Ja, eine Terrasse ist in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung abgesichert, da sie als fester Bestandteil des Gebäudes gilt. Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden an fest installierten Strukturen, zu denen auch Terrassen, Balkone und andere bauliche Elemente gehören.
Was deckt die Wohngebäudeversicherung bei Terrassenschäden?
- Schäden an der Bausubstanz:
- Wenn die Terrasse durch versicherte Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasserschäden beschädigt wird, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für die Reparatur oder den Wiederaufbau der Terrasse.
- Naturgefahren:
- Falls die Terrasse durch eine Naturkatastrophe wie Überschwemmung oder Erdrutsche beschädigt wird, greift der Schutz nur, wenn eine Elementarschadenversicherung als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wurde.
- Folgeschäden:
- Auch Folgeschäden, wie etwa durch eindringendes Wasser, das durch eine beschädigte Terrasse ins Haus gelangt, werden in der Regel von der Wohngebäudeversicherung übernommen.
Was ist nicht abgedeckt?
- Bewegliche Gegenstände wie Terrassenmöbel, Sonnenschirme oder Dekorationsgegenstände sind nicht durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Diese sind über die Hausratversicherung versichert, sofern sie beschädigt oder zerstört werden.
Fazit:
Die Terrasse ist in der Wohngebäudeversicherung als fester Bestandteil des Gebäudes mitversichert. Für umfassenden Schutz gegen alle möglichen Risiken, einschließlich Naturgefahren, sollte eine Elementarschadenversicherung in Betracht gezogen werden. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft dir, den optimalen Schutz für deine Immobilie zu finden.