­hof um die Ecke) ist nicht auto­ma­tisch gedeckt – sie muss mit Adres­se in den Ver­trag auf­ge­nom­men werden.
  • Eigen­tums­woh­nung: Tief­ga­ra­gen-Stell­plät­ze und Gara­gen der Wohn­an­la­ge lau­fen über die Gebäu­de­ver­si­che­rung der Eigen­tü­mer­ge­mein­schaft, nicht über eine eige­ne Police.

Gara­ge und Ver­si­che­rungs­schutz im Überblick

Kon­stel­la­ti­on Ver­si­chert über
Ange­bau­te Gara­ge am Haus Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung (auto­ma­tisch)
Frei­ste­hen­de Gara­ge auf dem Grundstück Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung (meist auto­ma­tisch, Poli­ce prüfen)
Gara­ge an ande­rer Adresse nur bei aus­drück­li­cher Auf­nah­me in den Vertrag
Tief­ga­ra­ge der Eigentumswohnanlage Gebäu­de­ver­si­che­rung der WEG
Gemie­te­te Garage Gebäu­de­ver­si­che­rung des Vermieters
Fahr­zeug in der Garage eige­ne Kfz-Kaskoversicherung
Fahr­rä­der, Werk­zeug, Reifen Haus­rat­ver­si­che­rung

Wel­che Schä­den an der Gara­ge sind abgedeckt?

Die Ver­si­che­rung schützt die Gebäu­de­sub­stanz der Gara­ge vor fol­gen­den Schäden:

  • Feu­er, Blitz­schlag und Explosion
  • Sturm (ab Wind­stär­ke 8) und Hagel
  • Lei­tungs­was­ser­schä­den
  • Optio­nal: Ele­men­tar­schä­den (Über­schwem­mung, Stark­re­gen, Schneedruck)

Wich­tig: Der Ver­si­che­rungs­schutz erstreckt sich nur auf die Gara­ge selbst – nicht auf deren Inhal­te. Fahr­zeu­ge sind über die Kfz-Kas­ko­ver­si­che­rung geschützt, Fahr­rä­der und Gar­ten­ge­rä­te über die Hausratversicherung.

Prak­ti­sche Tipps zum Versicherungsschutz

  • Poli­ce prü­fen: Über­prü­fen Sie Ihren Ver­si­che­rungs­schein auf die genaue Auf­lis­tung aller ver­si­cher­ten Gebäu­de und Nebengebäude.
  • Moder­ni­sie­run­gen mel­den: Falls Sie die Gara­ge umbau­en, erwei­tern oder eine Wall­box instal­lie­ren, infor­mie­ren Sie Ihren Versicherer.
  • Ver­si­che­rungs­sum­me: Die Gara­ge muss in der Wert­ermitt­lung ent­hal­ten sein, sonst droht Unter­ver­si­che­rung – ein Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungs-Ver­gleich zeigt Tari­fe mit sau­be­rer Neben­ge­bäu­de-Deckung, kos­ten­los und unverbindlich.
  • Zusatz­bau­stei­ne: Prü­fen Sie, ob Ele­men­tar­scha­den­schutz (Über­flu­tung, Stark­re­gen) für Grund­stück und Gara­ge sinn­voll ist.
  • Car­port beach­ten: Offe­ne Car­ports gel­ten teils als „bau­li­che Grund­stücks­be­stand­tei­le” mit eige­nen Rege­lun­gen – klä­ren Sie das vorab.

Häu­fig gestell­te Fragen

Ist mein Auto in der Gara­ge über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung versichert?

Nein. Das Fahr­zeug ist aus­schließ­lich über die eige­ne Kfz-Ver­si­che­rung (Teil-/Voll­kas­ko) geschützt – die Gebäu­de­ver­si­che­rung deckt nur die Gara­ge als Bauwerk.

Sind Fahr­rä­der und Werk­zeug in der Gara­ge versichert?

Ja, über die Haus­rat­ver­si­che­rung – die Gara­ge auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück zählt zum ver­si­cher­ten Bereich. Für Fahr­rad­dieb­stahl gel­ten je nach Tarif beson­de­re Bedingungen.

Was gilt für mei­ne gemie­te­te Garage?

Das Gebäu­de ver­si­chert der Eigen­tü­mer. Ihr ein­ge­la­ger­ter Haus­rat ist je nach Tarif über die Außen­ver­si­che­rung Ihrer Haus­rat­po­li­ce gedeckt – Details ste­hen in den Bedingungen.

Zahlt die Ver­si­che­rung, wenn das Gara­gen­tor durch Sturm beschä­digt wird?

Ja, ab Wind­stär­ke 8 ist das Tor als Teil der Gebäu­de­sub­stanz über den Sturm­bau­stein versichert.

Muss ich eine neu gebau­te Gara­ge extra melden?

Ja. Ein Neu­bau erhöht den Gebäu­de­wert – mel­den Sie ihn dem Ver­si­che­rer, damit die Gara­ge in Deckung und Ver­si­che­rungs­sum­me auf­ge­nom­men wird.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Wohngebäude Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Wohngebäude Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen