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Ist die Pfer­de­haft­pflicht auch bei Kutsch­fahr­ten gültig?

Ob die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch bei Kutsch­fahr­ten gül­tig ist, hängt von den spe­zi­fi­schen Bedin­gun­gen des Ver­si­che­rungs­ver­trags ab. In vie­len Stan­dard­ta­ri­fen der Pfer­de­haft­pflicht ist der Ver­si­che­rungs­schutz für Frei­zeit­nut­zung des Pfer­des vor­ge­se­hen, aber Kutsch­fahr­ten kön­nen als beson­de­re Risi­ken ange­se­hen wer­den. Hier sind die wich­tigs­ten Aspek­te dazu:

1. Ver­si­che­rungs­schutz bei pri­va­ten Kutschfahrten

In eini­gen Fäl­len deckt die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung auch pri­va­te Kutsch­fahr­ten ab, wenn sie gele­gent­lich und für pri­va­te Zwe­cke statt­fin­den. Es ist jedoch rat­sam, in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen nach­zu­se­hen, ob die­ser spe­zi­fi­sche Schutz für Kutsch­fahr­ten ein­ge­schlos­sen ist oder als Zusatz­op­ti­on hin­zu­ge­fügt wer­den kann.

  • Bei­spiel: Du unter­nimmst gele­gent­lich pri­va­te Aus­fahr­ten mit dei­ner Pfer­de­kut­sche. Wenn dei­ne Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Kutsch­fahr­ten mit abdeckt, sind Schä­den, die das Pferd dabei ver­ur­sacht, inbegriffen.

2. Gewerb­li­che Kutschfahrten

Wenn du dein Pferd für gewerb­li­che Kutsch­fahr­ten, wie z. B. Hoch­zeits­fahr­ten, tou­ris­ti­sche Aus­flü­ge oder ande­re kom­mer­zi­el­le Zwe­cke ein­setzt, benö­tigst du in der Regel eine spe­zi­el­le gewerb­li­che Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Die­se deckt die erhöh­ten Risi­ken ab, die durch den gewerb­li­chen Ein­satz entstehen.

  • Bei­spiel: Du bie­test regel­mä­ßig Kutsch­fahr­ten für Hoch­zei­ten an. In die­sem Fall benö­tigst du eine Betriebs­haft­pflicht­ver­si­che­rung, die spe­zi­ell auf den gewerb­li­chen Ein­satz von Pfer­den und Kut­schen zuge­schnit­ten ist.

3. Schä­den durch das Pferd wäh­rend Kutschfahrten

Bei Schä­den, die durch das Pferd wäh­rend einer Kutsch­fahrt ent­ste­hen, wie z. B. wenn das Pferd durch­geht und ein Fahr­zeug oder eine Per­son ver­letzt, greift die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung nur dann, wenn der Schutz für Kutsch­fahr­ten aus­drück­lich ein­ge­schlos­sen ist. Andern­falls müss­test du eine Erwei­te­rung der Poli­ce oder eine spe­zi­el­le Kutsch­haft­pflicht in Betracht ziehen.

  • Bei­spiel: Dein Pferd erschrickt wäh­rend einer Kutsch­fahrt und ver­ur­sacht einen Unfall. In die­sem Fall greift die Ver­si­che­rung nur, wenn Kutsch­fahr­ten in dei­ner Poli­ce berück­sich­tigt sind.

Fazit:

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist bei pri­va­ten Kutsch­fahr­ten mög­li­cher­wei­se gül­tig, sofern dies in den Ver­si­che­rungs­be­din­gun­gen fest­ge­legt ist. Für gewerb­li­che Kutsch­fahr­ten oder regel­mä­ßi­ge Aus­fahr­ten benö­tigst du jedoch eine spe­zi­el­le gewerb­li­che Haft­pflicht­ver­si­che­rung. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, den pas­sen­den Tarif zu fin­den, der Kutsch­fahr­ten und deren Risi­ken abdeckt.

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