Ja, die Inhaltsversicherung ist in der Regel als Neuwertversicherung gestaltet. Das bedeutet, dass im Schadensfall der Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen neuen Gegenstandes erstattet wird, vorausgesetzt, die versicherten Gegenstände wurden bis zum Eintritt des Schadens auch tatsächlich genutzt und waren nicht etwa schon vorher durch Desinteresse entwertet (sog. Prinzip der Vorsorge).
Funktionsweise der Neuwertversicherung
Bei einer Neuwertversicherung wird der Versicherungsnehmer so gestellt, als ob der Schaden nie eingetreten wäre. Im Fall von zerstörten oder beschädigten Gegenständen bedeutet das:
- Erstattung des Neuwerts: Die Versicherung zahlt den Betrag, den es kosten würde, den beschädigten oder zerstörten Gegenstand neu zu kaufen. Dies schließt nicht nur den Kaufpreis ein, sondern berücksichtigt auch die Preissteigerungen, die seit dem Kauf des Originalgegenstandes eingetreten sein könnten.
Beispiele
- Büroeinrichtung: Wenn Büromöbel durch einen Brand zerstört werden, erstattet die Inhaltsversicherung den Betrag, der nötig ist, um die Möbel neu zu kaufen.
- Betriebsausrüstung: Bei Beschädigung von Maschinen oder technischen Geräten durch z.B. Wasserschaden wird der Neuwert der Geräte erstattet, sodass gleichwertige neue Geräte angeschafft werden können.
Wichtige Überlegungen
- Abschreibungen: Bei der Neuwertversicherung werden übliche Abschreibungen nicht berücksichtigt. Es wird immer der volle Neuwert ersetzt, solange die versicherten Gegenstände ordnungsgemäß genutzt wurden.
- Versicherungswert: Es ist wichtig, dass die Versicherungssumme regelmäßig überprüft und angepasst wird, um eine mögliche Unterversicherung zu vermeiden. Bei einer Unterversicherung würde im Schadensfall nur ein Teil des Neuwerts erstattet, entsprechend dem Verhältnis der tatsächlichen Versicherungssumme zum tatsächlichen Neuwert der gesamten versicherten Inhalte.
Fazit
Eine Inhaltsversicherung als Neuwertversicherung bietet umfassenden Schutz für das Betriebsvermögen, indem sie sicherstellt, dass im Schadensfall finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um die beschädigten oder zerstörten Gegenstände ohne finanzielle Einbußen zu ersetzen. Dies trägt wesentlich dazu bei, den betrieblichen Ablauf nach einem Schadensereignis schnell wiederherzustellen.