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Ist die Ter­ras­se über die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abgesichert?

Ja, eine Ter­ras­se ist in der Regel durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­si­chert, da sie als fes­ter Bestand­teil des Gebäu­des gilt. Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt Schä­den an fest instal­lier­ten Struk­tu­ren, zu denen auch Ter­ras­sen, Bal­ko­ne und ande­re bau­li­che Ele­men­te gehören.

Was deckt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei Terrassenschäden?

  1. Schä­den an der Bau­sub­stanz:
    • Wenn die Ter­ras­se durch ver­si­cher­te Gefah­ren wie Feu­er, Sturm, Hagel oder Lei­tungs­was­ser­schä­den beschä­digt wird, über­nimmt die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung die Kos­ten für die Repa­ra­tur oder den Wie­der­auf­bau der Terrasse.
  2. Natur­ge­fah­ren:
    • Falls die Ter­ras­se durch eine Natur­ka­ta­stro­phe wie Über­schwem­mung oder Erd­rut­sche beschä­digt wird, greift der Schutz nur, wenn eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung als Zusatz zur Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­schlos­sen wurde.
  3. Fol­ge­schä­den:
    • Auch Fol­ge­schä­den, wie etwa durch ein­drin­gen­des Was­ser, das durch eine beschä­dig­te Ter­ras­se ins Haus gelangt, wer­den in der Regel von der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung übernommen.

Was ist nicht abgedeckt?

  • Beweg­li­che Gegen­stän­de wie Ter­ras­sen­mö­bel, Son­nen­schir­me oder Deko­ra­ti­ons­ge­gen­stän­de sind nicht durch die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung abge­deckt. Die­se sind über die Haus­rat­ver­si­che­rung ver­si­chert, sofern sie beschä­digt oder zer­stört werden.

Fazit:

Die Ter­ras­se ist in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung als fes­ter Bestand­teil des Gebäu­des mit­ver­si­chert. Für umfas­sen­den Schutz gegen alle mög­li­chen Risi­ken, ein­schließ­lich Natur­ge­fah­ren, soll­te eine Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung in Betracht gezo­gen wer­den. Ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen hilft dir, den opti­ma­len Schutz für dei­ne Immo­bi­lie zu finden.

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