Ja, eine Solaranlage (Photovoltaikanlage oder Solarthermieanlage) kann in der Wohngebäudeversicherung mitversichert sein, allerdings hängt dies von den Vertragsbedingungen ab. In vielen Fällen ist die Solaranlage automatisch mitversichert, wenn sie fest mit dem Gebäude verbunden ist, ähnlich wie andere feste Gebäudebestandteile.
Wann ist die Solaranlage mitversichert?
- Feste Verbindung zum Gebäude:
- Wenn die Solaranlage fest installiert ist, gilt sie in der Regel als Bestandteil des Gebäudes und ist somit über die Wohngebäudeversicherung gegen die typischen Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser mitversichert.
- Erweiterter Versicherungsschutz:
- Es kann sinnvoll sein, den Versicherungsschutz zu erweitern, um auch spezielle Risiken abzudecken, die Solaranlagen betreffen. Dazu gehören Diebstahl, Vandalismus, Kurzschlüsse, und Überspannungsschäden durch Blitzeinschlag. Manche Versicherer bieten spezielle Zusatzbausteine an, um diesen Schutz zu erweitern.
Was ist nicht abgedeckt?
- Ertragsausfall: Schäden, die dazu führen, dass die Solaranlage keinen Strom mehr produziert und somit Ertragsausfälle entstehen, sind in der Standard-Wohngebäudeversicherung nicht enthalten. Hierfür kann eine Ertragsausfallversicherung als Ergänzung sinnvoll sein.
Zusatzversicherung für Solaranlagen:
- Für umfassenden Schutz ist es ratsam, eine spezielle Photovoltaikversicherung abzuschließen, die zusätzlich Schäden wie Diebstahl, Vandalismus oder Betriebsstörungen abdeckt.
Fazit:
Eine Solaranlage ist häufig in der Wohngebäudeversicherung mitversichert, wenn sie fest mit dem Gebäude verbunden ist. Für umfassenderen Schutz gegen zusätzliche Risiken kann eine Photovoltaikversicherung oder Ertragsausfallversicherung sinnvoll sein. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft dabei, den besten Schutz für deine Solaranlage zu finden.