Ja, Garagen sind in der Wohngebäudeversicherung in der Regel enthalten – vorausgesetzt, sie gehören zum versicherten Grundstück und sind fest mit dem Gebäude oder Boden verbunden. Die meisten modernen Tarife versichern angebaute oder auf dem gleichen Grundstück stehende Garagen automatisch als Teil der Gebäudesubstanz mit.
Das Wichtigste in Kürze
- Garagen auf dem versicherten Grundstück sind meist automatisch mitversichert.
- Entfernt liegende Garagen (andere Adresse) müssen ausdrücklich in die Police aufgenommen werden.
- Versichert ist die Gebäudesubstanz – nicht der Inhalt (Auto = Kasko, Fahrräder/Geräte = Hausrat).
- Gedeckt sind Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser, optional Elementar.
- Police prüfen: Nebengebäude sollten ausdrücklich aufgeführt sein.
Wann ist die Garage mitversichert?
Die Garage fällt unter die Wohngebäudeversicherung, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Feste Verbindung / gleiches Grundstück: Die Garage ist baulich mit dem Haus verbunden oder steht auf demselben Grundstück. Dazu zählen angebaute Garagen und freistehende Garagen auf Ihrem Privatgrundstück.
- Mitversicherung als Nebengebäude: Die meisten Versicherer schließen Nebengebäude wie Garagen, Schuppen oder Gartenhäuser standardmäßig ein. Dies sollte jedoch explizit in den Versicherungsbedingungen bzw. im Versicherungsschein aufgeführt sein.
- Garage an anderer Adresse: Eine separat gelegene Garage (z. B. im Garagenhof um die Ecke) ist nicht automatisch gedeckt – sie muss mit Adresse in den Vertrag aufgenommen werden.
- Eigentumswohnung: Tiefgaragen-Stellplätze und Garagen der Wohnanlage laufen über die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft, nicht über eine eigene Police.
Garage und Versicherungsschutz im Überblick
| Konstellation | Versichert über |
|---|---|
| Angebaute Garage am Haus | Wohngebäudeversicherung (automatisch) |
| Freistehende Garage auf dem Grundstück | Wohngebäudeversicherung (meist automatisch, Police prüfen) |
| Garage an anderer Adresse | nur bei ausdrücklicher Aufnahme in den Vertrag |
| Tiefgarage der Eigentumswohnanlage | Gebäudeversicherung der WEG |
| Gemietete Garage | Gebäudeversicherung des Vermieters |
| Fahrzeug in der Garage | eigene Kfz-Kaskoversicherung |
| Fahrräder, Werkzeug, Reifen | Hausratversicherung |
Welche Schäden an der Garage sind abgedeckt?
Die Versicherung schützt die Gebäudesubstanz der Garage vor folgenden Schäden:
- Feuer, Blitzschlag und Explosion
- Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel
- Leitungswasserschäden
- Optional: Elementarschäden (Überschwemmung, Starkregen, Schneedruck)
Wichtig: Der Versicherungsschutz erstreckt sich nur auf die Garage selbst – nicht auf deren Inhalte. Fahrzeuge sind über die Kfz-Kaskoversicherung geschützt, Fahrräder und Gartengeräte über die Hausratversicherung.
Praktische Tipps zum Versicherungsschutz
- Police prüfen: Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschein auf die genaue Auflistung aller versicherten Gebäude und Nebengebäude.
- Modernisierungen melden: Falls Sie die Garage umbauen, erweitern oder eine Wallbox installieren, informieren Sie Ihren Versicherer.
- Versicherungssumme: Die Garage muss in der Wertermittlung enthalten sein, sonst droht Unterversicherung – ein Wohngebäudeversicherungs-Vergleich zeigt Tarife mit sauberer Nebengebäude-Deckung, kostenlos und unverbindlich.
- Zusatzbausteine: Prüfen Sie, ob Elementarschadenschutz (Überflutung, Starkregen) für Grundstück und Garage sinnvoll ist.
- Carport beachten: Offene Carports gelten teils als „bauliche Grundstücksbestandteile” mit eigenen Regelungen – klären Sie das vorab.
Häufig gestellte Fragen
Ist mein Auto in der Garage über die Wohngebäudeversicherung versichert?
Nein. Das Fahrzeug ist ausschließlich über die eigene Kfz-Versicherung (Teil-/Vollkasko) geschützt – die Gebäudeversicherung deckt nur die Garage als Bauwerk.
Sind Fahrräder und Werkzeug in der Garage versichert?
Ja, über die Hausratversicherung – die Garage auf dem Versicherungsgrundstück zählt zum versicherten Bereich. Für Fahrraddiebstahl gelten je nach Tarif besondere Bedingungen.
Was gilt für meine gemietete Garage?
Das Gebäude versichert der Eigentümer. Ihr eingelagerter Hausrat ist je nach Tarif über die Außenversicherung Ihrer Hausratpolice gedeckt – Details stehen in den Bedingungen.
Zahlt die Versicherung, wenn das Garagentor durch Sturm beschädigt wird?
Ja, ab Windstärke 8 ist das Tor als Teil der Gebäudesubstanz über den Sturmbaustein versichert.
Muss ich eine neu gebaute Garage extra melden?
Ja. Ein Neubau erhöht den Gebäudewert – melden Sie ihn dem Versicherer, damit die Garage in Deckung und Versicherungssumme aufgenommen wird.