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Ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in der Privathaftpflicht enthalten?

Aktualisiert: 26. August 2026  ·  Veröffentlicht: 19. Mai 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Nein, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist nicht in der Privathaftpflichtversicherung enthalten. Es handelt sich um zwei völlig separate Versicherungen mit unterschiedlichen Anwendungsbereichen. Während die Privathaftpflicht Schäden im privaten Alltag abdeckt, schützt die Grundbesitzerhaftpflicht vor Haftungsrisiken, die speziell aus dem Besitz und der Verwaltung einer Immobilie entstehen.

Nein, die Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht ist nicht in der Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung ent­hal­ten. Es han­delt sich um zwei völ­lig sepa­ra­te Ver­si­che­run­gen mit unter­schied­li­chen Anwen­dungs­be­rei­chen. Wäh­rend die Pri­vat­haft­pflicht Schä­den im pri­va­ten All­tag abdeckt, schützt die Grund­be­sit­zer­haft­pflicht vor Haf­tungs­ri­si­ken, die spe­zi­ell aus dem Besitz und der Ver­wal­tung einer Immo­bi­lie entstehen.

Unter­schie­de zwi­schen Pri­vat­haft­pflicht und Grundbesitzerhaftpflicht

Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung: Sie schützt Sie als Pri­vat­per­son vor Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen im all­täg­li­chen Leben – etwa wenn Sie als Fuß­gän­ger einen Unfall ver­ur­sa­chen, im Sport einen Drit­ten ver­let­zen oder frem­de Gegen­stän­de beschä­di­gen. Der Fokus liegt auf per­sön­li­chen Hand­lun­gen und nicht auf Immobilieneigentum.

Haus- und Grund­be­sit­zer­haft­pflicht: Die­se Haft­pflicht­ver­si­che­rung ist spe­zi­ell auf die Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht von Immo­bi­li­en­ei­gen­tü­mern zuge­schnit­ten. Sie deckt Schä­den ab, die unmit­tel­bar von der Immo­bi­lie selbst aus­ge­hen: her­ab­fal­len­de Dach­zie­gel oder Fas­sa­den­tei­le, ein­stür­zen­de Bal­ko­ne, umstür­zen­de Bäu­me, aus­tre­ten­des Was­ser aus Roh­ren oder Hei­zungs­an­la­gen, Feuch­tig­keits­schä­den durch Bau­män­gel, Rutsch­ge­fahr durch man­geln­de Schnee­räu­mung sowie Schä­den an Trep­pen, Geh­we­gen und Einfriedungen.

Wann ist die Grund­be­sit­zer­haft­pflicht zwin­gend erforderlich?

Für Haus- und Grund­stücks­ei­gen­tü­mer ist die­se Ver­si­che­rung essen­ti­ell, da die gesetz­li­che Haf­tung unbe­grenzt ist – ein ein­zel­ner Scha­dens­fall kann leicht For­de­run­gen im fünf- bis sechs­stel­li­gen Bereich bedeu­ten. Eine gesetz­li­che Pflicht zum Abschluss besteht in kei­nem Bun­des­land. Bei ver­mie­te­ten oder finan­zier­ten Objek­ten ver­lan­gen Kre­dit­ge­ber, Haus­bank oder Haus­ver­wal­tung den Nach­weis aber häu­fig ver­trag­lich. Auch für unbe­bau­te Grund­stü­cke, Bau­land und Park­plät­ze ist Schutz notwendig.

Man­che Pri­vat­haft­pflicht-Tari­fe bie­ten Zusatz­op­tio­nen für unbe­bau­te Grund­stü­cke – die­se sind jedoch zeit­lich begrenzt und erset­zen kei­ne spe­zia­li­sier­te Grundbesitzerhaftpflicht.

Check­lis­te: Ver­si­che­rungs­schutz rich­tig absichern

  • Erst prü­fen, dann abschlie­ßen: Beim selbst bewohn­ten Ein- oder Zwei­fa­mi­li­en­haus ist das Risi­ko meist bereits in der Pri­vat­haft­pflicht ent­hal­ten – eine eige­ne Poli­ce brau­chen vor allem Ver­mie­ter und Eigen­tü­mer unbe­bau­ter Grundstücke
  • Deckungs­sum­me: Min­des­tens 10 Mil­lio­nen Euro für kom­bi­nier­te Per­so­nen- und Sach­schä­den wählen
  • Ver­mie­te­te Immo­bi­lie: eige­ne Grund­be­sit­zer­haft­pflicht drin­gend zu emp­feh­len – gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist sie nicht
  • Ver­trag­li­che Auf­la­gen prü­fen: Kre­dit­ge­ber und Haus­ver­wal­tun­gen ver­lan­gen den Nach­weis oft, auch ohne gesetz­li­che Pflicht
  • Kos­ten­check: Grund­be­sit­zer­haft­pflicht kos­tet ca. 80–350 Euro jähr­lich je nach Immo­bi­li­en­wert und Lage
  • Leis­tungs­um­fang ver­glei­chen: Ach­ten Sie auf Ele­men­tar­schä­den und Ver­si­che­rung von Rohrleitungen
  • Ver­si­che­rungs­mak­ler nut­zen: Kos­ten­lo­se Ver­glei­che und indi­vi­du­el­le Bera­tung hel­fen, Deckungs­lü­cken zu vermeiden
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