Die Kosten für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung sind in der Regel als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich absetzbar, sofern sie im Rahmen einer Vermietung oder gewerblichen Nutzung anfallen.
Wenn eine Immobilie vermietet wird, können die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden.
Wenn die Immobilie gewerblich genutzt wird, können die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden.