Leider Nein!
Da der Versicherungsbeitrag für einen Rechtsschutz für Vermieter nicht zu den umlagefähigen Nebenkosten zählt, ist dieser weder nach § 2 Ziffer 13 noch nach Ziffer 17 BetriebskostenVO umlegbar (OLG Düsseldorf WuM 1995, 203).