In der Regel sind Anhänger nicht automatisch über das Zugfahrzeug versichert. Die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs deckt in der Regel nur Schäden ab, die durch das Zugfahrzeug verursacht werden, nicht jedoch durch den Anhänger.
Deshalb ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jeder Anhänger in Deutschland eine eigene Haftpflichtversicherung haben muss, um Schäden abzudecken, die durch den Anhänger an Dritten verursacht werden. Diese Versicherung muss vor der Zulassung des Anhängers abgeschlossen werden.