Ja, eine Terrasse ist in der Regel über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, da sie als fester Bestandteil des Gebäudes gilt. Sie wird in den Versicherungsschutz einbezogen, wenn es um Schäden geht, die durch die versicherten Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasserschäden entstehen.
Wann ist die Terrasse abgedeckt?
- Schäden durch Sturm oder Hagel:
- Wenn die Terrasse durch einen Sturm oder Hagel beschädigt wird, z. B. durch umherfliegende Gegenstände oder herabfallende Äste, deckt die Wohngebäudeversicherung die Reparaturkosten der Terrasse ab.
- Schäden durch Feuer:
- Auch Feuerschäden, die an der Terrasse oder den dazugehörigen Bauteilen (wie Überdachungen oder fest installierten Markisen) entstehen, sind in der Regel abgedeckt.
- Wasserschäden:
- Bei Schäden durch austretendes Wasser aus Leitungen, das beispielsweise den Boden oder das Mauerwerk der Terrasse beschädigt, greift ebenfalls der Schutz der Wohngebäudeversicherung.
Was ist nicht abgedeckt?
- Bewegliche Gegenstände, wie Gartenmöbel oder Pflanzen, sind nicht durch die Wohngebäudeversicherung geschützt. Hier greift die Hausratversicherung, wenn ein entsprechender Schutz für den Außenbereich vereinbart wurde.
Fazit:
Die Terrasse ist durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, solange es sich um Schäden handelt, die durch die versicherten Gefahren entstehen. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen kann helfen, sicherzustellen, dass alle wichtigen Bauteile des Gebäudes optimal versichert sind.