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Ist die Ter­ras­se in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abgedeckt?

Ja, eine Ter­ras­se ist in der Regel über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt, da sie als fes­ter Bestand­teil des Gebäu­des gilt. Sie wird in den Ver­si­che­rungs­schutz ein­be­zo­gen, wenn es um Schä­den geht, die durch die ver­si­cher­ten Gefah­ren wie Feu­er, Sturm, Hagel oder Lei­tungs­was­ser­schä­den entstehen.

Wann ist die Ter­ras­se abgedeckt?

  1. Schä­den durch Sturm oder Hagel:
    • Wenn die Ter­ras­se durch einen Sturm oder Hagel beschä­digt wird, z. B. durch umher­flie­gen­de Gegen­stän­de oder her­ab­fal­len­de Äste, deckt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung die Repa­ra­tur­kos­ten der Ter­ras­se ab.
  2. Schä­den durch Feu­er:
    • Auch Feu­er­schä­den, die an der Ter­ras­se oder den dazu­ge­hö­ri­gen Bau­tei­len (wie Über­da­chun­gen oder fest instal­lier­ten Mar­ki­sen) ent­ste­hen, sind in der Regel abgedeckt.
  3. Was­ser­schä­den:
    • Bei Schä­den durch aus­tre­ten­des Was­ser aus Lei­tun­gen, das bei­spiels­wei­se den Boden oder das Mau­er­werk der Ter­ras­se beschä­digt, greift eben­falls der Schutz der Wohngebäudeversicherung.

Was ist nicht abgedeckt?

  • Beweg­li­che Gegen­stän­de, wie Gar­ten­mö­bel oder Pflan­zen, sind nicht durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung geschützt. Hier greift die Haus­rat­ver­si­che­rung, wenn ein ent­spre­chen­der Schutz für den Außen­be­reich ver­ein­bart wurde.

Fazit:

Die Ter­ras­se ist durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt, solan­ge es sich um Schä­den han­delt, die durch die ver­si­cher­ten Gefah­ren ent­ste­hen. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen kann hel­fen, sicher­zu­stel­len, dass alle wich­ti­gen Bau­tei­le des Gebäu­des opti­mal ver­si­chert sind.

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