Ob ein Carport über die Wohngebäudeversicherung versichert ist, hängt davon ab, wie der Carport in der Police definiert ist. In vielen Fällen ist ein Carport als Nebengebäude oder Anbau mitversichert, aber es ist wichtig, die Vertragsdetails zu prüfen.
Voraussetzungen, damit ein Carport mitversichert ist:
- Feste Verbindung zum Grundstück:
- Der Carport muss sich auf dem versicherten Grundstück befinden und als Teil des Gebäudes oder als fester Bestandteil des Grundstücks betrachtet werden. In solchen Fällen wird er in der Regel von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
- Nebengebäude im Versicherungsschutz:
- Viele Versicherer schließen Nebengebäude wie Garagen, Carports oder Gartenhäuser automatisch mit ein. Es ist jedoch ratsam, explizit zu prüfen, ob der Carport im Versicherungsvertrag enthalten ist.
Welche Schäden sind abgedeckt?
- Sturmschäden, Hagel und Feuer: Wenn der Carport durch Feuer, Sturm, Hagel oder ähnliche Gefahren beschädigt wird, übernimmt die Wohngebäudeversicherung in der Regel die Kosten für Reparaturen oder den Ersatz.
- Vandalismus oder Diebstahl: Einige Versicherungen bieten auch optionalen Schutz gegen Vandalismus oder Diebstahl von festen Bestandteilen des Carports.
Was ist nicht abgedeckt?
- Bewegliche Gegenstände im Carport, wie Fahrzeuge oder Werkzeuge, sind nicht durch die Wohngebäudeversicherung geschützt. Hier greift entweder eine Hausratversicherung oder die Kfz-Versicherung für das Fahrzeug.
Fazit:
In den meisten Fällen ist ein Carport als Teil der Wohngebäudeversicherung mitversichert, solange er sich auf dem versicherten Grundstück befindet. Es ist jedoch wichtig, die Versicherungsbedingungen zu prüfen oder eine zusätzliche Deckung zu vereinbaren. Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherungen kann helfen, eine Police zu finden, die Nebengebäude wie Carports optimal abdeckt.