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Ist ein Carport in der Gebäudeversicherung mitversichert?

Aktualisiert: 24. August 2026  ·  Veröffentlicht: 26. April 2023
Von Andreas Quast Aktualisiert:
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Carports sind in der Wohngebäudeversicherung grundsätzlich mitversichert, müssen aber im Versicherungsantrag korrekt angegeben werden. Die entscheidende Frage ist: Handelt es sich um einen offenen oder geschlossenen Carport? Diese Unterscheidung bestimmt, ob Sie Vollschutz oder nur eingeschränkte Leistungen bei Sturm und Hagel erhalten.

Car­ports sind in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung grund­sätz­lich mit­ver­si­chert, müs­sen aber im Ver­si­che­rungs­an­trag kor­rekt ange­ge­ben wer­den. Die ent­schei­den­de Fra­ge ist: Han­delt es sich um einen offe­nen oder geschlos­se­nen Car­port? Die­se Unter­schei­dung bestimmt, ob Sie Voll­schutz oder nur ein­ge­schränk­te Leis­tun­gen bei Sturm und Hagel erhal­ten. Fal­sche oder feh­len­de Anga­ben kön­nen zu Leis­tungs­kür­zun­gen führen.

Das Wich­tigs­te in Kürze

  • Car­ports auf dem Ver­si­che­rungs­grund­stück sind meist als Neben­ge­bäu­de bzw. bau­li­che Grund­stücks­be­stand­tei­le mit­ver­si­chert.
  • Offe­ne Car­ports wer­den bei Sturm/Hagel je nach Tarif ein­ge­schränkt entschädigt.
  • Geschlos­se­ne Car­ports wer­den wie Gara­gen mit Voll­schutz behandelt.
  • Umbau­ten sofort mel­den – sonst dro­hen Kür­zun­gen im Schadensfall.
  • Wie­der­her­stel­lungs­wert: je nach Mate­ri­al ca. 400–700 € pro m².

Offen oder geschlos­sen – was macht den Unterschied?

Offe­ne Car­ports (Dach­kon­struk­ti­on mit Stüt­zen, ohne Sei­ten­wän­de) wer­den von vie­len Ver­si­che­rern als „über­dach­te Stell­plät­ze” bzw. bau­li­che Grund­stücks­be­stand­tei­le ein­ge­stuft. Das kann bedeu­ten: Bei Sturm- oder Hagel­schä­den gel­ten je nach Tarif Ent­schä­di­gungs­gren­zen oder Ein­schrän­kun­gen, weil die offe­ne Bau­wei­se als wind­an­fäl­li­ger gilt. Prü­fen Sie die Bedin­gun­gen Ihres Tarifs auf den Punkt „Carports/Überdachungen”.

Geschlos­se­ne Car­ports mit Wand- oder Tor­ele­men­ten wer­den dage­gen wie Gara­gen behan­delt und erhal­ten Voll­schutz für alle ver­si­cher­ten Gefah­ren (Brand, Blitz­schlag, Sturm, Hagel). Ein halb­of­fe­nes Design (z. B. nur eine Sei­ten­wand) kann zu Zwi­schen­lö­sun­gen füh­ren – klä­ren Sie dies vor Ver­trags­ab­schluss. Beson­ders wich­tig: Jede nach­träg­li­che Ver­än­de­rung am Car­port (Umbau, Erwei­te­rung, Pho­to­vol­ta­ik-Auf­dach­an­la­ge) soll­te dem Ver­si­che­rer gemel­det wer­den, sonst dro­hen Deckungslücken.

Car­port-Schutz im Überblick

Kon­stel­la­ti­on Ver­si­che­rungs­schutz
Offe­ner Car­port auf dem Grundstück mit­ver­si­chert – bei Sturm/Hagel teils eingeschränkt
Geschlos­se­ner Car­port / Garage Voll­schutz wie Gebäude
Car­port mit PV-Anlage Anla­ge sepa­rat mel­den bzw. PV-Baustein
Fahr­zeug unter dem Carport nur über Kfz-Kas­ko versichert
Gela­ger­te Gegen­stän­de (Räder, Geräte) Haus­rat­ver­si­che­rung – bei offe­nem Car­port gilt Dieb­stahl meist als ein­fa­cher Diebstahl

Was ist kon­kret ver­si­chert – und wo lie­gen Lücken?

Der Stan­dard-Ver­si­che­rungs­schutz für Car­ports deckt typi­scher­wei­se Brand, Blitz­schlag, Explo­si­on und – je nach Tarif – Sturm und Hagel ab. Die Ver­si­che­rungs­sum­me berech­net sich nach dem Wie­der­her­stel­lungs­wert: Kal­ku­lie­ren Sie mit ca. 400–700 € pro Qua­drat­me­ter, abhän­gig von Mate­ri­al (Holz, Stahl, Alu­mi­ni­um) und Ausstattung.

Häu­fi­ge Lücken ent­ste­hen bei Schä­den durch Van­da­lis­mus, unbe­kann­te Fahr­zeu­ge oder Schnee­druck. Auch inte­grier­te Gerä­te­räu­me, Ter­ras­sen­dä­cher oder ange­bau­te Per­go­len sind nicht immer auto­ma­tisch ent­hal­ten. Vie­le Ver­si­che­rer bie­ten hier­für Zusatz­mo­du­le an – nut­zen Sie die­se gezielt. Prü­fen Sie außer­dem, ob Schä­den durch umstür­zen­de Bäu­me und her­ab­fal­len­de Äste ein­ge­schlos­sen sind.

Prak­ti­sche Check­lis­te für die Carport-Versicherung

  • Bau­art kor­rekt ange­ben: Doku­men­tie­ren Sie exakt, ob offen oder geschlos­sen, wel­che Mate­ria­li­en ver­baut sind, und geben Sie die Grund­flä­che an
  • Neu gebau­te oder umge­bau­te Car­ports mel­den: Infor­mie­ren Sie den Ver­si­che­rer unver­züg­lich – nicht erst beim nächs­ten Wechsel
  • Ver­si­che­rungs­sum­me rea­lis­tisch kal­ku­lie­ren: Zu nied­rig ange­setz­te Wer­te füh­ren zu Unter­ver­si­che­rung und antei­li­ger Entschädigung
  • Leis­tungs­um­fang ver­glei­chen: Prü­fen Sie gezielt Unter­schie­de bei Sturm‑, Hagel‑, Van­da­lis­mus- und Schnee­druck­schutz – ein Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungs-Ver­gleich ist kos­ten­los und unverbindlich
  • Foto­do­ku­men­ta­ti­on und Bele­ge sam­meln: Hal­ten Sie Bau­plä­ne, Kauf­be­le­ge und aktu­el­le Fotos des Car­ports bereit
  • Schrift­li­che Bestä­ti­gung anfor­dern: Las­sen Sie sich bestä­ti­gen, wel­cher Car­port-Typ ver­si­chert ist und wel­che Leis­tun­gen bei Sturm/Hagel gelten

Häu­fig gestell­te Fragen

Ist mein Auto unter dem Car­port über die Gebäu­de­ver­si­che­rung versichert?

Nein. Das Fahr­zeug schützt nur die eige­ne Kfz-Ver­si­che­rung (Teil-/Voll­kas­ko) – die Gebäu­de­ver­si­che­rung deckt aus­schließ­lich den Car­port als Bauwerk.

Zahlt die Ver­si­che­rung, wenn der Sturm das Car­port­dach abdeckt?

Ja, ab Wind­stär­ke 8 ist der Sturm­scha­den grund­sätz­lich ver­si­chert – bei offe­nen Car­ports kön­nen tarif­ab­hän­gig Ent­schä­di­gungs­gren­zen gel­ten. Ein Blick in die Bedin­gun­gen lohnt sich vor dem Schadensfall.

Muss ich einen nach­träg­lich gebau­ten Car­port melden?

Ja. Der Neu­bau erhöht den ver­si­cher­ten Wert und muss in die Poli­ce auf­ge­nom­men wer­den – sonst ist er im Scha­dens­fall womög­lich gar nicht versichert.

Was gilt für Fahr­rä­der und Gerä­te im Carport?

Die deckt die Haus­rat­ver­si­che­rung – bei offe­nen Car­ports aller­dings meist nur gegen ver­si­cher­te Gefah­ren wie Feu­er. Dieb­stahl aus dem offe­nen Car­port ist ein­fa­cher Dieb­stahl und braucht eine spe­zi­el­le Klausel.

Ist Schnee­druck auf dem Car­port­dach versichert?

Nur mit Ele­men­tar­scha­den-Bau­stein. Gera­de bei Flach­dach-Car­ports in schnee­rei­chen Regio­nen ist die­ser Bau­stein sinnvoll.

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Gemäß §60 VVG weisen wir auf eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl hin.

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