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Ist die Terrasse über die Wohngebäudeversicherung abgesichert?

Aktualisiert: 14. Juni 2026  ·  Veröffentlicht: 18. September 2024
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Ja, Terrassen sind in der Wohngebäudeversicherung versichert, sofern sie als fester Bestandteil des Gebäudes errichtet sind. Die Versicherung deckt Schäden durch versicherte Gefahren wie Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen und Besonderheiten, die du kennen solltest.

Ja, Ter­ras­sen sind in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ver­si­chert, sofern sie als fes­ter Bestand­teil des Gebäu­des errich­tet sind. Die Ver­si­che­rung deckt Schä­den durch ver­si­cher­te Gefah­ren wie Feu­er, Sturm, Hagel und Lei­tungs­was­ser. Aller­dings gibt es wich­ti­ge Aus­nah­men und Beson­der­hei­ten, die du ken­nen solltest.

Wel­che Ter­ras­sen­schä­den sind versichert?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung schützt dei­ne Ter­ras­se als Gebäu­de­be­stand­teil vor klas­si­schen Scha­den­er­eig­nis­sen. Ver­si­cher­te Gefah­ren sind:

  • Feu­er und Blitz­schlag: Wenn dei­ne Ter­ras­se durch Brand oder direk­ten Blitz­ein­schlag beschä­digt wird
  • Sturm und Hagel: Beschä­di­gun­gen durch Wind­s­tür­ke oder Hagel­schlag (ab Wind­stär­ke 8)
  • Lei­tungs­was­ser­schä­den: Schä­den durch aus­tre­ten­de Was­ser aus Roh­ren, Dach­rin­nen oder Niederschlagsleitungen
  • Ein­bruch­dieb­stahl: Beschä­di­gun­gen beim Ein­bruch sind mitversichert

Fol­ge­schä­den, bei­spiels­wei­se wenn Was­ser durch eine beschä­dig­te Ter­ras­se ins Haus ein­dringt, wer­den eben­falls regu­liert. Die Ver­si­che­rung zahlt sowohl für Repa­ra­tu­ren als auch für not­wen­di­ge Wiederherstellungsmaßnahmen.

Was ist bei Natur­ge­fah­ren und Aus­nah­men zu beachten?

Eine wich­ti­ge Ein­schrän­kung betrifft Ele­men­tar­schä­den wie Über­schwem­mun­gen, Stark­re­gen, Schnee­druck oder Erd­rut­sche. Die­se sind in der Stan­dard­ver­si­che­rung nicht ent­hal­ten. Du benö­tigst dafür einen zusätz­li­chen Ele­men­tar­scha­den­schutz, beson­ders wenn dei­ne Immo­bi­lie in einer Risi­ko­ge­gend liegt.

Auch Ver­schleiß, feh­ler­haf­te Ver­ar­bei­tung oder man­geln­de Instand­hal­tung fal­len nicht unter den Ver­si­che­rungs­schutz. Eben­so sind Ter­ras­sen­mö­bel, Son­nen­schir­me und Deko­ra­tio­nen nicht über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­si­chert – hier­für ist die Haus­rat­ver­si­che­rung zustän­dig, wenn die­se Gegen­stän­de unter die Ver­si­che­rung fallen.

Prak­ti­sche Tipps zur Terrassenversicherung

  • Doku­men­tie­re die Aus­stat­tung: Foto­gra­fie­re dei­ne Ter­ras­se und lage­re die Bil­der digi­tal – wich­tig für Schadensersatz
  • Prü­fe dei­ne Poli­ce genau: Kon­trol­lie­re, wel­che Natur­ge­fah­ren in dei­nem Tarif ent­hal­ten sind
  • Schlie­ße Ele­men­tar­schutz ab: Vor allem bei hohem Über­schwem­mungs­ri­si­ko oder in Hang­la­gen ratsam
  • Unter­schei­de Gebäu­de und Haus­rat: Ter­ras­sen­be­schä­di­gun­gen → Wohn­ge­bäu­de; Möbel­schä­den → Hausrat
  • Nut­ze einen Tarif­ver­gleich: Ver­schie­de­ne Ver­si­che­rer bie­ten unter­schied­li­che Deckungs­um­fän­ge – ein Ver­gleich lohnt sich
  • Infor­mie­re dei­nen Ver­si­che­rer über Umbau­ten: Wenn du dei­ne Ter­ras­se über­dachst oder ver­grö­ßerst, muss die Ver­si­che­rung ange­passt werden
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