Suche

Ist die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung steu­er­lich absetzbar?

Ist die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung steu­er­lich absetzbar?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist eine wich­ti­ge Absi­che­rung für Immo­bi­li­en­be­sit­zer, aber vie­le fra­gen sich, ob sie die Kos­ten für die­se Ver­si­che­rung in ihrer Steu­er­erklä­rung gel­tend machen kön­nen. Die Ant­wort hängt davon ab, wie das Gebäu­de genutzt wird. Grund­sätz­lich gilt: Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kann unter bestimm­ten Bedin­gun­gen steu­er­lich absetz­bar sein – ins­be­son­de­re dann, wenn es sich um ver­mie­te­te oder gewerb­lich genutz­te Immo­bi­li­en han­delt. Für selbst­ge­nutz­te Immo­bi­li­en ist die Absetz­bar­keit jedoch eingeschränkt.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei ver­mie­te­ten Immobilien

Wenn du eine Immo­bi­lie ver­mie­test, gel­ten die Kos­ten der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung als Wer­bungs­kos­ten. Wer­bungs­kos­ten sind alle Aus­ga­ben, die im Zusam­men­hang mit der Erzie­lung von Miet­ein­nah­men ste­hen. Da die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung den Schutz des Gebäu­des sicher­stellt und somit direkt mit den Miet­ein­nah­men in Ver­bin­dung steht, kannst du die­se Aus­ga­ben in vol­ler Höhe bei dei­ner Steu­er­erklä­rung gel­tend machen. Dies gilt für:

  • Ver­mie­te­te Wohn­im­mo­bi­li­en: Die Prä­mi­en der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung kön­nen als Wer­bungs­kos­ten in der Anla­ge V (Ver­mie­tung und Ver­pach­tung) der Steu­er­erklä­rung ein­ge­tra­gen werden.
  • Gewerb­lich genutz­te Immo­bi­li­en: Auch für Gewer­be­im­mo­bi­li­en sind die Kos­ten der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung absetz­bar, da sie betrieb­lich beding­te Aus­ga­ben darstellen.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung bei selbst­ge­nutz­ten Immobilien

Für selbst­ge­nutz­te Immo­bi­li­en ist die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung in der Regel nicht steu­er­lich absetz­bar. Dies liegt dar­an, dass die Ver­si­che­rung in die­sem Fall als pri­va­te Vor­sor­ge gilt und kei­ne direk­ten Ein­nah­men erzielt wer­den, wie es bei ver­mie­te­ten Immo­bi­li­en der Fall ist.

Es gibt jedoch eine Aus­nah­me: Wenn ein Teil der selbst­ge­nutz­ten Immo­bi­lie beruf­lich genutzt wird, bei­spiels­wei­se als Arbeits­zim­mer oder Büro, kön­nen antei­li­ge Kos­ten der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung steu­er­lich abge­setzt wer­den. Hier­bei wird der beruf­lich genutz­te Anteil der Immo­bi­lie berech­net, und die ent­spre­chen­den Ver­si­che­rungs­prä­mi­en wer­den antei­lig gel­tend gemacht.

Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung und Nebenkostenabrechnung

Bei ver­mie­te­ten Immo­bi­li­en kön­nen die Kos­ten der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung in vie­len Fäl­len auf die Mie­ter umge­legt wer­den. Die Ver­si­che­rung zählt zu den umla­ge­fä­hi­gen Neben­kos­ten, die der Ver­mie­ter im Rah­men der jähr­li­chen Neben­kos­ten­ab­rech­nung auf die Mie­ter ver­tei­len kann. Dadurch trägt der Mie­ter einen Teil der Ver­si­che­rungs­kos­ten, wäh­rend der Ver­mie­ter die Prä­mi­en gleich­zei­tig als Wer­bungs­kos­ten steu­er­lich abset­zen kann.

Fazit: Wann ist die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung steu­er­lich absetzbar?

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist steu­er­lich absetz­bar, wenn sie für ver­mie­te­te oder gewerb­lich genutz­te Immo­bi­li­en abge­schlos­sen wird. In die­sen Fäl­len kön­nen die Kos­ten als Wer­bungs­kos­ten oder Betriebs­aus­ga­ben in der Steu­er­erklä­rung ange­ge­ben wer­den. Bei selbst­ge­nutz­ten Immo­bi­li­en ist die Absetz­bar­keit in der Regel nicht mög­lich, es sei denn, ein Teil des Gebäu­des wird beruf­lich genutzt. Um den bes­ten Schutz und die pas­sen­de Ver­si­che­rung zu fin­den, lohnt sich ein Ver­gleich der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­run­gen.

Vergleichen Sie die besten Angebote für Wohngebäude Versicherungen

Vergleichen Sie die besten Tarife in nur wenigen Minuten, um die optimale Versicherung für Ihre Bedürfnisse zu finden und sicherzustellen, dass Sie den besten Schutz zu einem günstigen Preis erhalten

Folgen Sie uns
Unsere Kundenbewertung
Sie möchten die optimale Wohngebäude Versicherung finden?

Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

Nicht enthalten im Versicherungsvergleich auf www.versicherungsvergleiche.de sind insbesondere Versicherungsunternehmen und deren Tarife, die nicht mit freien Versicherungsmaklern zusammenarbeiten und die dem Makler in der Regel auch keine Informationen zu aktuellen Preisen und Bedingungen zur Verfügung stellen