Ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar?
Die Wohngebäudeversicherung ist eine wichtige Absicherung für Immobilienbesitzer, aber viele fragen sich, ob sie die Kosten für diese Versicherung in ihrer Steuererklärung geltend machen können. Die Antwort hängt davon ab, wie das Gebäude genutzt wird. Grundsätzlich gilt: Die Wohngebäudeversicherung kann unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar sein – insbesondere dann, wenn es sich um vermietete oder gewerblich genutzte Immobilien handelt. Für selbstgenutzte Immobilien ist die Absetzbarkeit jedoch eingeschränkt.
Wohngebäudeversicherung bei vermieteten Immobilien
Wenn du eine Immobilie vermietest, gelten die Kosten der Wohngebäudeversicherung als Werbungskosten. Werbungskosten sind alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Mieteinnahmen stehen. Da die Wohngebäudeversicherung den Schutz des Gebäudes sicherstellt und somit direkt mit den Mieteinnahmen in Verbindung steht, kannst du diese Ausgaben in voller Höhe bei deiner Steuererklärung geltend machen. Dies gilt für:
- Vermietete Wohnimmobilien: Die Prämien der Wohngebäudeversicherung können als Werbungskosten in der Anlage V (Vermietung und Verpachtung) der Steuererklärung eingetragen werden.
- Gewerblich genutzte Immobilien: Auch für Gewerbeimmobilien sind die Kosten der Wohngebäudeversicherung absetzbar, da sie betrieblich bedingte Ausgaben darstellen.
Wohngebäudeversicherung bei selbstgenutzten Immobilien
Für selbstgenutzte Immobilien ist die Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Dies liegt daran, dass die Versicherung in diesem Fall als private Vorsorge gilt und keine direkten Einnahmen erzielt werden, wie es bei vermieteten Immobilien der Fall ist.
Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn ein Teil der selbstgenutzten Immobilie beruflich genutzt wird, beispielsweise als Arbeitszimmer oder Büro, können anteilige Kosten der Wohngebäudeversicherung steuerlich abgesetzt werden. Hierbei wird der beruflich genutzte Anteil der Immobilie berechnet, und die entsprechenden Versicherungsprämien werden anteilig geltend gemacht.
Wohngebäudeversicherung und Nebenkostenabrechnung
Bei vermieteten Immobilien können die Kosten der Wohngebäudeversicherung in vielen Fällen auf die Mieter umgelegt werden. Die Versicherung zählt zu den umlagefähigen Nebenkosten, die der Vermieter im Rahmen der jährlichen Nebenkostenabrechnung auf die Mieter verteilen kann. Dadurch trägt der Mieter einen Teil der Versicherungskosten, während der Vermieter die Prämien gleichzeitig als Werbungskosten steuerlich absetzen kann.
Fazit: Wann ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar?
Die Wohngebäudeversicherung ist steuerlich absetzbar, wenn sie für vermietete oder gewerblich genutzte Immobilien abgeschlossen wird. In diesen Fällen können die Kosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Bei selbstgenutzten Immobilien ist die Absetzbarkeit in der Regel nicht möglich, es sei denn, ein Teil des Gebäudes wird beruflich genutzt. Um den besten Schutz und die passende Versicherung zu finden, lohnt sich ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen.