Die Frage, ob die Kosten für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auf die Mieter umgelegt werden können, hängt von verschiedenen Faktoren ab und ist im Einzelfall zu prüfen.
Grundsätzlich gilt, dass die Kosten für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden können, wenn dies im Mietvertrag oder in der Betriebskostenverordnung ausdrücklich vereinbart ist.
Allerdings dürfen nur die tatsächlich angefallenen Kosten für die Versicherung auf die Mieter umgelegt werden, nicht jedoch Verwaltungskosten oder Gewinnaufschläge des Vermieters.
Es ist jedoch zu beachten, dass die Umlagefähigkeit von Betriebskosten gesetzlich geregelt ist und bestimmte Einschränkungen und Vorgaben bestehen. Auch müssen die Betriebskosten in einer ordnungsgemäßen Nebenkostenabrechnung transparent dargestellt werden.