Ja, ein Carport kann in der Regel über die Wohngebäudeversicherung mitversichert sein, sofern er fest mit dem Grundstück oder dem Hauptgebäude verbunden ist. Der Carport zählt als Nebengebäude, und viele Wohngebäudeversicherungen decken solche Anbauten automatisch mit ab, solange sie zum Gebäude gehören oder fest mit dem Boden verankert sind.
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz:
- Feste Verbindung: Der Carport muss entweder direkt ans Gebäude angrenzen oder fest auf dem Grundstück errichtet sein, um als Teil des versicherten Gebäudes zu gelten.
- In den Vertragsbedingungen enthalten: In vielen Standardverträgen ist ein Carport bereits automatisch mitversichert. Es ist jedoch ratsam, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen oder den Versicherer zu fragen, um sicherzustellen, dass der Carport eingeschlossen ist.
- Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel: Schäden am Carport, die durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser entstehen, sind abgedeckt, wenn der Carport in den Versicherungsschutz integriert ist.
Was wird nicht abgedeckt?
- Bewegliche Güter im Carport, wie Autos oder Fahrräder, sind nicht durch die Wohngebäudeversicherung geschützt. Für diese Gegenstände wird eine separate Hausrat- oder Kfz-Versicherung benötigt.
Fazit:
In den meisten Fällen ist der Carport durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, wenn er als fester Bestandteil des Grundstücks oder Gebäudes gilt. Um sicherzugehen, dass der Carport im Versicherungsschutz enthalten ist, lohnt es sich, die Versicherungsbedingungen zu überprüfen. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen hilft, den passenden Tarif zu finden.