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Ist die Terrasse in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 17. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, Terrassen sind in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt – allerdings nur als fest angebaute Bestandteile des Gebäudes und nur bei versicherten Schadensursachen wie Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasserschäden. Bewegliche Einrichtungen wie Möbel oder Markisen fallen unter die Hausratversicherung.

Ja, Ter­ras­sen sind in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt – aller­dings nur als fest ange­bau­te Bestand­tei­le des Gebäu­des und nur bei ver­si­cher­ten Scha­dens­ur­sa­chen wie Feu­er, Sturm, Hagel oder Lei­tungs­was­ser­schä­den. Beweg­li­che Ein­rich­tun­gen wie Möbel oder Mar­ki­sen fal­len unter die Hausratversicherung.

Wel­che Ter­ras­sen­schä­den die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt Ihre Ter­ras­se vor den klas­si­schen Ver­si­che­rungs­ge­fah­ren. Dazu zählen:

  • Sturm- und Hagel­schä­den: Wenn Stür­me oder Hagel die Ter­ras­sen­ober­flä­che, Gelän­der, Trep­pen oder eine Ter­ras­sen­über­da­chung beschä­di­gen, trägt die Ver­si­che­rung die Reparaturkosten.
  • Feu­er­schä­den: Brand- und Rauch­schä­den an der Ter­ras­se selbst sowie an fest instal­lier­ten Ele­men­ten wie Mar­ki­sen oder Ter­ras­sen­dä­chern sind versichert.
  • Lei­tungs­was­ser­schä­den: Wenn defek­te Was­ser­lei­tun­gen die Ter­ras­se durch­feuch­ten oder das Mau­er­werk beschä­di­gen, greift der Versicherungsschutz.
  • Schnee­druck und Schnee­last: In vie­len Tari­fen auch Schä­den durch extre­me Schnee­men­gen auf der Ter­ras­se abgedeckt.

Was nicht ver­si­chert ist – wich­ti­ge Ausnahmen

Nicht alles, das mit der Ter­ras­se zu tun hat, wird von der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung geschützt. Hier sind die wich­tigs­ten Lücken:

  • Mobi­li­ar und Deko­ra­ti­on: Gar­ten­mö­bel, Pflanz­kü­bel, Son­nen­schir­me und Gar­ten­de­ko­ra­ti­on sind nicht ver­si­chert. Für die­se Gegen­stän­de benö­ti­gen Sie eine Haus­rat­ver­si­che­rung mit Außenbereichsschutz.
  • Ver­schleiß­schä­den: Ris­se durch Mate­ri­al­er­mü­dung oder natür­li­che Abnut­zung des Belags wer­den nicht erstattet.
  • Beweg­li­che Mar­ki­sen und Son­nen­se­gel: Wäh­rend fest instal­lier­te Mar­ki­sen unter den Ver­si­che­rungs­schutz fal­len, sind mobi­le Vari­an­ten ausgeschlossen.
  • Ober­flä­chen­schä­den ohne äuße­re Ein­wir­kung: Ver­fär­bun­gen oder Krat­zer ohne exter­ne Scha­dens­ur­sa­che sind nicht gedeckt.

Tipps zur opti­ma­len Ver­si­che­rung der Terrasse

  • Klä­ren Sie mit Ihrer Ver­si­che­rung ab, ob auch Ter­ras­sen­dä­cher, Über­da­chun­gen und Gelän­der als Gebäu­de­be­stand­tei­le gelten.
  • Prü­fen Sie, ob Schä­den durch Ele­men­tar­ge­fah­ren wie Über­schwem­mung oder Erd­be­ben in Ihrem Tarif ent­hal­ten sind – die­se sind nicht immer Standard.
  • Erwä­gen Sie eine zusätz­li­che Haus­rat­ver­si­che­rung mit Außen­schutz für Gar­ten­mö­bel und Pflanzen.
  • Doku­men­tie­ren Sie den Zustand Ihrer Ter­ras­se mit Fotos – das hilft bei Schadensregulierung.
  • Ver­glei­chen Sie Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen regel­mä­ßig: Unter­schie­de bei Leis­tun­gen und Aus­schlüs­sen kön­nen erheb­lich sein.
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