Eine private Haftpflicht Versicherung können Sie grundsätzlich von der Steuer absetzen.
Der Beitrag Ihrer Privathaftpflichtversicherung zählt zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und somit zu den Sonderausgaben
Sie können jedoch nicht mehr ansetzen als den Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen, welche bei Angestellten, Beamten und Rentner bei max. EUR 1.900 und bei Selbständigen und Freiberuflern bei max. EUR 2.800 pro Jahr liegt.
Hinweis:
Bei Arbeitnehmern ist der Höchstbetrag meist schon durch die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ausgeschöpft.