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Ist die Pri­vat­haft­pflicht steu­er­lich absetzbar?

Eine pri­va­te Haft­pflicht Ver­si­che­rung kön­nen Sie grund­sätz­lich von der Steu­er absetzen.

Der Bei­trag Ihrer Pri­vat­haft­pflicht­ver­si­che­rung zählt zu den sons­ti­gen Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen und somit zu den Son­der­aus­ga­ben

Sie kön­nen jedoch nicht mehr anset­zen als den Höchst­be­trag für Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen, wel­che bei Ange­stell­ten, Beam­ten und Rent­ner bei max. EUR 1.900 und bei Selb­stän­di­gen und Frei­be­ruf­lern bei max. EUR 2.800 pro Jahr liegt.

Hin­weis:

Bei Arbeit­neh­mern ist der Höchst­be­trag meist schon durch die Bei­trä­ge zur gesetz­li­chen Sozi­al­ver­si­che­rung ausgeschöpft.

 

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