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Ist die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung steu­er­lich absetzbar?

Ja, die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung kann unter bestimm­ten Umstän­den steu­er­lich absetz­bar sein, aber dies hängt von der Nut­zung des Pfer­des und dei­nem beruf­li­chen Umfeld ab. Hier sind die wich­tigs­ten Sze­na­ri­en, in denen die Ver­si­che­rung absetz­bar sein könnte:

1. Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung als Betriebsausgabe

Wenn das Pferd beruf­lich genutzt wird, z. B. in einem gewerb­li­chen Bereich wie der Pfer­de­zucht, dem Reit­un­ter­richt, oder als Tur­nier­pferd, kann die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung als Betriebs­aus­ga­be steu­er­lich abge­setzt wer­den. In die­sem Fall han­delt es sich um Kos­ten, die im Zusam­men­hang mit dei­ner gewerb­li­chen Tätig­keit ste­hen und daher steu­er­lich gel­tend gemacht wer­den können.

  • Bei­spiel: Wenn du als Reit­leh­rer oder Pfer­de­züch­ter tätig bist und das Pferd Teil dei­ner gewerb­li­chen Tätig­keit ist, kannst du die Ver­si­che­rungs­prä­mi­en als Betriebs­aus­ga­be in dei­ner Steu­er­erklä­rung angeben.

2. Pri­vat genutz­te Pferde

Für pri­vat genutz­te Pfer­de, wie Frei­zeit­pfer­de, ist die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung in der Regel nicht steu­er­lich absetz­bar. In die­sem Fall han­delt es sich um eine pri­va­te Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die nicht in Zusam­men­hang mit einer gewerb­li­chen Tätig­keit steht und daher nicht als abzugs­fä­hi­ge Aus­ga­be gilt.

  • Bei­spiel: Wenn du ein Pferd aus­schließ­lich pri­vat für Frei­zeit­zwe­cke hältst, kannst du die Kos­ten für die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung nicht steu­er­lich gel­tend machen.

3. Misch­ge­nutz­te Pferde

Wenn dein Pferd sowohl beruf­lich als auch pri­vat genutzt wird, besteht die Mög­lich­keit, einen pro­zen­tua­len Anteil der Kos­ten als Betriebs­aus­ga­be abzu­set­zen. In die­sem Fall musst du nach­wei­sen, wie viel Zeit und in wel­chem Umfang das Pferd für beruf­li­che Zwe­cke genutzt wird, und ent­spre­chend einen Teil der Kos­ten steu­er­lich gel­tend machen.

  • Bei­spiel: Wenn du ein Pferd sowohl für den pri­va­ten Frei­zeit­ge­brauch als auch für gele­gent­li­che Tur­nie­re nutzt, die beruf­li­cher Natur sind, könn­test du einen Teil der Kos­ten für die Ver­si­che­rung abset­zen, abhän­gig von der Nutzung.

4. Son­der­fäl­le

Falls du das Pferd für spe­zi­el­le beruf­li­che Zwe­cke ein­setzt, wie z. B. als The­ra­pie­pferd oder für tier­ge­stütz­te Päd­ago­gik, könn­te die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung eben­falls steu­er­lich absetz­bar sein. Hier ist es rat­sam, dies im Ein­zel­fall mit einem Steu­er­be­ra­ter zu klären.

Fazit

Die Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung ist dann steu­er­lich absetz­bar, wenn das Pferd in einem gewerb­li­chen Kon­text genutzt wird, wie z. B. bei der Pfer­de­zucht, im Reit­sport oder bei beruf­li­chen Tätig­kei­ten wie der Reit­the­ra­pie. Für pri­vat genutz­te Pfer­de ist die Ver­si­che­rung in der Regel nicht steu­er­lich absetz­bar. Ein Pfer­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung Ver­gleich hilft dir, die pas­sen­de Ver­si­che­rung für dei­ne Bedürf­nis­se zu finden.

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